Was in den Brief gehört
Nenne den heutigen Referenzzinssatz, den Satz, auf dem deine Miete beruht, und den daraus folgenden Senkungsanspruch in Franken. Berücksichtige die Teuerung von dir aus – das nimmt der Gegenseite das stärkste Gegenargument und beschleunigt die Zustimmung spürbar.
Der Zeitpunkt entscheidet über den Erfolg
Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen, damit die Senkung auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin wirkt. Versende ihn eingeschrieben – nicht aus Misstrauen, sondern weil du den Zugang im Streitfall belegen können musst.
Ausführlich erklärt ist der ganze Ablauf im Ratgeber Mietzinssenkung verlangen.
Und danach
Wenn die tiefere Miete kommt, ist der wichtigste Schritt noch offen: den frei gewordenen Betrag umleiten, bevor er sich im Alltag verliert.
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Was nach dem Versand passiert
Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen schriftlich antworten. Sie kann zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen – häufig mit dem Hinweis auf Teuerung und allgemeine Kostensteigerung, die sie gegenrechnen darf.
Bei einer Teilzustimmung lohnt die Prüfung, ob die Abzüge belegt sind. Die Beweislast dafür liegt bei der Vermieterschaft, nicht bei dir – eine pauschale Behauptung ohne Aufstellung genügt nicht.
Der Weg zur Schlichtungsbehörde
Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort kannst du innert 30 Tagen die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist im Mietrecht kostenlos, laienfreundlich und braucht keine anwaltliche Vertretung.
Mitzubringen sind der Mietvertrag, die letzte Mietzinsanpassung, dein Herabsetzungsbegehren und die Antwort der Vermieterschaft. Ein grosser Teil der Fälle endet dort mit einer Einigung, ohne dass es je vor Gericht geht.
Was du vor dem Versand prüfst
Den Referenzzinssatz auf deiner letzten Mietzinsanpassung – er ist die Grundlage der ganzen Rechnung. Steht dort kein Satz, hilft ein Blick in den Mietvertrag oder eine Anfrage bei der Verwaltung.
Ausgeschlossen sind indexierte Mieten, Staffelmieten und staatlich verbilligte Wohnungen. Dort greift der Mechanismus nicht, und ein Begehren läuft ins Leere.
Wenn mehrere Mietparteien betroffen sind
Der Anspruch besteht individuell pro Mietverhältnis – ein gemeinsames Schreiben aller Parteien ist nicht nötig und rechtlich nicht wirksamer.
Praktisch hat ein gemeinsames Vorgehen trotzdem Vorteile: Die Rechnung ist für alle dieselbe, der Aufwand teilt sich, und eine Verwaltung, die mehreren Parteien gleichzeitig antworten muss, prüft in der Regel sorgfältiger.
