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Vorlage

Mietzinssenkung: Musterbrief zum Herabsetzungsbegehren (mit Rechner)

Die kurze Antwort: Ein Herabsetzungsbegehren ist ein formloser Brief – entscheidend sind vier Angaben: aktueller Nettomietzins, der Referenzzinssatz deines Vertrags, die aufgelaufene Teuerung und der nächste Kündigungstermin. Bei CHF 1'800 Nettomiete und einem Vertrag auf dem Zinsniveau von 2023 geht es um rund CHF 600–900 pro Jahr. Der Generator unten rechnet den Anspruch aus und setzt ihn direkt in den fertigen Brieftext ein.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Musterbrief-Generator · Herabsetzungsbegehren
Senkungsanspruch: CHF 88.84 pro Monat (CHF 1'066.03 pro Jahr) · neue Nettomiete CHF 1'711.16
[Dein Vor- und Nachname]
[Strasse und Nummer]
[PLZ und Ort]

[Name der Vermieterschaft / Verwaltung]
[Strasse und Nummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], 16. August 2026

Eingeschrieben

Herabsetzungsbegehren betreffend Mietobjekt [Adresse, Wohnung/Stockwerk]

Sehr geehrte Damen und Herren

Der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen liegt bei 1.25 %. Mein aktueller Nettomietzins von CHF 1'800.00 beruht auf einem Referenzzinssatz von 1.75 %.

Gestützt auf Art. 270a des Obligationenrechts verlange ich deshalb die Herabsetzung des Nettomietzinses auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Der Senkungsanspruch beträgt 5.74 % (2 Zinsschritte zu je 2.91 %), also CHF 103.24.

Eine allfällige Überwälzung der aufgelaufenen Teuerung von 2.0 % im gesetzlich zulässigen Umfang von 40 % habe ich mit CHF 14.40 bereits berücksichtigt.

Ich beantrage daher eine Senkung des Nettomietzinses um CHF 88.84 auf neu CHF 1'711.16 pro Monat.

Ich bitte Sie um schriftliche Antwort innert 30 Tagen. Sollten Sie eine allgemeine Kostensteigerung geltend machen wollen, bitte ich um eine belegte Aufstellung der entsprechenden Positionen.

Freundliche Grüsse


[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]

Der Brief ist eine allgemeine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben auf deiner letzten Mietzinsanpassung, bevor du ihn versendest.

Hauptseite zum Thema: Mietzinssenkung verlangen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was in den Brief gehört

Nenne den heutigen Referenzzinssatz, den Satz, auf dem deine Miete beruht, und den daraus folgenden Senkungsanspruch in Franken. Berücksichtige die Teuerung von dir aus – das nimmt der Gegenseite das stärkste Gegenargument und beschleunigt die Zustimmung spürbar.

Der Zeitpunkt entscheidet über den Erfolg

Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen, damit die Senkung auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin wirkt. Versende ihn eingeschrieben – nicht aus Misstrauen, sondern weil du den Zugang im Streitfall belegen können musst.

Ausführlich erklärt ist der ganze Ablauf im Ratgeber Mietzinssenkung verlangen.

Und danach

Wenn die tiefere Miete kommt, ist der wichtigste Schritt noch offen: den frei gewordenen Betrag umleiten, bevor er sich im Alltag verliert.

In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.

Was nach dem Versand passiert

Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen schriftlich antworten. Sie kann zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen – häufig mit dem Hinweis auf Teuerung und allgemeine Kostensteigerung, die sie gegenrechnen darf.

Bei einer Teilzustimmung lohnt die Prüfung, ob die Abzüge belegt sind. Die Beweislast dafür liegt bei der Vermieterschaft, nicht bei dir – eine pauschale Behauptung ohne Aufstellung genügt nicht.

Der Weg zur Schlichtungsbehörde

Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort kannst du innert 30 Tagen die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist im Mietrecht kostenlos, laienfreundlich und braucht keine anwaltliche Vertretung.

Mitzubringen sind der Mietvertrag, die letzte Mietzinsanpassung, dein Herabsetzungsbegehren und die Antwort der Vermieterschaft. Ein grosser Teil der Fälle endet dort mit einer Einigung, ohne dass es je vor Gericht geht.

Was du vor dem Versand prüfst

Den Referenzzinssatz auf deiner letzten Mietzinsanpassung – er ist die Grundlage der ganzen Rechnung. Steht dort kein Satz, hilft ein Blick in den Mietvertrag oder eine Anfrage bei der Verwaltung.

Ausgeschlossen sind indexierte Mieten, Staffelmieten und staatlich verbilligte Wohnungen. Dort greift der Mechanismus nicht, und ein Begehren läuft ins Leere.

Wenn mehrere Mietparteien betroffen sind

Der Anspruch besteht individuell pro Mietverhältnis – ein gemeinsames Schreiben aller Parteien ist nicht nötig und rechtlich nicht wirksamer.

Praktisch hat ein gemeinsames Vorgehen trotzdem Vorteile: Die Rechnung ist für alle dieselbe, der Aufwand teilt sich, und eine Verwaltung, die mehreren Parteien gleichzeitig antworten muss, prüft in der Regel sorgfältiger.

Häufige Fragen

Muss das Herabsetzungsbegehren auf einem amtlichen Formular erfolgen?+

Nein. Nur die Mietzinserhöhung durch die Vermieterschaft braucht das amtliche kantonale Formular. Dein Senkungsbegehren ist ein formloser Brief – schriftlich und nachweisbar zugestellt genügt.

Soll ich den Brief eingeschrieben senden?+

Ja. Nicht wegen der Form, sondern wegen des Beweises: Im Streitfall musst du belegen können, dass der Brief rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist eingetroffen ist.

Was schreibe ich, wenn ich die Teuerung nicht kenne?+

Nenne den Bruttoanspruch und halte fest, dass eine allfällige Teuerungsüberwälzung im gesetzlich zulässigen Umfang zu belegen ist. Die Beweislast für Abzüge liegt bei der Vermieterschaft, nicht bei dir.

Was, wenn die Vermieterschaft ablehnt?+

Dann kannst du innert 30 Tagen nach der Antwort die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist im Mietrecht kostenlos und braucht keine anwaltliche Vertretung.

Wie lange hat die Vermieterschaft Zeit zu antworten?+

30 Tage, schriftlich. Bleibt die Antwort aus, kannst du direkt die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen.

Was kostet das Schlichtungsverfahren?+

Im Mietrecht ist es grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn der Fall danach vor Gericht weitergezogen wird.

Kann mir wegen des Gesuchs gekündigt werden?+

Eine Kündigung als Reaktion auf die Geltendmachung eines Rechts gilt als Rachekündigung und ist anfechtbar.

Gilt die Senkung rückwirkend?+

Nein, nur auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Deshalb kostet jeder Monat Zuwarten echtes Geld.

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