Die Drittel-Regel
Kurz: Ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete (inklusive Nebenkosten) gilt in der Schweiz als Obergrenze, die das restliche Budget noch trägt. Viele Vermieter prüfen bei der Bewerbung eine ähnliche Faustregel. Der Rechner zeigt die maximale Miete und deine aktuelle Mietquote.
Liegt die Quote darüber, wird der Rest des Budgets zur Restgrösse: Sparen, Ferien und unerwartete Ausgaben werden schwierig. Bei tiefen Einkommen ist ein Drittel oft nicht erreichbar – dann zählt, die übrigen Fixkosten besonders knapp zu halten.
- Obergrenze: 33 % des Nettoeinkommens
- Bruttomiete = Nettomiete + Nebenkosten
- Bei zwei Einkommen: gemeinsames Netto rechnen
Was in die Rechnung gehört
Als Einkommen zählt der Nettolohn nach Sozialabzügen, ohne 13. Monatslohn – oder der Jahreslohn geteilt durch zwölf, wenn der 13. fest budgetiert ist. Bei Paaren zählt das gemeinsame Netto, sofern beide Einkommen stabil sind.
Zur Miete gehören die Nebenkosten-Akonto sowie ein Parkplatz, wenn er zur Wohnung gehört. Strom und Internet laufen meist separat und gehören in die Fixkosten.
Maximale Miete nach Einkommen
Die Tabelle zeigt die Obergrenze nach der Drittel-Regel für typische Nettoeinkommen. In teuren Zentren liegt die tatsächliche Miete oft darüber – dann muss der Rest des Budgets entsprechend knapper geplant werden.
| Netto/Monat | Maximale Bruttomiete |
|---|---|
| CHF 3’500 | CHF 1’155 |
| CHF 5’000 | CHF 1’650 |
| CHF 7’000 | CHF 2’310 |
| CHF 9’000 | CHF 2’970 |
Paare, Familien und WG
Bei Paaren mit zwei stabilen Einkommen zählt das gemeinsame Netto – die Miete darf dann entsprechend höher sein. Vorsicht bei geplantem Nachwuchs oder Teilzeit: Wer die Wohnung auf zwei volle Einkommen auslegt, gerät bei einer Pensumsreduktion schnell über die Grenze. Sicherer ist, mit dem Einkommen zu rechnen, das auch nach der Familiengründung bleibt.
In einer WG rechnet jede Person mit ihrem Anteil an Miete und Nebenkosten und mit dem eigenen Nettoeinkommen. Familien mit Kindern brauchen oft mehr Fläche – dort lohnt der Blick auf die Gesamtfixkosten statt nur auf die Miete.
Wenn die Miete nicht passt: die Hebel
Erstens die Nebenkostenabrechnung prüfen – Fehler und überhöhte Akonto-Beträge sind häufiger, als man denkt. Zweitens bei einem gesunkenen hypothekarischen Referenzzinssatz eine Mietzinssenkung verlangen; das Recht darauf besteht, wird aber selten genutzt. Drittens bei der nächsten Wohnungssuche konsequent mit der Obergrenze aus dem Rechner suchen, statt sich an der aktuellen Miete zu orientieren.
Und wenn die Wohnung bleibt: Die übrigen Fixkosten – Krankenkassenmodell, Abos, Versicherungen – werden dann zum wichtigsten Ausgleich.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen weiter: In BudgetHub trägst du Nettolohn und Fixkosten einmal ein und siehst jeden Monat, was wirklich bleibt – kostenlos, ohne Bankverbindung.
- Nebenkostenabrechnung prüfen
- Mietzinssenkung bei gesunkenem Referenzzinssatz verlangen
- Bei der Wohnungssuche mit der Obergrenze filtern
Vom Richtwert zur Budgetposition
Ein Richtwert wird erst nützlich, wenn er zu einer Zeile im Budget wird – mit einem Betrag, der monatlich reserviert ist. Alles andere bleibt eine Information ohne Folge.
Bei unregelmässig anfallenden Posten gehört der Jahresbetrag durch zwölf geteilt und als Rückstellung geführt. Sonst sprengt er den Monat, in dem er auftritt.
