Kurz beantwortet
Wer quellenbesteuert ist (z. B. Ausweis B), zahlt die Steuer direkt vom Lohn – ohne individuelle Abzüge. Mit einem Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bis am 31. März des Folgejahres kannst du Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildung, Pendlerkosten oder Fremdbetreuung geltend machen. Ab CHF 120'000 Bruttolohn ist die NOV obligatorisch.
Wann lohnt sich der Antrag?
Faustregel: Wenn du 3a einzahlst, weit pendelst, Weiterbildung zahlst oder Kinder fremdbetreuen lässt, lohnt sich die Prüfung fast immer. Achtung: Der Antrag ist bindend – einmal ordentlich veranlagt, bleibst du es in Folgejahren. Wer kaum Abzüge hat und in einer steuergünstigen Gemeinde wohnt, fährt mit der Quellensteuer teils besser.
So gehst du vor
Antrag beim Steueramt deines Wohnkantons bis 31. März einreichen (Formular oder online), dann normale Steuererklärung ausfüllen. Belege übers Jahr sammeln macht auch hier den Unterschied.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
