Die Progression ist der ganze Punkt
Die Kapitalauszahlungssteuer ist kein fixer Prozentsatz. Sie steigt mit der Höhe des in einem Jahr bezogenen Betrags – und weil alle Bezüge desselben Jahres zusammengerechnet werden, macht die zeitliche Verteilung den Unterschied.
Ein Guthaben von CHF 300'000 in einem Jahr bezogen kostet deutlich mehr Steuern als dasselbe Guthaben, verteilt auf drei oder vier Jahre. Die Grössenordnung liegt je nach Kanton im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Warum die Kontenzahl vorher feststehen muss
Ein bestehendes 3a-Konto lässt sich nicht nachträglich aufteilen – ein Konto wird immer vollständig bezogen. Wer mit sechzig merkt, dass alles auf einem Konto liegt, kann daran nichts mehr ändern.
Deshalb ist die Kontenstruktur eine Entscheidung, die zwanzig Jahre vor dem Bezug getroffen wird. Als Orientierung: ab etwa CHF 50'000 pro Konto ein weiteres eröffnen und neue Einzahlungen dorthin lenken.
Die Grenzen der Staffelung
Zwei Dinge begrenzen die Strategie – beide sind kantonal geregelt:
- Der Bezugszeitraum: Frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter, bei Erwerbstätigkeit teils länger.
- Zusammenrechnung: Mehrere Kantone rechnen Bezüge desselben Jahres und teilweise von Ehepaaren zusammen – zwei Konten im selben Jahr bringen dann nichts.
- Auch Pensionskassen-Kapitalbezüge zählen mit. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.
Nicht nur Steuern
Mehrere Konten haben einen zweiten Vorteil, der selten genannt wird: Sie erlauben unterschiedliche Anlagestrategien. Das Konto, das zuerst bezogen wird, kann konservativ geführt werden, die späteren mit höherem Aktienanteil.
In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
