Quellensteuer

Nachträgliche ordentliche Veranlagung: wann sich der Antrag für Quellenbesteuerte lohnt – und wann er nach hinten losgeht

Kurz beantwortet: Quellenbesteuerte können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und dann alle Abzüge geltend machen wie alle anderen. Der Haken, den viele übersehen: Der Antrag ist unwiderruflich und bindet dich bis zum Ende der Quellensteuerpflicht – auch in Jahren, in denen er nachteilig wäre.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Unterschied zur einfachen Tarifkorrektur

Es gibt zwei Wege, und sie werden häufig verwechselt. Die Tarifkorrektur korrigiert falsche Grundlagen im Quellensteuertarif – falscher Zivilstand, nicht berücksichtigte Kinder, falscher Kanton. Sie ist punktuell und harmlos.

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ist etwas anderes: Du wirst behandelt wie eine ordentlich besteuerte Person, füllst eine vollständige Steuererklärung aus und kannst alle Abzüge geltend machen – Säule 3a, Pensionskasseneinkauf, Weiterbildung, Schuldzinsen.

Wann sie sich lohnt

Der Wechsel bringt vor allem dann etwas, wenn du nennenswerte Abzüge hast:

  • Einzahlungen in die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Hohe Berufsauslagen, Weiterbildungskosten oder Kinderbetreuungskosten.
  • Schuldzinsen, insbesondere bei Wohneigentum.
  • Alimentenzahlungen oder erhebliche Krankheitskosten.

Die Grössenordnung

Ein Beispiel: Wer CHF 7'000 in die Säule 3a einzahlt und CHF 3'000 Weiterbildungskosten hat, macht Abzüge von CHF 10'000 geltend. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 25 % sind das rund CHF 2'500 weniger Steuern pro Jahr – die der Quellensteuertarif nicht berücksichtigt.

Ohne solche Abzüge bringt der Wechsel dagegen wenig bis nichts, denn der Quellensteuertarif enthält bereits pauschale Abzüge. Genau deshalb ist die Rechnung vor dem Antrag zu machen und nicht danach.

Warum die Unwiderruflichkeit zählt

Der Antrag gilt nicht nur für ein Jahr. Wer ihn stellt, bleibt in der ordentlichen Veranlagung – auch dann, wenn die Abzüge in einem späteren Jahr wegfallen und der Quellensteuertarif günstiger wäre. Das kann eintreten, wenn die 3a-Einzahlungen pausieren oder das Wohneigentum verkauft wird.

Hinzu kommt der administrative Aufwand: Ab dann ist jährlich eine vollständige Steuererklärung fällig, mit Fristen, Belegen und allenfalls Akontozahlungen. Für viele ist das kein Nachteil – aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein.

Fristen und Abgrenzung

Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen, und die Frist ist eine Verwirkungsfrist – sie wird nicht erstreckt. Wer sie verpasst, verliert die Möglichkeit für dieses Steuerjahr. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.

Ab einem bestimmten Bruttoeinkommen erfolgt die ordentliche Veranlagung ohnehin obligatorisch; dann erübrigt sich der Antrag. Auch der Erwerb von Wohneigentum oder eine Niederlassungsbewilligung führen zum Systemwechsel.

In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.

Die Zahl, die den Unterschied macht

Nicht der Kontostand, sondern der frei verfügbare Betrag nach Fixkosten und Rückstellungen. Er ist die einzige Grösse, über die du im Monat tatsächlich entscheidest – alles andere ist bereits vergeben.

Bei CHF 6'000 netto, CHF 2'400 Fixkosten und CHF 600 Rückstellungen sind das CHF 3'000. Wer stattdessen mit CHF 6'000 plant, plant mit Geld, das schon weg ist.

Der Unterschied zwischen Erfassen und Steuern

Eine rückblickende Auswertung erklärt den letzten Monat. Ein Budget entscheidet über den nächsten – der Unterschied liegt darin, ob ein Betrag pro Kategorie vor der Ausgabe sichtbar ist.

Praktisch heisst das: Der Blick ins Budget gehört vor den Einkauf, nicht danach. Alles andere ist Buchhaltung – nützlich für die Analyse, wirkungslos für die Steuerung.

Der 13. Monatslohn im Jahresbudget

Wer mit zwölf gleichen Monatslöhnen rechnet, hat elf zu knappe Monate und einen scheinbar üppigen November. Sauber ist die Jahressicht: Jahreseinkommen durch zwölf.

Der 13. ist kein Bonus, sondern aufgeschobener Lohn – und er wird voll besteuert. Von CHF 6'000 brutto bleiben je nach Situation CHF 3'500 bis 4'500.

Häufige Fragen

Was ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?+

Ein Verfahren, mit dem quellenbesteuerte Personen wie ordentlich Besteuerte veranlagt werden. Sie reichen eine vollständige Steuererklärung ein und können sämtliche Abzüge geltend machen.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?+

Bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist und wird nicht erstreckt.

Kann ich den Antrag später zurückziehen?+

Nein. Er ist unwiderruflich und gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht – auch in Jahren, in denen die ordentliche Veranlagung ungünstiger ausfällt.

Was ist der Unterschied zur Tarifkorrektur?+

Die Tarifkorrektur berichtigt nur falsche Tarifgrundlagen wie Zivilstand oder Kinderzahl. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wechselt das ganze Besteuerungssystem und öffnet alle Abzüge.

Welche Zahl ist im Budget entscheidend?+

Der frei verfügbare Betrag nach Fixkosten und Rückstellungen – nicht der Kontostand. Nur über ihn entscheidest du im Monat tatsächlich.

Was unterscheidet Budgetieren vom Ausgaben-Tracking?+

Tracking erklärt den letzten Monat, ein Budget entscheidet über den nächsten. Entscheidend ist, dass ein Betrag pro Kategorie vor der Ausgabe sichtbar ist.

Wie plane ich den 13. Monatslohn ein?+

Jahreseinkommen durch zwölf teilen. Er ist aufgeschobener Lohn, kein Bonus – und wird voll besteuert.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.