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Quellensteuer

Nachträgliche ordentliche Veranlagung: wann sich der Antrag für Quellenbesteuerte lohnt – und wann er nach hinten losgeht

Kurz beantwortet: Quellenbesteuerte können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und dann alle Abzüge geltend machen wie alle anderen. Der Haken, den viele übersehen: Der Antrag ist unwiderruflich und bindet dich bis zum Ende der Quellensteuerpflicht – auch in Jahren, in denen er nachteilig wäre.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Unterschied zur einfachen Tarifkorrektur

Es gibt zwei Wege, und sie werden häufig verwechselt. Die Tarifkorrektur korrigiert falsche Grundlagen im Quellensteuertarif – falscher Zivilstand, nicht berücksichtigte Kinder, falscher Kanton. Sie ist punktuell und harmlos.

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ist etwas anderes: Du wirst behandelt wie eine ordentlich besteuerte Person, füllst eine vollständige Steuererklärung aus und kannst alle Abzüge geltend machen – Säule 3a, Pensionskasseneinkauf, Weiterbildung, Schuldzinsen.

Wann sie sich lohnt

Der Wechsel bringt vor allem dann etwas, wenn du nennenswerte Abzüge hast:

  • Einzahlungen in die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Hohe Berufsauslagen, Weiterbildungskosten oder Kinderbetreuungskosten.
  • Schuldzinsen, insbesondere bei Wohneigentum.
  • Alimentenzahlungen oder erhebliche Krankheitskosten.

Die Grössenordnung

Ein Beispiel: Wer CHF 7'000 in die Säule 3a einzahlt und CHF 3'000 Weiterbildungskosten hat, macht Abzüge von CHF 10'000 geltend. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 25 % sind das rund CHF 2'500 weniger Steuern pro Jahr – die der Quellensteuertarif nicht berücksichtigt.

Ohne solche Abzüge bringt der Wechsel dagegen wenig bis nichts, denn der Quellensteuertarif enthält bereits pauschale Abzüge. Genau deshalb ist die Rechnung vor dem Antrag zu machen und nicht danach.

Warum die Unwiderruflichkeit zählt

Der Antrag gilt nicht nur für ein Jahr. Wer ihn stellt, bleibt in der ordentlichen Veranlagung – auch dann, wenn die Abzüge in einem späteren Jahr wegfallen und der Quellensteuertarif günstiger wäre. Das kann eintreten, wenn die 3a-Einzahlungen pausieren oder das Wohneigentum verkauft wird.

Hinzu kommt der administrative Aufwand: Ab dann ist jährlich eine vollständige Steuererklärung fällig, mit Fristen, Belegen und allenfalls Akontozahlungen. Für viele ist das kein Nachteil – aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein.

Fristen und Abgrenzung

Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen, und die Frist ist eine Verwirkungsfrist – sie wird nicht erstreckt. Wer sie verpasst, verliert die Möglichkeit für dieses Steuerjahr. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.

Ab einem bestimmten Bruttoeinkommen erfolgt die ordentliche Veranlagung ohnehin obligatorisch; dann erübrigt sich der Antrag. Auch der Erwerb von Wohneigentum oder eine Niederlassungsbewilligung führen zum Systemwechsel.

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Wann ein Budget kippt

Fast immer im ersten Quartal – dann kommen Steuerraten, Versicherungsprämien und Jahresrechnungen zusammen. Ein Budget, das nur mit Monatsdurchschnitten rechnet, hält diesen Zeitraum nicht aus.

Die Gegenmassnahme ist mechanisch: Jeder Betrag, der jährlich oder seltener anfällt und über CHF 300 liegt, wird durch zwölf geteilt und als Fixposten geführt. Bei einem mittleren Haushalt sind das CHF 500 bis 900 monatlich.

Warum Kategorien zusammengehören

Zehn bis fünfzehn Kategorien sind das Optimum. Weniger verdeckt, wo das Geld hingeht; mehr macht die Zuordnung zur Last – und ein Budget, das Aufwand macht, wird nach zwei Monaten liegen gelassen.

Kategorien mit unter CHF 30 im Monat gehören zusammengelegt, solche über zwanzig Prozent des Budgets aufgeteilt. «Freizeit» mit CHF 600 sagt wenig; «Restaurant» und «Hobby» getrennt zeigen, wo der Betrag entsteht.

Was bei schwankendem Einkommen anders läuft

Das Basisbudget wird auf dem tiefsten Einkommensmonat der letzten zwölf aufgebaut, nicht auf dem Durchschnitt. Alles darüber wird als Überschuss zugeteilt, nicht als Normalzustand eingeplant.

Rückstellungen werden dabei als Prozentsatz jedes Eingangs abgezogen statt als Fixbetrag. So skalieren sie automatisch mit und belasten schwache Monate nicht überproportional.

Häufige Fragen

Was ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?+

Ein Verfahren, mit dem quellenbesteuerte Personen wie ordentlich Besteuerte veranlagt werden. Sie reichen eine vollständige Steuererklärung ein und können sämtliche Abzüge geltend machen.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?+

Bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist und wird nicht erstreckt.

Kann ich den Antrag später zurückziehen?+

Nein. Er ist unwiderruflich und gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht – auch in Jahren, in denen die ordentliche Veranlagung ungünstiger ausfällt.

Was ist der Unterschied zur Tarifkorrektur?+

Die Tarifkorrektur berichtigt nur falsche Tarifgrundlagen wie Zivilstand oder Kinderzahl. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wechselt das ganze Besteuerungssystem und öffnet alle Abzüge.

Warum stimmt mein Budget nach ein paar Monaten nicht mehr?+

Meist wegen fehlender Rückstellungen. Steuern, Zahnarzt und Selbstbehalt kommen unregelmässig und sprengen jeden Monat, in dem sie auftauchen.

Wie viele Kategorien sind sinnvoll?+

Zehn bis fünfzehn. Unter CHF 30 monatlich lohnt eine eigene Kategorie nicht, über zwanzig Prozent des Budgets gehört sie aufgeteilt.

Wie budgetiere ich bei schwankendem Einkommen?+

Basisbudget auf dem tiefsten Monat der letzten zwölf, alles darüber als Überschuss zuteilen. Rückstellungen als Prozentsatz statt Fixbetrag.

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