Alter und Pflege

Vorsorgeauftrag erstellen: Form, Kosten, Fehler

Kurz beantwortet: Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer deine Finanzen, deine Person und deine Rechtsgeschäfte übernimmt, wenn du urteilsunfähig wirst. Er muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein (Art. 361 ZGB). Handschriftlich kostet er nichts, die Beurkundung je nach Kanton einige hundert Franken. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Warum der Vorsorgeauftrag fürs Budget wichtig ist

Kurz: Wer urteilsunfähig wird – nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz –, kann keine Rechnungen mehr bezahlen, keine Verträge kündigen und keine Bankgeschäfte erledigen. Auch Ehepartner dürfen ohne Vorsorgeauftrag nur die ordentliche Verwaltung übernehmen (Art. 374 ZGB), nicht aber zum Beispiel ein Haus verkaufen.

Fehlt ein Vorsorgeauftrag, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft. Das ist kein Drama, aber es kostet Zeit, Gebühren und Kontrolle – und die Behörde wählt die Person, nicht du.

Die zwei zulässigen Formen

FormAnforderungenKosten
Eigenhändigvollständig von Hand geschrieben, datiert, unterschriebenkeine
Öffentlich beurkundetbeim Notariat, mit Beratungkantonal ca. CHF 200–1'000

Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig. Den Hinterlegungsort kannst du beim Zivilstandsamt eintragen lassen; die KESB fragt dort nach, wenn jemand urteilsunfähig wird. Die Eintragung kostet eine kleine Gebühr.

  • Ganz von Hand oder notariell
  • Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt melden
  • Ersatzperson bestimmen

Was drinstehen sollte

Ein guter Vorsorgeauftrag deckt drei Bereiche ab: die Personensorge (Wohnen, Betreuung, Pflege), die Vermögenssorge (Konten, Rechnungen, Steuern, Liegenschaften) und die Vertretung im Rechtsverkehr. Du kannst für jeden Bereich eine andere Person einsetzen und für den Fall der Verhinderung eine Ersatzperson nennen.

Sinnvoll sind Hinweise zu Entschädigung und Spesen, zum Umgang mit Schenkungen und Erbvorbezügen sowie zur Frage, ob Liegenschaften verkauft werden dürfen. Medizinische Wünsche gehören in eine separate Patientenverfügung (Art. 370 ZGB).

Ein Muster für den Aufbau

Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag kann kurz sein. Bewährt hat sich ein Aufbau in fünf Teilen: erstens die Überschrift «Vorsorgeauftrag» mit Name, Geburtsdatum und Adresse; zweitens die beauftragte Person mit Ersatzperson; drittens die Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr, für die sie zuständig ist; viertens Wünsche zu Entschädigung, Liegenschaften und Schenkungen; fünftens Ort, Datum und Unterschrift.

Wichtig ist, mit der beauftragten Person vorher zu sprechen. Sie kann den Auftrag ablehnen, und sie sollte wissen, wo Unterlagen, Passwörter und Bankbeziehungen zu finden sind. Ein aktueller Überblick über Konten, Versicherungen und laufende Zahlungen spart ihr später Wochen.

Den Vorsorgeauftrag solltest du alle paar Jahre lesen und bei grossen Änderungen – Scheidung, Tod der beauftragten Person, Hauskauf – neu schreiben.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist der Zeitpunkt: Ein Vorsorgeauftrag muss erstellt werden, solange man urteilsfähig ist. Bei fortgeschrittener Demenz ist es zu spät. Weitere Fehler sind fehlende Ersatzpersonen, unklare Formulierungen und ein Dokument, das niemand findet.

Banken verlangen nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit eine Validierung durch die KESB. Bis diese vorliegt, vergehen oft Wochen. Eine zusätzliche Bankvollmacht über den Tod und die Urteilsunfähigkeit hinaus überbrückt diese Zeit – sie sollte mit der Bank vorab abgesprochen werden.

Wer die Finanzen eines Elternteils mitverwaltet, behält in BudgetHub Renten, Heimrechnung und Ergänzungsleistungen in einem eigenen Hub im Blick – getrennt vom eigenen Budget und für Geschwister teilbar.

Häufige Fragen

Muss ein Vorsorgeauftrag handschriftlich sein?+

Entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet. Eine getippte Version mit Unterschrift genügt nicht.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag?+

Eigenhändig nichts. Die öffentliche Beurkundung kostet je nach Kanton und Aufwand rund CHF 200 bis 1'000.

Braucht es ihn auch für Ehepaare?+

Ja. Ehepartner haben nur ein begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht für die ordentliche Verwaltung.

Wo bewahre ich den Vorsorgeauftrag auf?+

An einem sicheren, bekannten Ort; den Hinterlegungsort kannst du beim Zivilstandsamt eintragen lassen.

Kann ich den Vorsorgeauftrag ändern?+

Jederzeit, solange du urteilsfähig bist – in derselben Form wie bei der Errichtung oder durch Vernichtung.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?+

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer dich vertritt. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Massnahmen du willst oder ablehnst.

Wer prüft den Vorsorgeauftrag?+

Die KESB prüft bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit, ob er gültig errichtet wurde, ob die beauftragte Person geeignet ist und ob sie den Auftrag annimmt. Danach stellt sie eine Urkunde aus.

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?+

Ehepartner und eingetragene Partner haben ein beschränktes Vertretungsrecht. Für alles Weitere setzt die KESB eine Beistandschaft ein und wählt die Beiständin.

Kann ich mehrere Personen einsetzen?+

Ja. Du kannst Aufgaben aufteilen, etwa die Personensorge einer Tochter und die Vermögenssorge einem Sohn übertragen, und jeweils eine Ersatzperson nennen.

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