Familie

Erbschaft erhalten: was jetzt zu tun ist

Kurz beantwortet: Nach einem Todesfall gilt zuerst: nichts überstürzen. Innerhalb von drei Monaten kannst du die Erbschaft ausschlagen, wenn Schulden drohen. Danach braucht es eine Erbbescheinigung, um Konten freizugeben, eine Teilung unter den Erben und die Deklaration in der Steuererklärung. Erbschaftssteuern sind kantonal; Ehegatten sind überall befreit, Nachkommen in den meisten Kantonen.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die ersten Wochen: Überblick statt Entscheidungen

Kurz: Mit dem Tod gehen Vermögen und Schulden automatisch auf die Erben über – auch wenn noch niemand etwas unterschrieben hat. Banken sperren die Konten der verstorbenen Person in der Regel, bis eine Erbbescheinigung vorliegt. Laufende Kosten wie Miete oder Krankenkasse müssen trotzdem weiterbezahlt oder gekündigt werden.

In dieser Phase hilft eine einfache Liste: Konten, Versicherungen, Verträge, Schulden, Testament oder Erbvertrag. Erste Ansprechpartner sind die Wohngemeinde und das Erbschaftsamt oder Notariat des letzten Wohnsitzes.

  • Testament oder Erbvertrag suchen und einreichen
  • Konten, Versicherungen und Verträge auflisten
  • Laufende Kosten klären (Miete, Abos, Krankenkasse)
  • Keine Vermögenswerte verteilen, bevor die Lage klar ist

Annehmen, ausschlagen oder Inventar

Wer befürchtet, dass die Schulden das Vermögen übersteigen, kann die Erbschaft innerhalb von drei Monaten ausschlagen. Die Frist beginnt in der Regel mit der Kenntnis vom Tod. Wer Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder sich wie ein Erbe verhält, verliert das Recht zur Ausschlagung.

Ist die Lage unklar, gibt es das öffentliche Inventar: Die Behörde ermittelt Vermögen und Schulden, danach entscheidest du. Bei hoher Unsicherheit ist das der sicherere Weg – auch wenn es Zeit und Gebühren kostet.

Wer wie viel erbt

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehegatten oder eingetragene Partner und Nachkommen zuerst, ohne Nachkommen die Eltern und deren Nachkommen. Mit Testament kann die verstorbene Person frei verfügen, muss aber die Pflichtteile respektieren.

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Pflichtteile kleiner: Für Nachkommen beträgt er die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs, für Ehegatten ebenfalls die Hälfte; Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Konkubinatspartner erben ohne Testament nichts – und werden in vielen Kantonen hoch besteuert.

Steuern auf der Erbschaft

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten. Für Geschwister, Konkubinatspartner und weiter entfernte Verwandte fallen je nach Kanton erhebliche Steuersätze an. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person.

Unabhängig davon gehört das geerbte Vermögen ab dem Folgejahr in deine eigene Steuererklärung. Erträge darauf sind einkommenssteuerpflichtig; die abgezogenen 35 % Verrechnungssteuer erhältst du zurück, wenn du die Werte korrekt deklarierst.

Was mit dem Geld tun?

Die beste erste Entscheidung ist oft, eine Weile keine zu treffen. Das Geld auf einem separaten Konto parkieren, die Trauer nicht mit Finanzentscheidungen vermischen und erst nach einigen Monaten planen: teure Schulden abbauen, den Notgroschen auffüllen, Vorsorgelücken schliessen, dann langfristig anlegen.

Vorsicht vor schnellen Angeboten: Wer gerade geerbt hat, wird oft von Beratern mit Produkten angesprochen. Unabhängige Beratung auf Honorarbasis ist meist günstiger als provisionsgetriebene Produkte.

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Die Pensumsfrage ehrlich rechnen

Ein höheres Pensum bringt netto oft weniger als erwartet: Betreuungskosten steigen, einkommensabhängige Subventionen sinken, und die Progression greift beim Zweiteinkommen zum Grenzsteuersatz des Haushalts.

Die Rechnung gehört trotzdem um die Vorsorge ergänzt. Beitragsjahre und Sparbeiträge lassen sich später kaum nachholen – langfristig spricht das meist für das höhere Pensum, auch wenn der Monatseffekt klein ist.

Erziehungsgutschriften bei der AHV

Für jedes Jahr mit elterlicher Sorge für ein Kind unter 16 wird ein fiktives Einkommen bei der Rentenberechnung angerechnet – das Dreifache der jährlichen Mindestrente. Ein Antrag ist nicht nötig.

Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge sollte schriftlich vereinbart werden, wie geteilt wird. Diese Vereinbarung wird bei der Rentenanmeldung verlangt und ist Jahrzehnte später schwer zu rekonstruieren.

Sparen für Kinder

Ein Jugendsparkonto für kleine Beträge, für längere Horizonte auch Wertschriftenlösungen. Wichtiger als der Betrag ist der frühe Start – die Laufzeit wirkt stärker.

Die eigene Vorsorge hat allerdings Vorrang: Für die Ausbildung der Kinder gibt es Stipendien und Darlehen, für die eigene Altersvorsorge nicht.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?+

Drei Monate, in der Regel ab Kenntnis vom Tod. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, verliert das Ausschlagungsrecht.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?+

Das hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten sind überall befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen.

Wann kann ich auf die Konten zugreifen?+

Meist erst mit einer Erbbescheinigung, die das zuständige Amt nach Ablauf der Ausschlagungsfrist ausstellt.

Erben Konkubinatspartner?+

Ohne Testament oder Erbvertrag nein. Mit Testament ja, im Rahmen der frei verfügbaren Quote – oft mit hoher Erbschaftssteuer.

Was ist das öffentliche Inventar?+

Eine amtliche Aufstellung von Vermögen und Schulden. Sie hilft, wenn unklar ist, ob die Erbschaft überschuldet ist.

Wie lege ich eine Erbschaft an?+

Zuerst parkieren, nach einigen Monaten Schulden abbauen, Notgroschen und Vorsorge auffüllen und erst dann langfristig, breit gestreut anlegen.

Lohnt sich eine Pensumserhöhung mit Kindern?+

Kurzfristig oft weniger als erwartet, weil Betreuungskosten und Progression steigen. Langfristig meist ja, wegen der Vorsorgewirkung.

Muss ich Erziehungsgutschriften beantragen?+

Nein, sie werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. Teilungsvereinbarungen zwischen unverheirateten Eltern gehören aber aufbewahrt.

Soll ich für die Kinder oder für mich sparen?+

Zuerst Notgroschen und eigene Vorsorge. Für die Ausbildung gibt es Stipendien und Darlehen, für die Altersvorsorge nicht.

Ein Budget, das die ganze Familie abbildet

Familienausgaben verteilen sich auf mehrere Personen und mehrere Konten. Genau dort entsteht der Überblick, den einzelne Kontoauszüge nicht geben.