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Ordnung

Wie lange Unterlagen aufbewahren? Die Liste

Kurz beantwortet: Steuerunterlagen bewahrst du am besten zehn Jahre auf, weil die Steuerverwaltung so lange eine Nachsteuer verlangen kann. Lohnausweise und AHV-Belege bis zur Pensionierung, Belege für Investitionen in ein Eigenheim bis zum Verkauf. Kaufquittungen mindestens zwei Jahre (Garantie). Die Verrechnungssteuer – bei CHF 1’000 Dividende CHF 350 – erhältst du nur zurück, wenn du die Erträge belegen kannst.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die Faustregeln

Kurz: Für Privatpersonen gibt es keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht wie für Unternehmen. Was du aufbewahrst, bestimmen die Fristen, in denen jemand etwas von dir verlangen kann – oder du von jemandem. Die wichtigsten Fristen kommen aus dem Steuerrecht und dem Obligationenrecht.

UnterlageEmpfehlungWarum
Steuererklärung und Belege10 JahreNachsteuer bis 10 Jahre nach der Steuerperiode
Lohnausweise, Lohnabrechnungenbis zur PensionierungNachweis für AHV und Pensionskasse
Pensionskassen- und 3a-Ausweisebis zum BezugNachweis von Einkäufen und Guthaben
Eigenheim: Kauf und wertvermehrende Investitionenbis zum VerkaufGrundstückgewinnsteuer
Mietvertrag, Übergabeprotokollbis Ende Miete plus Kaution zurückMängel, Nebenkosten
Nebenkostenabrechnungen5 JahreVerjährung periodischer Forderungen
Kaufquittungen, Garantiescheinemindestens 2 Jahregesetzliche Gewährleistung
Arzt- und Spitalrechnungen5 JahreRückforderungen und Krankheitskostenabzug

Steuern: zehn Jahre sind die sichere Wahl

Die Steuerverwaltung kann eine Veranlagung grundsätzlich während fünf Jahren nach Ende der Steuerperiode vornehmen, in Ausnahmefällen länger. Werden später neue Tatsachen bekannt, kann sie eine Nachsteuer bis zehn Jahre zurück verlangen. Wer Belege für Abzüge, Einkäufe oder Schulden zehn Jahre aufbewahrt, kann sich in jedem Fall wehren.

Besonders wichtig sind Belege für Abzüge, die die Steuerverwaltung gern prüft: PK-Einkäufe, Unterhaltskosten von Liegenschaften, Weiterbildung, Krankheitskosten, Spenden. Auch die Verrechnungssteuer – auf 1’000 Franken Dividende immerhin 350 Franken – erhältst du nur mit Beleg zurück. Was im Februar zu sammeln ist, steht unter Belege für die Steuererklärung.

Eigenheim: die Belege, die am längsten zählen

Beim Verkauf einer Liegenschaft wird der Gewinn mit der Grundstückgewinnsteuer belastet. Abziehen kannst du die Anlagekosten: Kaufpreis, Notariatskosten und wertvermehrende Investitionen wie ein Anbau, eine neue Heizung mit Mehrwert oder ein ausgebautes Dachgeschoss. Ohne Rechnungen akzeptiert die Steuerverwaltung diese Kosten nicht.

Bewahre deshalb alle Belege zu Kauf und Investitionen bis zum Verkauf auf – auch wenn das Jahrzehnte sind. Reine Unterhaltskosten, die du jährlich abgezogen hast, zählen dagegen nicht als Anlagekosten.

Digital aufbewahren – aber richtig

Privatpersonen dürfen Belege digital aufbewahren. Ein Scan oder PDF genügt in der Regel als Nachweis, solange er lesbar und vollständig ist. Originale behältst du bei wichtigen Dokumenten: Verträge, Urkunden, Testament, Vorsorgeauftrag.

Achte auf eine sinnvolle Struktur – ein Ordner pro Jahr mit Unterordnern für Steuern, Versicherungen, Wohnen, Gesundheit – und auf ein Backup an einem zweiten Ort. Ein Ordner, den nur du findest, hilft im Notfall niemandem.

Was du wegwerfen kannst

Kontoauszüge, die in einer Steuererklärung verwendet und veranlagt wurden, darfst du nach zehn Jahren vernichten. Quittungen für Alltagseinkäufe ohne Garantie, abgelaufene Versicherungspolicen ohne offene Fälle und Werbung der Bank gehören in den Papierkorb – am besten in den Schredder, weil sie persönliche Daten enthalten.

Für Notfälle lohnt sich zusätzlich ein Notfallordner mit den wichtigsten Dokumenten auf einen Blick, siehe Notfallordner erstellen.

Ordnung für Familien und Paare

In Paarhaushalten lohnt sich eine gemeinsame Ablage mit klaren Zuständigkeiten: Wer verwaltet Steuern, wer Versicherungen, wer Wohnen? Bei getrennten Konten bleiben die Unterlagen jeder Person bei ihr, gemeinsame Verträge in der gemeinsamen Ablage. Für Kinder kommen Geburtsurkunde, Impfausweis und Versicherungsunterlagen dazu.

Der Jahresend-Rhythmus

Der Dezember ist ein guter Zeitpunkt, um aufzuräumen: das Jahr abschliessen, die Belege für die Steuererklärung bereitlegen, alte Jahrgänge über zehn Jahre aussortieren. In BudgetHub kannst du Buchungen mit Belegfoto erfassen und exportieren – die Daten bleiben in der Schweiz.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufbewahren?+

Empfohlen sind zehn Jahre, weil die Steuerverwaltung bis zehn Jahre nach der Steuerperiode eine Nachsteuer verlangen kann.

Wie lange bewahre ich Lohnausweise auf?+

Am besten bis zur Pensionierung. Sie helfen bei Fragen zum AHV-Konto und zur Pensionskasse.

Darf ich Belege nur digital aufbewahren?+

Als Privatperson ja, wenn Scans lesbar und vollständig sind. Originale von Verträgen und Urkunden solltest du behalten.

Wie lange gilt die Garantie auf Einkäufe?+

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Die Quittung ist der Nachweis – bewahre sie mindestens so lange auf.

Was gilt für Belege eines Eigenheims?+

Kauf- und Investitionsbelege bis zum Verkauf. Sie senken die Grundstückgewinnsteuer.

Wie lange bewahre ich Nebenkostenabrechnungen auf?+

Fünf Jahre. So lange können periodische Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden.

Muss ich Kontoauszüge aufbewahren?+

Für Privatpersonen gibt es keine Pflicht. Auszüge, die Abzüge oder Vermögenswerte belegen, gehören aber zu den Steuerunterlagen und sollten zehn Jahre bleiben.

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