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Ruhestand

Pensionierung vorbereiten: Die Checkliste für die letzten fünf Jahre

Kurz beantwortet: Die wirksamsten Entscheidungen fallen fünf Jahre vor der Pensionierung, nicht im letzten Monat. Zwei Fristen sind dabei nicht verhandelbar: Der Kapitalbezug der Pensionskasse muss je nach Reglement ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden, und ein Einkauf entfaltet seine Steuerwirkung nur, wenn danach drei Jahre kein Kapitalbezug erfolgt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Ab 60: die Bestandsaufnahme

Das erste Jahr der Vorbereitung ist reine Faktensammlung – ohne sie sind alle weiteren Schritte Raten:

  • Rentenvorausberechnung bei der Ausgleichskasse bestellen (ab 40 alle fünf Jahre kostenlos).
  • Individuellen AHV-Kontoauszug prüfen: Beitragslücken lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen.
  • Pensionskassenausweis lesen: Altersguthaben, Umwandlungssatz, Einkaufspotenzial, Reglement zum Kapitalbezug.
  • Alle 3a- und Freizügigkeitskonten zusammentragen, auch vergessene aus früheren Anstellungen.

Ab 62: die Entscheidungen

Jetzt fallen die Weichenstellungen. Rente oder Kapital – und wenn Kapital, in welchen Schritten. Vorbezug, ordentlicher Bezug oder Aufschub: Ein Vorbezug kürzt die AHV-Rente lebenslang um 6.8 % pro Jahr, ein Aufschub erhöht sie. Und die Frage der Teilpensionierung, die seit AHV 21 alle Pensionskassen anbieten müssen.

Die Beträge lohnen den Aufwand: Ein Einkaufspotenzial von CHF 80'000, über vier Jahre gestaffelt eingezahlt, spart bei 25 Prozent Grenzsteuerbelastung rund CHF 20'000 Steuern.

Wichtig für die Reihenfolge: Pensionskasseneinkäufe müssen abgeschlossen sein, bevor die Dreijahresfrist vor einem geplanten Kapitalbezug beginnt. Wer mit 65 Kapital beziehen will, tätigt den letzten Einkauf spätestens mit 62.

Ab 64: die Formalitäten

Die AHV-Rente muss angemeldet werden – sie kommt nicht automatisch. Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse, sinnvollerweise drei bis vier Monate vor dem Referenzalter.

Ebenfalls jetzt: Kapitalbezug bei der Pensionskasse anmelden, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Krankenversicherung prüfen, Unfalldeckung wieder einschliessen, Wohnsituation klären. Das Referenzalter liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren; für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten Übergangsregelungen mit einem lebenslangen Rentenzuschlag oder reduzierten Kürzungssätzen bei Vorbezug.

Was oft vergessen geht

Die nichtfinanzielle Seite. Wer dreissig Jahre lang Struktur durch Arbeit hatte, verliert sie an einem einzigen Tag. Studien zum Ruhestandsübergang zeigen, dass die finanzielle Vorbereitung meist besser ausfällt als die inhaltliche – und dass gerade das die ersten Monate schwer macht.

Das gehört in dieselbe Planung: Was füllt die Woche? Welche Kontakte bleiben, wenn die beruflichen wegfallen? Diese Fragen haben auch eine Budgetseite, denn Beschäftigung kostet in der Regel Geld.

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Was im ersten Rentenjahr überrascht

Die Steuern sinken mit Verzögerung. Die Rechnung beruht oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr, während das Einkommen bereits gesunken ist – das erste Rentenjahr ist deshalb regelmässig enger als die Jahre danach.

Ebenfalls im Übergang: Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.

Kapital oder Rente – die Frage vor der Frist

Die Rente ist lebenslang und voll steuerbar, das Kapital einmalig zu reduziertem Satz besteuert und selbst zu verwalten. Wer nur auf die Steuerbelastung schaut, kommt fast immer beim Kapital heraus – das ist der Denkfehler.

Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.

Was bei Verwitwung finanziell passiert

Die AHV zahlt eine Witwen- oder Witwerrente von 80 Prozent der Altersrente; die Plafonierung für Ehepaare entfällt. Auf Hinterlassenenrenten gibt es allerdings keine 13. Rente.

Zeit haben fast alle Entscheidungen. Zu melden sind zuerst Ausgleichskasse, Pensionskasse und Krankenkasse – alles andere kann warten.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Pensionierungsplanung beginnen?+

Etwa fünf Jahre vorher. Pensionskasseneinkäufe brauchen wegen der Dreijahresfrist Vorlauf, und Beitragslücken bei der AHV lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen.

Kommt die AHV-Rente automatisch?+

Nein. Sie muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden, idealerweise drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters.

Wie stark kürzt ein AHV-Vorbezug die Rente?+

Üblicherweise um 6.8 % pro vorbezogenem Jahr, und zwar lebenslang. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten reduzierte Kürzungssätze.

Kann ich Beitragslücken bei der AHV noch schliessen?+

Nur rückwirkend für die letzten fünf Jahre. Ältere Lücken bleiben bestehen und kürzen die Rente dauerhaft – deshalb lohnt sich der Blick in den Kontoauszug früh.

Warum ist das erste Rentenjahr finanziell eng?+

Weil die Steuerrechnung oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr beruht, während das Einkommen bereits gesunken ist.

Bis wann muss ich mich für Kapital oder Rente entscheiden?+

Ein bis drei Jahre vor der Pensionierung, je nach Reglement der Pensionskasse. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Gibt es die 13. Rente auch auf Witwenrenten?+

Nein, der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten. Hinterlassenen- und IV-Renten sind ausgenommen.

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