Die drei Wege aus einem Vertrag
Kurz: Ein Versicherungsvertrag lässt sich auf drei Arten beenden: auf den vereinbarten Ablauf, ordentlich nach drei Jahren oder ausserordentlich nach einem Schaden oder einer Prämienerhöhung. Welcher Weg offensteht, hängt vom Vertrag und vom Anlass ab.
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Vertragsablauf | laut Police, meist 3 Monate vor Ablauf | Vertrag |
| Ordentlich nach 3 Jahren | 3 Monate auf Ende des 3. oder eines folgenden Jahres | VVG Art. 35a |
| Nach einem Schadenfall | spätestens 14 Tage nach Kenntnis der Zahlung | VVG Art. 42 |
| Prämienerhöhung | meist bis zum Inkrafttreten, laut AVB | Vertrag / AVB |
Ordentlich kündigen nach drei Jahren
Verträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, kannst du auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten – auch wenn die Police eine längere Laufzeit nennt. Viele Versicherer haben die Regel freiwillig auf ältere Verträge ausgedehnt; frag im Zweifel nach.
Achtung bei Verträgen, die sich automatisch verlängern: Verpasst du den Kündigungstermin, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Trag dir den Termin deshalb in den Kalender ein, sobald du die Police erhältst.
Nach einem Schaden oder einer Prämienerhöhung
Nach einem Schadenfall, für den die Versicherung bezahlt hat, dürfen beide Seiten kündigen. Du hast dafür 14 Tage Zeit, nachdem du von der Zahlung erfahren hast. Das ist eine Chance, wenn du mit der Abwicklung unzufrieden warst.
Erhöht der Versicherer die Prämie, gewähren die meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein Kündigungsrecht auf das Datum der Erhöhung. Die Frist steht im Brief zur Prämienanpassung – oft nur 30 Tage. Viele dieser Briefe kommen im November und Dezember.
Form und Zustellung
Eine Kündigung muss schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, die einen Nachweis durch Text ermöglicht – also auch per E-Mail. Für einen sicheren Nachweis empfiehlt sich trotzdem ein eingeschriebener Brief. Entscheidend ist, dass die Kündigung vor Ablauf der Frist beim Versicherer eintrifft.
Bei der Krankenkasse gelten eigene Regeln: Die Grundversicherung kündigst du bis 30. November auf Ende Jahr, Zusatzversicherungen nach Vertrag. Eine Vorlage findest du unter Kündigungsschreiben Krankenkasse.
Erst den neuen Vertrag, dann kündigen
Bei Versicherungen, die du brauchst – Haftpflicht, Hausrat, Motorfahrzeug –, schliesst du zuerst den neuen Vertrag ab und kündigst dann den alten. So entsteht keine Lücke. Bei der Motorfahrzeugversicherung braucht es ohnehin einen lückenlosen Versicherungsnachweis für das Strassenverkehrsamt.
Was eine Versicherung kosten sollte und welche überflüssig sind, zeigt Versicherungen optimieren.
Beispiel: Hausrat und Haftpflicht wechseln
Eine Familie zahlt für Hausrat und Privathaftpflicht zusammen 380 Franken im Jahr, der Vertrag läuft seit vier Jahren. Ein Vergleich zeigt eine gleichwertige Deckung für 290 Franken. Weil der Vertrag nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurde und das dritte Versicherungsjahr vorbei ist, kann sie mit drei Monaten Frist auf das Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Wichtig ist der Vergleich der Deckung, nicht nur des Preises: Versicherungssumme, Selbstbehalt, einfacher Diebstahl auswärts, grobe Fahrlässigkeit. Eine günstigere Police mit tieferer Versicherungssumme kann im Schadenfall teuer werden.
Alle Verträge auf einen Blick
Wer seine Versicherungen mit Ablaufdatum und Kündigungsfrist kennt, kündigt rechtzeitig. In BudgetHub erfasst du Verträge und Abos mit Kündigungsfrist und wirst vor dem Termin erinnert. So verlängert sich nichts mehr unbemerkt.
