Der Musterbrief zum Kopieren
Kurz: Kopier den folgenden Text, setz deine Angaben ein und sende ihn eingeschrieben. Mehr braucht es nicht – ein Kündigungsschreiben an die Krankenkasse ist ein einfacher Brief ohne Formvorschrift.
Vorname Name / Strasse Nr. / PLZ Ort — Name der Krankenkasse / Adresse — Ort, Datum — Betreff: Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), Versichertennummer …
Sehr geehrte Damen und Herren — hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) fristgerecht per 31. Dezember 2026. Meine allfälligen Zusatzversicherungen nach VVG sind von dieser Kündigung ausdrücklich nicht betroffen und bleiben bestehen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Vertragsende schriftlich. Freundliche Grüsse — Unterschrift
Der Satz zur Zusatzversicherung ist der wichtigste des ganzen Briefes. Ohne ihn kommt es regelmässig vor, dass die Kasse die Kündigung auf alle Verträge bezieht – und eine einmal beendete Zusatzversicherung bekommst du bei Vorerkrankungen unter Umständen nirgends mehr.
- Versichertennummer nicht vergessen – sonst Rückfrage und Zeitverlust
- Ausdrücklich «Grundversicherung» schreiben, nicht nur «Versicherung»
- Den Vorbehalt zur Zusatzversicherung immer aufnehmen
- Empfangsbestätigung verlangen und aufbewahren
Eingeschrieben senden – und warum das kein Übereifer ist
Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das bedeutet: Ein Brief, der am 30. November aufgegeben wird, ist zu spät. Rechne mindestens drei Werktage Postlaufzeit ein, besser eine Woche, und sende eingeschrieben – der Beleg ist der einzige Nachweis, den du im Streitfall hast.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sendet zusätzlich eine Kopie per E-Mail oder über das Kundenportal der Kasse und behält den Sendebeleg. Das ersetzt den eingeschriebenen Brief nicht, dokumentiert aber den Zeitpunkt zusätzlich.
- Eingang zählt, nicht Poststempel – mindestens eine Woche Vorlauf
- Eingeschrieben senden, Beleg aufbewahren bis zur Bestätigung
- Zusätzlich über das Kundenportal einreichen und Beleg sichern
- Ohne schriftliche Bestätigung nachfassen, nicht abwarten
Reihenfolge und die häufigsten drei Fehler
Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab und kündige erst danach die alte. Die Aufnahme ist gesetzlich garantiert, aber die schriftliche Bestätigung braucht Zeit – und ohne sie kündigst du ins Ungewisse.
Die drei Fehler, die in der Praxis am häufigsten vorkommen: zu spät abgesendet und deshalb zu spät eingegangen; die Zusatzversicherung versehentlich mitgekündigt; und die Kündigung bei ausstehenden Prämienrechnungen eingereicht. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Wer mit Prämien im Rückstand ist, kann am Wechsel gehindert werden, bis die Ausstände beglichen sind.
- Zuerst neue Kasse, dann Kündigung – nie umgekehrt
- Offene Prämienrechnungen vor der Kündigung begleichen
- Zusatzversicherung ausdrücklich ausnehmen
- Kündigungsbestätigung ablegen, sie ist der Nachweis fürs Folgejahr
Nach dem Wechsel: die Differenz sichtbar machen
Ein Kassenwechsel bringt je nach Region und Modell einen Betrag, der über das Jahr gerechnet spürbar ist – aber monatlich verteilt so klein wirkt, dass er im Alltag verschwindet. Das ist der Grund, warum viele Menschen jedes Jahr wechseln und trotzdem nie einen Effekt spüren.
Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln
Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.
Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.
Die Franchise passend zum Profil
Die höchste Franchise lohnt sich, wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter dem Break-Even liegen – meist bei rund CHF 1'800 bis 2'200. Die beste Grundlage sind die tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre.
Bei Kindern gilt das Gegenteil: Es gibt keine Mindestfranchise, und der Prämienrabatt für höhere Stufen fällt im Verhältnis klein aus. Für Kinder ist die tiefste Franchise fast immer richtig.
Was bei Prämienschulden passiert
Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.
Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.
