Kassenwechsel

Wie schreibe ich die Kündigung meiner Krankenkasse?

Die Kündigung braucht nur fünf Angaben: Versichertennummer, Name und Adresse, den Kündigungstermin, den ausdrücklichen Bezug auf die Grundversicherung und deine Unterschrift. Es gibt keine Formvorschrift und kein amtliches Formular – entscheidend ist allein, dass das Schreiben bis zum 30. November nachweisbar bei der Kasse eingeht.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert September 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Musterbrief zum Kopieren

Kurz: Kopier den folgenden Text, setz deine Angaben ein und sende ihn eingeschrieben. Mehr braucht es nicht – ein Kündigungsschreiben an die Krankenkasse ist ein einfacher Brief ohne Formvorschrift.

Vorname Name / Strasse Nr. / PLZ Ort — Name der Krankenkasse / Adresse — Ort, Datum — Betreff: Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), Versichertennummer …

Sehr geehrte Damen und Herren — hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) fristgerecht per 31. Dezember 2026. Meine allfälligen Zusatzversicherungen nach VVG sind von dieser Kündigung ausdrücklich nicht betroffen und bleiben bestehen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Vertragsende schriftlich. Freundliche Grüsse — Unterschrift

Der Satz zur Zusatzversicherung ist der wichtigste des ganzen Briefes. Ohne ihn kommt es regelmässig vor, dass die Kasse die Kündigung auf alle Verträge bezieht – und eine einmal beendete Zusatzversicherung bekommst du bei Vorerkrankungen unter Umständen nirgends mehr.

  • Versichertennummer nicht vergessen – sonst Rückfrage und Zeitverlust
  • Ausdrücklich «Grundversicherung» schreiben, nicht nur «Versicherung»
  • Den Vorbehalt zur Zusatzversicherung immer aufnehmen
  • Empfangsbestätigung verlangen und aufbewahren

Eingeschrieben senden – und warum das kein Übereifer ist

Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das bedeutet: Ein Brief, der am 30. November aufgegeben wird, ist zu spät. Rechne mindestens drei Werktage Postlaufzeit ein, besser eine Woche, und sende eingeschrieben – der Beleg ist der einzige Nachweis, den du im Streitfall hast.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sendet zusätzlich eine Kopie per E-Mail oder über das Kundenportal der Kasse und behält den Sendebeleg. Das ersetzt den eingeschriebenen Brief nicht, dokumentiert aber den Zeitpunkt zusätzlich.

  • Eingang zählt, nicht Poststempel – mindestens eine Woche Vorlauf
  • Eingeschrieben senden, Beleg aufbewahren bis zur Bestätigung
  • Zusätzlich über das Kundenportal einreichen und Beleg sichern
  • Ohne schriftliche Bestätigung nachfassen, nicht abwarten

Reihenfolge und die häufigsten drei Fehler

Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab und kündige erst danach die alte. Die Aufnahme ist gesetzlich garantiert, aber die schriftliche Bestätigung braucht Zeit – und ohne sie kündigst du ins Ungewisse.

Die drei Fehler, die in der Praxis am häufigsten vorkommen: zu spät abgesendet und deshalb zu spät eingegangen; die Zusatzversicherung versehentlich mitgekündigt; und die Kündigung bei ausstehenden Prämienrechnungen eingereicht. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Wer mit Prämien im Rückstand ist, kann am Wechsel gehindert werden, bis die Ausstände beglichen sind.

  • Zuerst neue Kasse, dann Kündigung – nie umgekehrt
  • Offene Prämienrechnungen vor der Kündigung begleichen
  • Zusatzversicherung ausdrücklich ausnehmen
  • Kündigungsbestätigung ablegen, sie ist der Nachweis fürs Folgejahr

Nach dem Wechsel: die Differenz sichtbar machen

Ein Kassenwechsel bringt je nach Region und Modell einen Betrag, der über das Jahr gerechnet spürbar ist – aber monatlich verteilt so klein wirkt, dass er im Alltag verschwindet. Das ist der Grund, warum viele Menschen jedes Jahr wechseln und trotzdem nie einen Effekt spüren.

Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln

Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.

Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.

Die Franchise passend zum Profil

Die höchste Franchise lohnt sich, wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter dem Break-Even liegen – meist bei rund CHF 1'800 bis 2'200. Die beste Grundlage sind die tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre.

Bei Kindern gilt das Gegenteil: Es gibt keine Mindestfranchise, und der Prämienrabatt für höhere Stufen fällt im Verhältnis klein aus. Für Kinder ist die tiefste Franchise fast immer richtig.

Was bei Prämienschulden passiert

Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.

Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.

Häufige Fragen

Gibt es ein amtliches Kündigungsformular für die Krankenkasse?+

Nein. Ein formloser Brief mit Versichertennummer, Kündigungstermin und Unterschrift genügt. Viele Kassen bieten zusätzlich ein Formular im Kundenportal an.

Muss ich eingeschrieben senden?+

Vorgeschrieben ist es nicht, praktisch aber dringend zu empfehlen: Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, und der Einschreibebeleg ist der einzige Nachweis dafür.

Wie stelle ich sicher, dass die Zusatzversicherung bestehen bleibt?+

Indem du im Kündigungsschreiben ausdrücklich festhältst, dass sich die Kündigung nur auf die obligatorische Grundversicherung bezieht und die Zusatzversicherungen davon nicht betroffen sind.

Bis wann muss die Kündigung eingehen?+

Bis zum 30. November für einen Wechsel auf den 1. Januar. Da der Eingang zählt, sollte der Brief spätestens eine Woche vorher abgesendet sein.

Kann ich kündigen, wenn ich noch Prämien schulde?+

Ausstehende Prämien können den Wechsel verhindern. Begleiche offene Rechnungen deshalb vor der Kündigung.

Was tue ich, wenn keine Bestätigung kommt?+

Nachfassen, nicht abwarten. Verlang eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und leg sie zusammen mit dem Einschreibebeleg ab.

Muss ich die Zusatzversicherung mitkündigen?+

Nein, und niemand darf das verlangen. Die beiden Verträge sind unabhängig und folgen unterschiedlichem Recht.

Ab wann lohnt sich die hohe Franchise?+

Wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter rund CHF 1'800 bis 2'200 liegen – und wenn das Eigenrisiko von bis zu CHF 3'200 verfügbar ist.

Kann ich mit Prämienschulden die Kasse wechseln?+

Nein, offene gemahnte Beträge blockieren den Wechsel. Eine Ratenvereinbarung vor Fristablauf ist fast immer möglich.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

Rechne durch, was der Wechsel bringt

Franchise, Modell und Region zusammen entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Der Rechner zeigt dir die Differenz für deine Situation.