Wie es funktioniert
Du reduzierst dein Pensum – etwa von 100 auf 60 Prozent – und ersetzt den fehlenden Lohnteil durch einen entsprechenden Teil der Rente. Bei der AHV ist dieser Anteil zwischen 20 und 80 Prozent frei wählbar und kann bis zum Referenzalter einmal geändert werden.
Ein wichtiger Unterschied zur AHV: Bei der Pensionskasse müssen Vorbezug und Aufschub mit der tatsächlichen Erwerbstätigkeit übereinstimmen. Wer dort einen Teil vorbezieht, muss das Pensum entsprechend reduzieren.
Der Steuervorteil, den viele nicht auf dem Schirm haben
Eine Teilpensionierung in Schritten erlaubt es, Kapitalbezüge aus der Pensionskasse auf mehrere Steuerjahre zu verteilen. Da die Kapitalauszahlungssteuer progressiv ist, senkt das die Gesamtbelastung spürbar – bei grösseren Guthaben um vier- bis fünfstellige Beträge.
Ein Beispiel: Ein Guthaben von CHF 600'000 in einem Jahr bezogen fällt in eine deutlich höhere Progressionsstufe als dreimal CHF 200'000 in drei Jahren – die Differenz liegt je nach Kanton bei CHF 10'000 bis 20'000.
Seit AHV 21 ist der Kapitalbezug in höchstens drei Schritten zulässig. Diese drei Schritte sind ein Gestaltungsspielraum, kein Hindernis – wer sie nutzt, spart mehr als mit den meisten anderen Optimierungen.
Was das fürs Budget bedeutet
Die Übergangsphase ist finanziell die angenehmste Variante: Das Einkommen sinkt schrittweise statt abrupt, und die Ausgaben können sich mitentwickeln. Gleichzeitig laufen AHV-Beiträge aus dem verbleibenden Lohn weiter, was Beitragslücken verhindert.
Zu prüfen ist die Wirkung auf die Pensionskasse: Bei reduziertem Lohn sinkt der versicherte Lohn, und der Koordinationsabzug kann überproportional ins Gewicht fallen. Manche Kassen erlauben eine Weiterversicherung des bisherigen Lohns – das steht im Reglement und ist die erste Frage an die Kasse.
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Die Lücke zwischen Lohn und Rente
AHV und Pensionskasse ergeben zusammen typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Die Fixkosten sinken dagegen kaum – Miete und Krankenkasse bleiben, was sie waren.
Bei einem Lohn von CHF 8'000 bedeutet das rund CHF 2'400 bis 3'200 weniger im Monat bei nahezu unveränderten Grundkosten. Wer diese Differenz erst bei der Pensionierung berechnet, hat keine Zeit mehr, sie zu schliessen.
Vorbereiten ab 60
Fünf Jahre vor der Pensionierung lohnen drei Schritte: Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial in der Pensionskasse abklären und ein realistisches Ruhestandsbudget rechnen.
Der PK-Einkauf hat dabei eine Frist im Blick zu behalten: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
Pflegekosten im Alter
Ein Pflegeheimplatz liegt in der Grössenordnung von CHF 8'000 bis 10'000 im Monat. Rente und Ergänzungsleistungen decken davon einen Teil; die Restfinanzierung ist kantonal geregelt.
Spitex ist deutlich günstiger und wird von der Grundversicherung teilweise übernommen. Die Hilflosenentschädigung kann zusätzlich beantragt werden.
