Ruhestand

Teilpensionierung: Der gleitende Ausstieg, den seit AHV 21 jede Pensionskasse anbieten muss

Kurz beantwortet: Seit der AHV-21-Reform kann die AHV-Rente zwischen 20 und 80 Prozent teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden, und alle Pensionskassen müssen eine Teilpensionierung zwischen 63 und 70 ermöglichen. Das reduziert Rentenkürzungen, erhält Beitragsjahre und verteilt Kapitalbezüge über mehrere Steuerjahre.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Pensionierung vorbereiten: die Fünfjahres-Checkliste – dort findest du den vollständigen Überblick.

Wie es funktioniert

Du reduzierst dein Pensum – etwa von 100 auf 60 Prozent – und ersetzt den fehlenden Lohnteil durch einen entsprechenden Teil der Rente. Bei der AHV ist dieser Anteil zwischen 20 und 80 Prozent frei wählbar und kann bis zum Referenzalter einmal geändert werden.

Ein wichtiger Unterschied zur AHV: Bei der Pensionskasse müssen Vorbezug und Aufschub mit der tatsächlichen Erwerbstätigkeit übereinstimmen. Wer dort einen Teil vorbezieht, muss das Pensum entsprechend reduzieren.

Der Steuervorteil, den viele nicht auf dem Schirm haben

Eine Teilpensionierung in Schritten erlaubt es, Kapitalbezüge aus der Pensionskasse auf mehrere Steuerjahre zu verteilen. Da die Kapitalauszahlungssteuer progressiv ist, senkt das die Gesamtbelastung spürbar – bei grösseren Guthaben um vier- bis fünfstellige Beträge.

Ein Beispiel: Ein Guthaben von CHF 600'000 in einem Jahr bezogen fällt in eine deutlich höhere Progressionsstufe als dreimal CHF 200'000 in drei Jahren – die Differenz liegt je nach Kanton bei CHF 10'000 bis 20'000.

Seit AHV 21 ist der Kapitalbezug in höchstens drei Schritten zulässig. Diese drei Schritte sind ein Gestaltungsspielraum, kein Hindernis – wer sie nutzt, spart mehr als mit den meisten anderen Optimierungen.

Was das fürs Budget bedeutet

Die Übergangsphase ist finanziell die angenehmste Variante: Das Einkommen sinkt schrittweise statt abrupt, und die Ausgaben können sich mitentwickeln. Gleichzeitig laufen AHV-Beiträge aus dem verbleibenden Lohn weiter, was Beitragslücken verhindert.

Zu prüfen ist die Wirkung auf die Pensionskasse: Bei reduziertem Lohn sinkt der versicherte Lohn, und der Koordinationsabzug kann überproportional ins Gewicht fallen. Manche Kassen erlauben eine Weiterversicherung des bisherigen Lohns – das steht im Reglement und ist die erste Frage an die Kasse.

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Die Lücke zwischen Lohn und Rente

AHV und Pensionskasse ergeben zusammen typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Die Fixkosten sinken dagegen kaum – Miete und Krankenkasse bleiben, was sie waren.

Bei einem Lohn von CHF 8'000 bedeutet das rund CHF 2'400 bis 3'200 weniger im Monat bei nahezu unveränderten Grundkosten. Wer diese Differenz erst bei der Pensionierung berechnet, hat keine Zeit mehr, sie zu schliessen.

Vorbereiten ab 60

Fünf Jahre vor der Pensionierung lohnen drei Schritte: Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial in der Pensionskasse abklären und ein realistisches Ruhestandsbudget rechnen.

Der PK-Einkauf hat dabei eine Frist im Blick zu behalten: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.

Pflegekosten im Alter

Ein Pflegeheimplatz liegt in der Grössenordnung von CHF 8'000 bis 10'000 im Monat. Rente und Ergänzungsleistungen decken davon einen Teil; die Restfinanzierung ist kantonal geregelt.

Spitex ist deutlich günstiger und wird von der Grundversicherung teilweise übernommen. Die Hilflosenentschädigung kann zusätzlich beantragt werden.

Die AHV bei der Teilpensionierung

Kurz: Die AHV-Rente lässt sich seit der Reform in Teilschritten beziehen – zwischen 20 und 80 Prozent der Rente, in höchstens drei Schritten. Damit lässt sich der Rentenbezug an eine schrittweise Pensumsreduktion anpassen, statt alles auf einen Stichtag zu legen.

Wer vor dem Referenzalter 65 bezieht, muss die Kürzung mitrechnen: 6,8 % pro vorbezogenem Jahr, und zwar dauerhaft – auch nach dem Referenzalter. Beim Teilbezug wird nur der bezogene Anteil gekürzt, was den Schaden begrenzt, aber nicht aufhebt.

Umgekehrt gilt: Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann den Bezug aufschieben und erhöht damit die Rente. Beide Richtungen lassen sich mit einer Teilpensionierung kombinieren – das ist der eigentliche Vorteil gegenüber dem Alles-oder-nichts-Modell.

  • Teilbezug der AHV zwischen 20 und 80 Prozent möglich
  • Höchstens drei Schritte
  • Vorbezug kürzt dauerhaft um 6,8 % pro Jahr – nur auf dem bezogenen Anteil
  • Aufschub über das Referenzalter hinaus erhöht die Rente

Was mit der Pensionskasse passiert

Auch die Pensionskasse lässt in vielen Reglementen eine Teilpensionierung zu – nicht in allen, und die Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Entscheidend ist die Zahl der zulässigen Schritte und ob je Schritt zwischen Rente und Kapital gewählt werden kann. Wer den Kapitalbezug staffeln will, findet hier den Hebel.

Der versicherte Lohn sinkt mit dem Pensum, und der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wirkt bei kleinen Pensen überproportional. Bei einer Reduktion auf 40 Prozent bleibt vom versicherten Lohn oft erstaunlich wenig übrig. Manche Kassen erlauben, den bisherigen versicherten Lohn weiterzuversichern – das ist teuer, aber es hält die Altersgutschriften auf Niveau.

  • Teilpensionierung ist reglementsabhängig, nicht überall möglich
  • Zahl der Schritte und Wahl Rente/Kapital je Schritt sind die Kernfragen
  • Koordinationsabzug CHF 26’460 trifft kleine Restpensen hart
  • Weiterversicherung des bisherigen Lohns ist teils möglich – Reglement prüfen

Häufige Fragen

Was ist eine Teilpensionierung?+

Die schrittweise Reduktion des Arbeitspensums bei gleichzeitigem Teilbezug der Rente. Bei der AHV sind Anteile zwischen 20 und 80 Prozent möglich, bei der Pensionskasse muss der Bezug zur Pensumsreduktion passen.

Muss meine Pensionskasse eine Teilpensionierung anbieten?+

Ja. Seit der AHV-21-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, eine Pensionierung zwischen 63 und 70 sowie eine Teilpensionierung zu ermöglichen.

Wie viele Kapitalbezüge sind möglich?+

Höchstens drei Schritte. Weil die Kapitalauszahlungssteuer progressiv ist, senkt die Verteilung auf mehrere Steuerjahre die Gesamtbelastung deutlich.

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben bei reduziertem Pensum?+

Der versicherte Lohn sinkt, wodurch sich der Koordinationsabzug überproportional auswirken kann. Manche Reglemente erlauben die Weiterversicherung des bisherigen Lohns – das lohnt sich abzuklären.

Wie viel Einkommen habe ich im Ruhestand?+

AHV und Pensionskasse zusammen ergeben typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns – bei kaum sinkenden Fixkosten.

Was soll ich fünf Jahre vor der Pensionierung tun?+

Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial abklären und ein Ruhestandsbudget rechnen. Der PK-Einkauf braucht drei Jahre Abstand zum Kapitalbezug.

Was kostet ein Pflegeheimplatz?+

In der Grössenordnung von CHF 8'000 bis 10'000 im Monat. Rente und Ergänzungsleistungen decken einen Teil, die Restfinanzierung ist kantonal geregelt.

Kann ich die AHV-Rente teilweise beziehen?+

Ja, zwischen 20 und 80 Prozent der Rente, in höchstens drei Schritten. So lässt sich der Bezug an eine schrittweise Pensumsreduktion anpassen.

Wie stark kürzt ein Vorbezug bei der Teilpensionierung?+

Um 6,8 % pro vorbezogenem Jahr, dauerhaft – aber nur auf dem tatsächlich bezogenen Anteil.

Erlaubt jede Pensionskasse eine Teilpensionierung?+

Nein, das hängt vom Reglement ab. Entscheidend sind die Zahl der zulässigen Schritte und ob je Schritt zwischen Rente und Kapital gewählt werden kann.

Was passiert mit dem versicherten Lohn bei kleinerem Pensum?+

Er sinkt, und der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wirkt bei kleinen Pensen überproportional. Einige Kassen erlauben die Weiterversicherung des bisherigen Lohns.

Plan dein Budget für die Zeit danach

AHV und Pensionskasse zusammen ersetzen selten den vollen Lohn. Wer die Lücke früh kennt, hat noch Handlungsspielraum – wer sie spät entdeckt, nicht mehr.