Die drei Kostenblöcke
Wer nur die Rentenkürzung rechnet, unterschätzt die Sache erheblich:
- Lebenslange AHV-Kürzung von rund 6.8 % je vorbezogenem Jahr.
- Kürzung der Pensionskassenrente durch fehlende Beitragsjahre und einen tieferen Umwandlungssatz.
- Die Überbrückung: volle Lebenshaltungskosten aus Vermögen bis zum Rentenbeginn.
- AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter – sie entfallen nicht.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Auch ohne Erwerbstätigkeit besteht bis zum Referenzalter von 65 Jahren AHV-Beitragspflicht. Die Beiträge für Nichterwerbstätige bemessen sich nach Vermögen und Renteneinkommen und können bei vermögenden Haushalten mehrere tausend Franken pro Jahr betragen.
Wer sie nicht zahlt, produziert genau die Beitragslücken, die die Rente zusätzlich kürzen – ein doppelter Nachteil. Diese Position gehört in die Überbrückungsrechnung.
Wann sich der Vorbezug trotzdem rechnet
Rein finanziell gibt es einen Break-even: Bis zu einem bestimmten Alter ist der Vorbezug vorteilhafter, danach der ordentliche Bezug. Je nach Ausgangslage liegt dieser Punkt im Bereich um die 80 bis 90 Jahre – die frühere Rente muss erst durch die längere Kürzung wieder eingeholt werden.
Ein Beispiel: Bei einer Rente von CHF 2'400 kostet ein Jahr Vorbezug rund CHF 163 pro Monat, also knapp CHF 2'000 im Jahr – lebenslang. Dazu kommen die CHF 28'800, die im vorgezogenen Jahr aus dem Vermögen zu finanzieren sind.
Diese Rechnung ist aber nur die halbe Wahrheit. Wer aus gesundheitlichen Gründen aufhört oder eine tiefere Lebenserwartung hat, entscheidet richtig, auch wenn die Tabelle etwas anderes sagt. Und wer die Jahre bei besserer Gesundheit gewinnt, kauft etwas, das sich nicht in Franken messen lässt.
Die Alternative, die oft besser passt
Zwischen Vollzeit und Vollpensionierung liegt die Teilpensionierung. Seit AHV 21 müssen alle Pensionskassen sie anbieten, und die AHV lässt einen Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent zu. Das reduziert die Kürzung, erhält Beitragsjahre und schont das Vermögen.
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Ergänzungsleistungen sind ein Rechtsanspruch
Sie sind eine gesetzliche Versicherungsleistung, kein Almosen – finanziert über Beiträge und Steuern und genau für diese Situation vorgesehen. Ein erheblicher Teil der Berechtigten stellt trotzdem nie einen Antrag.
Geprüft wird der Anspruch von der kantonalen Ausgleichskasse. Sozialdienste der Gemeinden und Pro Senectute helfen kostenlos beim Ausfüllen.
Gesundheitskosten steigen verlässlich
Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.
Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.
Ergänzungsleistungen und Vermögen
Geprüft werden Einkommen und Vermögen. Ein Vermögensverzehr wird angerechnet, die selbstbewohnte Liegenschaft dagegen mit einem Freibetrag berücksichtigt.
Die Berechnung ist komplex und lohnt eine Abklärung auch dann, wenn man sie für aussichtslos hält. Sozialdienste und Pro Senectute helfen kostenlos beim Antrag.
