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Ruhestand

Frühpensionierung: Die doppelte Rechnung, die den Ausschlag gibt

Kurz beantwortet: Frühpensionierung kostet zweimal – die AHV-Rente wird lebenslang um rund 6.8 % pro Jahr gekürzt, und gleichzeitig fehlen die Beitragsjahre, die sie erhöht hätten. Dazu kommt die Überbrückung bis zum Referenzalter, die vollständig aus eigenem Vermögen zu finanzieren ist.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Pensionierung vorbereiten: die Fünfjahres-Checkliste – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die drei Kostenblöcke

Wer nur die Rentenkürzung rechnet, unterschätzt die Sache erheblich:

  • Lebenslange AHV-Kürzung von rund 6.8 % je vorbezogenem Jahr.
  • Kürzung der Pensionskassenrente durch fehlende Beitragsjahre und einen tieferen Umwandlungssatz.
  • Die Überbrückung: volle Lebenshaltungskosten aus Vermögen bis zum Rentenbeginn.
  • AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter – sie entfallen nicht.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Auch ohne Erwerbstätigkeit besteht bis zum Referenzalter von 65 Jahren AHV-Beitragspflicht. Die Beiträge für Nichterwerbstätige bemessen sich nach Vermögen und Renteneinkommen und können bei vermögenden Haushalten mehrere tausend Franken pro Jahr betragen.

Wer sie nicht zahlt, produziert genau die Beitragslücken, die die Rente zusätzlich kürzen – ein doppelter Nachteil. Diese Position gehört in die Überbrückungsrechnung.

Wann sich der Vorbezug trotzdem rechnet

Rein finanziell gibt es einen Break-even: Bis zu einem bestimmten Alter ist der Vorbezug vorteilhafter, danach der ordentliche Bezug. Je nach Ausgangslage liegt dieser Punkt im Bereich um die 80 bis 90 Jahre – die frühere Rente muss erst durch die längere Kürzung wieder eingeholt werden.

Ein Beispiel: Bei einer Rente von CHF 2'400 kostet ein Jahr Vorbezug rund CHF 163 pro Monat, also knapp CHF 2'000 im Jahr – lebenslang. Dazu kommen die CHF 28'800, die im vorgezogenen Jahr aus dem Vermögen zu finanzieren sind.

Diese Rechnung ist aber nur die halbe Wahrheit. Wer aus gesundheitlichen Gründen aufhört oder eine tiefere Lebenserwartung hat, entscheidet richtig, auch wenn die Tabelle etwas anderes sagt. Und wer die Jahre bei besserer Gesundheit gewinnt, kauft etwas, das sich nicht in Franken messen lässt.

Die Alternative, die oft besser passt

Zwischen Vollzeit und Vollpensionierung liegt die Teilpensionierung. Seit AHV 21 müssen alle Pensionskassen sie anbieten, und die AHV lässt einen Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent zu. Das reduziert die Kürzung, erhält Beitragsjahre und schont das Vermögen.

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Ergänzungsleistungen sind ein Rechtsanspruch

Sie sind eine gesetzliche Versicherungsleistung, kein Almosen – finanziert über Beiträge und Steuern und genau für diese Situation vorgesehen. Ein erheblicher Teil der Berechtigten stellt trotzdem nie einen Antrag.

Geprüft wird der Anspruch von der kantonalen Ausgleichskasse. Sozialdienste der Gemeinden und Pro Senectute helfen kostenlos beim Ausfüllen.

Gesundheitskosten steigen verlässlich

Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.

Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.

Ergänzungsleistungen und Vermögen

Geprüft werden Einkommen und Vermögen. Ein Vermögensverzehr wird angerechnet, die selbstbewohnte Liegenschaft dagegen mit einem Freibetrag berücksichtigt.

Die Berechnung ist komplex und lohnt eine Abklärung auch dann, wenn man sie für aussichtslos hält. Sozialdienste und Pro Senectute helfen kostenlos beim Antrag.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich die AHV-Rente vorbeziehen?+

Ab 63 Jahren, für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 bereits ab 62. Der Bezug ist monatsweise möglich, ganz oder als Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent.

Wie viel kostet ein Jahr Frühpensionierung?+

Neben der lebenslangen AHV-Kürzung von rund 6.8 % kommen die tiefere Pensionskassenrente, die vollen Lebenshaltungskosten aus Vermögen und die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige hinzu.

Muss ich als Frühpensionierter AHV-Beiträge zahlen?+

Ja, bis zum Referenzalter von 65 Jahren als Nichterwerbstätige. Die Beiträge richten sich nach Vermögen und Renteneinkommen; werden sie nicht bezahlt, entstehen rentenkürzende Lücken.

Lohnt sich ein Vorbezug finanziell?+

Der Break-even liegt je nach Ausgangslage im Bereich um 80 bis 90 Jahre. Wer länger lebt, fährt mit dem ordentlichen Bezug besser – die Entscheidung hängt aber auch von Gesundheit und Lebensplanung ab, nicht nur von der Tabelle.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?+

Wer mit AHV oder IV die Existenzkosten nicht decken kann. Es ist ein Rechtsanspruch – die Prüfung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Welche Franchise im Ruhestand?+

Meist eine tiefere als in jungen Jahren, weil die Gesundheitskosten verlässlich steigen. Das maximale Eigenrisiko bei Höchstfranchise beträgt CHF 3'200 pro Jahr.

Schliesst Vermögen Ergänzungsleistungen aus?+

Nicht automatisch. Ein Vermögensverzehr wird angerechnet, die selbstbewohnte Liegenschaft mit einem Freibetrag – eine Abklärung lohnt sich.

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