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Ruhestand

Das erste Rentenjahr: Der Einkommensknick kommt schneller als die Anpassung

Kurz beantwortet: Im ersten Ruhestandsjahr trifft ein plötzlich tieferes Einkommen auf Ausgaben, die noch dem alten Lebensstandard folgen. Dazu kommt eine Besonderheit, die viele überrascht: Die Steuerrechnung des ersten Rentenjahres beruht noch auf dem letzten vollen Erwerbseinkommen.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Pensionierung vorbereiten: die Fünfjahres-Checkliste – dort findest du den vollständigen Überblick.

Der Steuerschock im ersten Jahr

Die Akontorechnungen des ersten Rentenjahres stützen sich auf die letzte Veranlagung – also auf ein Jahr mit vollem Lohn. Wer sie in gutem Glauben bezahlt, zahlt zu viel; wer sie nicht bezahlt, gerät in Verzug.

Die Grössenordnung: Wer von CHF 8'000 Monatslohn auf CHF 4'500 Rente wechselt, hat ein um rund 44 Prozent tieferes Einkommen – die Akontorechnung verlangt aber weiterhin die Steuer auf den vollen Lohn, oft CHF 1'000 und mehr pro Rate.

Der richtige Schritt ist, die Akontorechnungen bei der Steuerbehörde anpassen zu lassen, sobald das neue Einkommen feststeht. Das ist ein kurzes Schreiben und wird in aller Regel bewilligt – zu viel Bezahltes kommt später mit Vergütungszins zurück, fehlt aber im ersten Jahr genau dort, wo es gebraucht wird.

Die Übergangsposten, die niemand plant

Im Übergang fällt Einmaliges an, das im Monatsbudget nicht vorkommt:

  • Eine allfällige Lücke zwischen letztem Lohn und erster Rentenzahlung.
  • Beiträge als Nichterwerbstätige, falls der Partner noch nicht im Rentenalter ist.
  • Anpassung von Versicherungen – Unfalldeckung in der Grundversicherung wieder einschliessen, sobald keine Anstellung mehr besteht.
  • Wegfall von Arbeitgeberleistungen wie Halbtax, Handyabo oder Vergünstigungen.

Die Unfalldeckung ist die häufigste Lücke

Wer während der Erwerbstätigkeit die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen hatte, war über den Arbeitgeber versichert. Diese Deckung endet mit dem Arbeitsverhältnis, nach einer kurzen Nachdeckung. Sie muss aktiv wieder eingeschlossen werden – sonst besteht eine echte Versicherungslücke.

Das ist kein Budgetposten von Bedeutung, aber ein Risiko von erheblicher Tragweite. Es gehört auf die Checkliste der letzten Arbeitswochen.

Drei Monate mitschreiben, dann anpassen

Statt das Budget vorher theoretisch zu planen, funktioniert es besser, die ersten drei Monate schlicht zu erfassen und danach anzupassen. Die tatsächlichen Ausgaben im Ruhestand weichen fast immer von den erwarteten ab – meist nach oben in den Bereichen Freizeit und Gesundheit.

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Die 13. AHV-Rente im Budget

Sie wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, als Zuschlag zur Dezemberrente, und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausgerichteten Altersrenten. Der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten, nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.

Sie ist voll steuerbar wie jede AHV-Rente, wird aber bei den Ergänzungsleistungen ausdrücklich nicht angerechnet. Wer EL bezieht, erhält sie also zusätzlich und ungekürzt.

Vorbereiten ab 60

Fünf Jahre vor der Pensionierung lohnen drei Schritte: Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial in der Pensionskasse abklären und ein realistisches Ruhestandsbudget rechnen.

Der PK-Einkauf hat dabei eine Frist im Blick zu behalten: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.

Die Säule 3a vor der Pensionierung

Sie kann frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden. Wer über mehrere Konten verfügt, staffelt den Bezug über mehrere Jahre – die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv.

Ein Konto lässt sich nicht teilweise beziehen. Die Kontenstruktur muss deshalb beim Ansparen stimmen und ist später nicht mehr korrigierbar.

Häufige Fragen

Warum ist die Steuerrechnung im ersten Rentenjahr so hoch?+

Weil die Akontorechnungen auf der letzten Veranlagung beruhen – also auf einem Jahr mit vollem Erwerbseinkommen. Eine Anpassung lässt sich bei der Steuerbehörde formlos beantragen.

Muss ich als Rentner noch AHV-Beiträge zahlen?+

Nach dem Referenzalter grundsätzlich nicht mehr aus der Altersrente. Ist der Ehepartner noch nicht im Rentenalter und nicht erwerbstätig, können jedoch Beiträge als Nichterwerbstätige anfallen.

Was passiert mit meiner Unfallversicherung bei der Pensionierung?+

Die Deckung über den Arbeitgeber endet nach einer kurzen Nachdeckung. Wer die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen hatte, muss sie aktiv wieder einschliessen lassen.

Wie lange dauert es, bis das Rentenbudget stabil ist?+

Erfahrungsgemäss etwa ein Jahr. Die ersten Monate sind von Einmalposten und Anpassungen geprägt; eine belastbare Aussage ergibt sich erst nach drei bis sechs erfassten Monaten.

Wird die 13. AHV-Rente bei Ergänzungsleistungen angerechnet?+

Nein, sie ist ausdrücklich von den anrechenbaren Einnahmen ausgenommen. Steuerbar ist sie dagegen wie jede AHV-Rente.

Was soll ich fünf Jahre vor der Pensionierung tun?+

Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial abklären und ein Ruhestandsbudget rechnen. Der PK-Einkauf braucht drei Jahre Abstand zum Kapitalbezug.

Kann ich ein 3a-Konto teilweise beziehen?+

Nein, ein Konto wird immer vollständig aufgelöst. Die Aufteilung muss beim Ansparen erfolgen.

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