Die neuen Beträge im Überblick
Kurz: Die Höchstbeträge der Säule 3a sind an die AHV gekoppelt. Weil der Bundesrat die Renten per 2027 um 1,59 % erhöht, steigen auch die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge und damit die 3a-Maximalbeträge. Für die Steuererklärung 2026 gilt noch der alte Betrag.
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7’258 | CHF 7’373 |
| Ohne Pensionskasse (max. 20 % des Einkommens) | CHF 36’288 | CHF 36’864 |
| Monatlicher Dauerauftrag (mit PK) | CHF 604.83 | CHF 614.42 |
Dauerauftrag richtig einstellen
Wer den Maximalbetrag ausschöpfen will, setzt den Dauerauftrag auf CHF 614.42 pro Monat – oder praktischer auf CHF 614 von Januar bis November und den Rest im Dezember. Wichtig: Die Summe darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Zu viel Eingezahltes muss der Anbieter zurückerstatten, und es ist nicht abziehbar.
Der Dauerauftrag für 2026 muss nicht angepasst werden, bis die letzte Einzahlung für dieses Jahr erfolgt ist: Bis 31. Dezember gilt noch CHF 7’258. Ab Januar 2027 lohnt sich die Anpassung, damit die CHF 115 Mehrbetrag nicht verloren gehen.
- Monatlich CHF 614.42 oder 11 × 614 + Rest im Dezember
- Für 2026 gilt bis 31.12. der alte Betrag
- Einzahlung muss im Kalenderjahr gutgeschrieben sein
Was die Einzahlung bringt
Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % spart die volle Einzahlung von CHF 7’373 rund CHF 1’843 Steuern pro Jahr, bei 35 % rund CHF 2’581. Über 30 Jahre mit 3 % Rendite angelegt, wächst der monatliche Betrag im Modell auf rund CHF 357’800.
Seit 2026 lassen sich zudem verpasste Einzahlungen ab dem Jahr 2025 nachholen, wenn im Lückenjahr und im Nachzahlungsjahr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestand und der laufende Höchstbetrag bereits eingezahlt ist.
Wie sich der Höchstbetrag entwickelt
Der kleine 3a-Betrag entspricht 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags. Weil dieser alle zwei Jahre mit den AHV-Renten angepasst wird, steigt auch der 3a-Betrag in diesem Rhythmus. Wer langfristig plant, rechnet deshalb mit schrittweise steigenden Höchstbeträgen – und passt den Dauerauftrag bei jeder Anpassung an.
Für Selbständige ohne Pensionskasse gilt die grosse 3a: 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens das Fünffache des kleinen Betrags. Bei schwankendem Einkommen lohnt es sich, gegen Jahresende den genauen Betrag zu berechnen, statt pauschal das Maximum einzuzahlen.
Wer einzahlen darf
Einzahlen dürfen alle, die in der Schweiz AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben – auch Teilzeitangestellte. Wer kein Erwerbseinkommen hat, etwa Studierende ohne Job oder Frühpensionierte, darf nicht einzahlen. Nach dem Referenzalter ist eine Einzahlung bis 70 möglich, solange man erwerbstätig ist.
In BudgetHub legst du 3a-Dauerauftrag, PK-Einkauf und Sparziele als Planposten an und siehst im Vermögensverlauf, wie deine Vorsorge Jahr für Jahr wächst.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
