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Wohnen

Referenzzinssatz einfach erklärt: die wichtigste Zahl im Schweizer Mietrecht

Kurz beantwortet: Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 % und ist der gesetzliche Massstab für alle Mietzinsanpassungen bei laufenden Verträgen. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen quartalsweise publiziert und auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet – und genau diese Rundung entscheidet, ob deine Miete sinken darf.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Mietzinssenkung verlangen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was der Referenzzinssatz überhaupt ist

Er bildet den Durchschnitt aller Hypothekarzinsen der Schweizer Banken ab – nicht den Zins deiner Vermieterschaft, sondern einen landesweiten Mittelwert. Eingeführt 2008, ersetzte er das alte System, in dem jeder Kanton seinen eigenen Hypothekarzinssatz pflegte.

Der Sinn dahinter: Mieten sollen sich an den tatsächlichen Finanzierungskosten von Wohnraum orientieren, aber nach einem einheitlichen, überprüfbaren Massstab statt nach der individuellen Finanzierungssituation eines einzelnen Vermieters.

Die Rundung ist der Hebel

Publiziert wird der Durchschnittszinssatz auf drei Nachkommastellen, gerundet wird aber auf den nächsten Viertelprozentwert. Das bedeutet: Der Durchschnitt kann sich bewegen, ohne dass sich am Referenzzinssatz etwas ändert – und dann kippt er plötzlich um eine ganze Stufe.

Für dich als Mieterin oder Mieter heisst das: Die Zwischenwerte sind egal, nur die publizierte gerundete Zahl zählt. Und sie ändert sich selten – zwischen 2008 und 2023 fiel sie ausschliesslich, sieben Senkungen ohne eine einzige Erhöhung.

Was eine einzige Stufe wert ist, wird an einem Beispiel greifbar: Bei einer Nettomiete von CHF 1'800 sind das rund CHF 52 im Monat, also CHF 629 im Jahr – für dieselbe Wohnung, ohne jede Gegenleistung.

Senkung und Erhöhung sind nicht symmetrisch

Steigt der Satz um einen Viertelprozentpunkt, darf die Miete um 3.00 % steigen. Sinkt er um denselben Betrag, beträgt der Senkungsanspruch nur 2.91 %. Das wirkt unfair, ist aber blosse Mathematik: Die Senkung ist der Kehrwert der Erhöhung, weil sie auf die bereits erhöhte Basis wirkt.

Ein zweiter Unterschied wiegt schwerer: Die Erhöhung setzt die Vermieterschaft durch, die Senkung musst du selbst verlangen. Diese Asymmetrie im Verhalten – nicht die in der Formel – kostet Schweizer Haushalte jedes Jahr Millionen.

Wann die nächste Publikation kommt

Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Wer eine Senkung erwartet, sollte den Termin kennen: Nach der Publikation zählt die Frist bis zum nächsten Kündigungstermin, und die läuft schneller ab, als man denkt.

Mit BudgetHub siehst du sofort, was die neue Miete in deinem Monatsbudget verändert – und wohin der freigewordene Betrag am besten fliesst.

Was beim Auszug anfällt

Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet je nach Wohnungsgrösse CHF 500 bis 1'200, dazu Umzug und allfällige Reparaturen. Der eigentliche Engpass ist aber die Überschneidung: Die neue Kaution ist fällig, bevor die alte frei wird.

Bei zwei Monatsmieten Kaution bedeutet das kurzfristig einen vierstelligen Betrag doppelt, dazu häufig eine Mietzinsüberschneidung von einem halben bis ganzen Monat.

Die Drittel-Regel und ihre Grenze

Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.

Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.

Mietzinserhöhung prüfen statt hinnehmen

Eine Erhöhung ist nur gültig mit amtlichem kantonalem Formular, Begründung und Einhaltung der Ankündigungsfrist. Fehlt eines davon, ist sie nichtig.

Anfechten musst du innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde – kostenlos und ohne Anwalt. Die bisherige Miete zahlst du weiter, bis entschieden ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?+

Er liegt bei 1.25 % und wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen zuletzt im Juni 2026 unverändert bestätigt. Gültig ist dieser Stand seit September 2025.

Wie oft ändert sich der Referenzzinssatz?+

Geprüft und publiziert wird quartalsweise, geändert wird deutlich seltener – zwischen 2008 und 2023 gab es sieben Senkungen und keine einzige Erhöhung, danach zwei Erhöhungen innert sechs Monaten.

Warum ist der Senkungsanspruch tiefer als der Erhöhungsanspruch?+

Weil die Senkung auf die bereits erhöhte Basis wirkt. Mathematisch ist sie der Kehrwert: 1 geteilt durch 1.03 ergibt eine Reduktion von 2.91 % statt der 3.00 % in die andere Richtung.

Gilt der Referenzzinssatz auch für neue Mietverträge?+

Nein. Bei einem Neuabschluss wird der Mietzins frei vereinbart. Der Referenzzinssatz ist nur der Massstab für Anpassungen bei laufenden, unbefristeten Mietverhältnissen.

Warum wird ein Umzug zum Liquiditätsproblem?+

Weil die neue Kaution fällig ist, bevor die alte freigegeben wird – kurzfristig ein vierstelliger Betrag doppelt, plus Mietzinsüberschneidung.

Gilt die Drittel-Regel für Netto- oder Bruttomiete?+

Für die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Nur den Nettomietzins zu rechnen unterschätzt die Belastung um CHF 150 bis 300 monatlich.

Wie lange kann ich eine Mietzinserhöhung anfechten?+

30 Tage ab Erhalt, bei der kantonalen Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist im Mietrecht kostenlos.

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