Warum der Eigenverbrauch alles entscheidet
Kurz: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von rund 32 Rappen. Jede ins Netz gelieferte Kilowattstunde bringt nur die Rückliefervergütung, typischerweise 6 bis 15 Rappen je nach Netzbetreiber. Eine Anlage rechnet sich deshalb umso besser, je mehr Strom du tagsüber selbst brauchst.
Ohne Massnahmen liegt der Eigenverbrauch eines Einfamilienhauses bei 20 bis 35 %. Mit Wärmepumpe, Elektroauto, Boiler und Geräten, die tagsüber laufen, sind 40 bis 60 % möglich. Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch weiter, rechnet sich aber bei heutigen Preisen nur selten.
Die Rechnung für ein Einfamilienhaus
| Annahme | 30 % Eigenverbrauch | 50 % Eigenverbrauch |
|---|---|---|
| Produktion pro Jahr | 10’000 kWh | 10’000 kWh |
| Ersparnis + Rückliefervergütung | CHF 1’660 | CHF 2’100 |
| Kosten nach Förderung | CHF 17’500 | CHF 17’500 |
| Amortisation (ohne Steuereffekt) | 11 Jahre | 8 Jahre |
Gerechnet mit 32 Rp./kWh Bezugspreis und 10 Rp. Rückliefervergütung. Moderne Module halten 25 bis 30 Jahre, der Wechselrichter muss meist einmal ersetzt werden. Die Anlage arbeitet also deutlich länger, als sie zur Amortisation braucht.
Förderung und Steuern
Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung, die einen Teil der Investition deckt; manche Kantone und Gemeinden fördern zusätzlich. Bei bestehenden Gebäuden sind die Investitionskosten in den meisten Kantonen als Unterhalt vom Einkommen abziehbar. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 fällt dieser Abzug für selbstgenutztes Wohneigentum weg – wer plant, sollte das Zeitfenster bis Ende 2028 kennen.
Der Ertrag aus der Rücklieferung kann steuerbar sein; die Praxis ist kantonal verschieden. Ein Steuerberater oder das kantonale Steueramt gibt Auskunft.
- Einmalvergütung des Bundes (Pronovo)
- Unterhaltsabzug bei bestehenden Bauten, bis 2028
- Rückliefervergütung kantonal unterschiedlich besteuert
Wann es sich nicht lohnt
Ein schattiges Dach, eine Nordausrichtung oder ein Dach, das in wenigen Jahren saniert werden muss, verschlechtern die Rechnung deutlich. Dach und Solaranlage gemeinsam zu planen spart Gerüstkosten. Für Mieter gibt es Modelle wie den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder Beteiligungen an Gemeinschaftsanlagen.
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Was beim Auszug anfällt
Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet je nach Wohnungsgrösse CHF 500 bis 1'200, dazu Umzug und allfällige Reparaturen. Der eigentliche Engpass ist aber die Überschneidung: Die neue Kaution ist fällig, bevor die alte frei wird.
Bei zwei Monatsmieten Kaution bedeutet das kurzfristig einen vierstelligen Betrag doppelt, dazu häufig eine Mietzinsüberschneidung von einem halben bis ganzen Monat.
Die Drittel-Regel und ihre Grenze
Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.
Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.
Was bei einem Umzug zu melden ist
Gemeinde innert 14 Tagen, dazu Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank und Steueramt. Die Krankenkasse ist dabei die wichtigste: Ohne Meldung wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet.
Bei einem Kantonswechsel kommt die Prämienverbilligung dazu – sie ist kantonal geregelt und muss neu beantragt werden.
