Wohnen

Kaufen oder mieten? Die Rechnung ändert sich ab 2029 grundlegend

Kurz beantwortet: Ab dem 1. Januar 2029 entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts auf selbstbewohntem Wohneigentum – gleichzeitig fallen die Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen weitgehend weg. Für Neukäufer mit wenig Unterhalt und tiefer Hypothek verbessert sich die Rechnung, für hochverschuldete Eigentümer mit sanierungsbedürftiger Liegenschaft verschlechtert sie sich.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Eigenmietwert: was sich 2029 ändert – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was sich konkret ändert

Heute versteuern Eigentümer ein fiktives Einkommen für das Wohnen im eigenen Haus und dürfen dafür Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehen. Ab 2029 fällt beides weg: kein fiktives Einkommen mehr, aber auch keine Abzüge mehr. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung im April 2026 auf diesen Termin festgelegt.

Für den Ersterwerb einer selbstbewohnten Immobilie bleibt ein befristeter, degressiver Schuldzinsabzug bestehen. Bei vermieteten Liegenschaften ändert sich systematisch weniger, weil dort weiterhin echte Mieteinnahmen versteuert und echte Kosten abgezogen werden.

Wer gewinnt, wer verliert

Die Reform verschiebt die Vorteilslage deutlich – und zwar entlang von zwei Achsen: Verschuldungsgrad und Sanierungsbedarf.

  • Gewinnen: Eigentümer mit tiefer Hypothek und gut unterhaltener Liegenschaft – sie versteuerten bisher den Eigenmietwert, konnten aber kaum etwas abziehen.
  • Gewinnen: Neukäufer eines Neubaus – wenig Unterhalt, plus befristeter Schuldzinsabzug beim Ersterwerb.
  • Verlieren tendenziell: hoch verschuldete Eigentümer, deren Zinsabzug bisher grösser war als der Eigenmietwert.
  • Verlieren tendenziell: Besitzer sanierungsbedürftiger Altbauten, die den Unterhaltsabzug eingeplant hatten.

Das Übergangsfenster bis Ende 2028

Bis Ende 2028 gilt das bisherige Recht vollständig. Wer eine grössere Sanierung ohnehin plant, hat damit ein steuerlich klar begrenztes Zeitfenster – danach ist derselbe Aufwand auf Bundesebene nicht mehr abziehbar. Bei energetischen Massnahmen können Kantone eigene Abzüge befristet weiterführen; das ist kantonal unterschiedlich zu prüfen.

Der ehrliche Hinweis dazu: Ein Sanierungsschub in einem engen Zeitfenster treibt erfahrungsgemäss die Handwerkerpreise. Ein Steuerabzug, der von einem 15 % höheren Offertpreis aufgefressen wird, ist kein Vorteil. Rechne beides gegeneinander, statt nur auf den Abzug zu schauen.

Die Tragbarkeit bleibt der harte Filter

Unabhängig von der Steuerreform prüfen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % – nicht mit dem tatsächlichen. Wohnkosten inklusive Amortisation und Nebenkosten sollen ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Diese Regel entscheidet über den Kauf, nicht der Eigenmietwert.

Konkret: Bei einem Kaufpreis von CHF 900'000 verlangt die Bank CHF 180'000 Eigenkapital, davon CHF 90'000 aus eigenen Mitteln ohne Pensionskasse. Die kalkulatorischen Wohnkosten liegen dann bei rund CHF 4'000 im Monat – tragbar ab etwa CHF 144'000 Bruttojahreseinkommen, unabhängig davon, wie tief der tatsächliche Hypothekarzins gerade ist.

Für Mieter gilt die spiegelbildliche Faustregel: höchstens 33 % des Nettoeinkommens für die Miete. Wer diese Grenze schon heute reisst, löst das Problem nicht durch einen Kauf.

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Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen

Zur Nettomiete kommen Nebenkosten von CHF 150 bis 300, dazu Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen nochmals CHF 120 bis 220 im Monat.

Wer mit der Inseratsangabe plant, unterschätzt die Wohnkosten deshalb regelmässig um CHF 300 bis 500. Für die Drittel-Regel zählt die Bruttomiete, nicht der Nettomietzins.

Die Drittel-Regel und ihre Grenze

Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.

Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.

Wohneigentum und die Tragbarkeitsrechnung

Banken rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund fünf Prozent, einem Prozent Unterhalt und der Amortisation. Zusammen dürfen diese Kosten ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Dass der tatsächliche Zins tiefer liegt, ändert daran nichts – der kalkulatorische Satz ist ein Stresstest, keine Prognose.

Häufige Fragen

Wann wird der Eigenmietwert abgeschafft?+

Per 1. Januar 2029. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung im April 2026 beschlossen, nachdem Volk und Stände im September 2025 zugestimmt hatten. Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert.

Fallen mit dem Eigenmietwert auch die Abzüge weg?+

Ja. Unterhaltskosten und Schuldzinsen sind bei selbstbewohntem Wohneigentum künftig grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Eine Ausnahme ist der befristete Schuldzinsabzug beim Ersterwerb.

Lohnt es sich, eine Sanierung vorzuziehen?+

Steuerlich ja, weil die Abzüge bis Ende 2028 noch gelten. Wirtschaftlich nur dann, wenn der Preis stimmt: Ein erwarteter Nachfrageschub kann Handwerkerpreise steigen lassen und den Steuervorteil neutralisieren.

Was ist mit Zweitwohnungen?+

Auch dort entfällt die Eigenmietwertbesteuerung. Im Gegenzug erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine besondere Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen – die konkrete Ausgestaltung ist kantonal noch offen.

Ändert die Reform etwas an der Tragbarkeitsrechnung der Bank?+

Nein. Banken rechnen weiterhin mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und der Drittelsregel. Die Steuerreform beeinflusst deine Nettobelastung, nicht die Kreditvergabekriterien.

Was kommt zur Nettomiete dazu?+

Nebenkosten von CHF 150 bis 300 sowie Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen CHF 120 bis 220 im Monat.

Gilt die Drittel-Regel für Netto- oder Bruttomiete?+

Für die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Nur den Nettomietzins zu rechnen unterschätzt die Belastung um CHF 150 bis 300 monatlich.

Warum rechnet die Bank mit fünf Prozent Zins?+

Als Stresstest, damit die Finanzierung auch bei deutlich höheren Zinsen tragbar bleibt. Es ist keine Prognose.

Prüf die Tragbarkeit, bevor du weiterplanst

Banken rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von 5 Prozent. Der Rechner zeigt dir sofort, ob dein Vorhaben diese Hürde nimmt.