Die Einnahmenseite realistisch rechnen
Die AHV-Vollrente setzt 44 lückenlose Beitragsjahre voraus; die Maximalrente von CHF 2’520 zusätzlich ein aufgewertetes Durchschnittseinkommen von rund CHF 90'720. Bei Ehepaaren greift die Plafonierung auf CHF 3’780 – die Summe beider Renten wird gekürzt, wenn sie darüber läge.
Dazu kommt die Pensionskassenrente oder das bezogene Kapital, allenfalls 3a-Bezüge und Vermögenserträge. Die Rentenvorausberechnung der Ausgleichskasse ist für Personen ab 40 alle fünf Jahre kostenlos – sie ersetzt jede Schätzung.
Was auf der Ausgabenseite wegfällt
Diese Posten verschwinden oder schrumpfen mit der Pensionierung:
- Pendelkosten, Arbeitskleidung, auswärtige Verpflegung.
- Beiträge an Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung.
- Säule-3a-Einzahlungen, sofern nicht weitergearbeitet wird.
- Bei vielen: geringere Wohnkosten nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung.
Was dazukommt oder steigt
Gesundheitskosten sind der grösste Zuwachs: Prämien steigen mit dem Alter nicht, aber Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt, Brille und nicht kassenpflichtige Leistungen werden häufiger beansprucht. Auch Freizeit und Reisen steigen in den ersten Ruhestandsjahren typischerweise an – man hat plötzlich Zeit.
Der oft übersehene Posten sind die Steuern. Sie fallen nicht weg, und weil kein Arbeitgeber mehr etwas vorabzieht, kommt die volle Rechnung jetzt direkt. Wer das nicht als monatliche Rückstellung führt, hat im Frühling ein Problem.
Die Rechnung, die vor der Pensionierung gehört
Stelle die erwarteten Renteneinnahmen den heutigen Ausgaben gegenüber, bereinigt um die Posten oben. Die Differenz ist die Lücke, die aus Vermögen gedeckt werden muss – und sie sagt, wie lange das Vermögen reicht.
Diese Zahl gehört fünf Jahre vor dem Termin auf den Tisch, nicht danach. Bis dahin bestehen noch Handlungsmöglichkeiten: Einkäufe in die Pensionskasse, 3a-Einzahlungen bis 7’258 pro Jahr, eine Anpassung des Bezugsmodells.
Mit BudgetHub siehst du dein Renteneinkommen und deine Ausgaben nebeneinander – ohne Bankverknüpfung, in grosser Schrift, auch am Tablet.
Die Lücke zwischen Lohn und Rente
AHV und Pensionskasse ergeben zusammen typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Die Fixkosten sinken dagegen kaum – Miete und Krankenkasse bleiben, was sie waren.
Bei einem Lohn von CHF 8'000 bedeutet das rund CHF 2'400 bis 3'200 weniger im Monat bei nahezu unveränderten Grundkosten. Wer diese Differenz erst bei der Pensionierung berechnet, hat keine Zeit mehr, sie zu schliessen.
Gesundheitskosten steigen verlässlich
Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.
Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.
Teilpensionierung als Zwischenschritt
Viele Pensionskassen erlauben eine gestaffelte Pensionierung – etwa in zwei Schritten mit je 50 Prozent. Das verteilt auch einen allfälligen Kapitalbezug auf zwei Steuerjahre.
Zu prüfen ist das Reglement: Nicht jede Kasse erlaubt Teilbezüge, und die Zahl der zulässigen Schritte ist begrenzt.
