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Lohn

Lohnabzüge 2027: was vom Bruttolohn abgeht

Kurz beantwortet: 2027 gehen vom Bruttolohn 5,3 % für AHV, IV und EO, 1,1 % ALV, rund 1 % Nichtberufsunfall und der Arbeitnehmeranteil an die Pensionskasse ab. Bei CHF 6’500 brutto mit 40 Jahren sind das rund CHF 694.00, netto bleiben etwa CHF 5806.00 – vor Quellensteuer und Krankentaggeld.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die Abzüge 2027 im Überblick

Kurz: Die Sozialabzüge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Auf dem Lohnausweis siehst du nur deinen Anteil. Für 2027 bleiben die Beitragssätze von AHV, IV, EO und ALV unverändert; angepasst hat der Bundesrat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge.

AbzugArbeitnehmeranteil 2027Bemerkung
AHV / IV / EO5,3 %auf dem ganzen Lohn, ohne Obergrenze
ALV1,1 %bis CHF 148’200 Jahreslohn
Nichtberufsunfall (NBU)rund 1 %je nach Versicherer und Branche, ab 8 Std./Woche
Pensionskasse (BVG)mind. die Hälfte der Altersgutschriftab CHF 23’040 Jahreslohn
Krankentaggeldfalls vereinbartfreiwillig, je nach Arbeitgeber

Pensionskasse: die neuen Grenzbeträge 2027

Der Bundesrat hat die BVG-Werte per 1. Januar 2027 erhöht: Die Eintrittsschwelle steigt auf CHF 23’040, der Koordinationsabzug auf CHF 26’880, der maximal versicherte Lohn auf CHF 92’160. Der koordinierte Lohn ist der Teil deines Lohns, auf den die Pensionskasse Beiträge erhebt – Jahreslohn minus Koordinationsabzug.

Die Altersgutschrift beträgt im Obligatorium 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65) des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte; viele Pensionskassen versichern mehr als das Minimum. Wie das berechnet wird, erklärt Koordinationsabzug BVG.

Rechenbeispiel: CHF 6’500 brutto, 40 Jahre

Postenpro Monat
BruttolohnCHF 6500.00
AHV/IV/EO 5,3 %−CHF 344.50
ALV 1,1 %−CHF 71.50
NBU rund 1 %−CHF 65.00
Pensionskasse (10 % von CHF 51’120, halbe Gutschrift)−CHF 213.00
Nettolohn (vor Quellensteuer)CHF 5806.00

Der Jahreslohn von CHF 78’000 ergibt einen koordinierten Lohn von CHF 51’120. Mit 10 % Altersgutschrift und hälftiger Teilung zahlt die Person CHF 213.00 pro Monat in die Pensionskasse – im Minimum. Bei überobligatorischen Plänen und mit Risikobeiträgen ist der Abzug höher.

13. Monatslohn und Bonus

Auf den 13. Monatslohn und Boni fallen dieselben Sozialabzüge an wie auf den Monatslohn. Für die Pensionskasse zählt er nur, wenn das Reglement ihn im versicherten Lohn berücksichtigt – meist ist der Jahreslohn inklusive 13. massgebend.

Netto kommt deshalb im Dezember zwar mehr an, aber nicht der ganze Betrag. Was davon übrig bleibt und was steuerlich passiert, steht unter Bonus und 13. Monatslohn versteuern.

Was sich nicht ändert – und was noch offen ist

Die AHV-Beiträge bleiben 2027 bei 5,3 % für Arbeitnehmende. Über die Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente wird am 29. November 2026 abgestimmt – zur Debatte steht eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2028, nicht ein höherer Lohnabzug.

Auch die Quellensteuer ändert sich je nach Kanton mit den neuen Tarifen. Wer quellenbesteuert ist, sieht den neuen Abzug auf der Januarabrechnung.

Quellensteuer: der zusätzliche Abzug

Wer ohne Niederlassungsbewilligung C in der Schweiz arbeitet, zahlt die Steuern direkt über den Lohn. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer nach dem kantonalen Tarif ab, der Zivilstand, Kinder und Konfession berücksichtigt. Der Abzug kommt zu den Sozialabzügen hinzu und kann je nach Kanton und Einkommen mehrere hundert Franken pro Monat betragen.

Lohnabrechnung im Januar prüfen

Vergleiche die Januarabrechnung mit dem Dezember: Bei gleichem Bruttolohn sollte sich vor allem der Pensionskassenabzug leicht verändern. Ein grösserer Unterschied deutet auf einen Fehler oder eine Planänderung hin – frag nach, bevor sich der Fehler über Monate zieht.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnabzüge 2027?+

AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, NBU rund 1 % und der Pensionskassenbeitrag. Zusammen meist 10 bis 15 % des Bruttolohns.

Was ändert sich 2027 bei der Pensionskasse?+

Die Grenzbeträge steigen: Eintrittsschwelle CHF 23’040, Koordinationsabzug CHF 26’880, maximal versicherter Lohn CHF 92’160.

Steigen 2027 die AHV-Beiträge?+

Nein. Der Arbeitnehmeranteil bleibt bei 5,3 %. Abgestimmt wird am 29. November 2026 über eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2028.

Bis zu welchem Lohn wird ALV abgezogen?+

Bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200. Auf dem Lohnanteil darüber fällt seit 2023 kein Solidaritätsbeitrag mehr an.

Wie viel bleibt netto von 6’500 Franken?+

Mit 40 Jahren im BVG-Minimum rund CHF 5806.00 pro Monat, vor Quellensteuer und Krankentaggeld.

Gibt es Abzüge auf den 13. Monatslohn?+

Ja, dieselben Sozialabzüge wie auf den Monatslohn. Ob er in der Pensionskasse versichert ist, regelt das Reglement.

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