Budget

Finanz-Checkliste Jahresende: 10 Fristen

Kurz beantwortet: Vor dem Jahresende laufen in der Schweiz mehrere Fristen ab, die Geld kosten, wenn man sie verpasst: Krankenkassenwechsel bis 30. November (Eingang), Franchise senken bis 30. November, Franchise erhöhen bis 31. Dezember, Säule 3a (CHF 7’258) und PK-Einkauf bis Ende Dezember. Dazu kommen Spenden, Selbstbehalt-Planung und Kündigungen von Abos.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die Fristen auf einen Blick

Kurz: Die meisten Fristen enden zwischen Mitte November und dem 31. Dezember. Wer sie im Oktober in den Kalender einträgt, entscheidet in Ruhe statt unter Zeitdruck.

FristWasHinweis
30. NovemberGrundversicherung kündigenEingang zählt, Versand bis Mitte November
30. NovemberFranchise senkenfür das neue Jahr
31. DezemberFranchise erhöhenbei den meisten Kassen
Mitte–Ende DezemberSäule 3a einzahlenBankfrist beachten, Gutschrift im Jahr
Anfang–Mitte DezemberPK-EinkaufKassenfrist, Sperrfrist 3 Jahre
31. DezemberSpendenfür den Abzug im laufenden Jahr
31. DezemberArzt- und ZahnarzttermineFranchise ist bereits ausgeschöpft?

Krankenkasse: drei Entscheidungen

Der Oktoberbrief zeigt deine neue Prämie. Prüfe drei Dinge: Gibt es eine günstigere Kasse mit identischen Leistungen? Passt das Modell (Hausarzt, HMO, Telmed)? Passt die Franchise zu deinen erwarteten Gesundheitskosten? Wechsel der Grundversicherung, des Modells und der Franchise lassen sich kombinieren.

Wichtig: Die Zusatzversicherung hat eigene Fristen und eine Gesundheitsprüfung. Sie nie kündigen, bevor eine neue schriftlich bestätigt ist.

Säule 3a und Pensionskasse

Wer die 3a noch nicht voll einbezahlt hat, kann das bis Ende Dezember nachholen. Für 2026 gilt der Höchstbetrag von CHF 7’258. Viele Banken verlangen den Auftrag einige Tage vor dem Jahreswechsel. Ab 2027 steigt der Betrag auf CHF 7’373.

Ein PK-Einkauf muss im Steuerjahr bei der Kasse eingehen, viele Kassen setzen dafür eine eigene Frist im Dezember. Wer in den nächsten drei Jahren Kapital beziehen will, sollte auf den Einkauf verzichten.

  • 3a: Betrag prüfen, Bankfrist beachten
  • PK: Einkaufspotenzial auf dem Ausweis
  • Sperrfrist bei geplantem Kapitalbezug

Steuern und Abzüge

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind abziehbar, wenn sie im Steuerjahr erfolgen. Weiterbildungskosten, die dieses Jahr anfallen, gehören in die Steuererklärung dieses Jahres. Wer eine Liegenschaft besitzt, kann Unterhaltsarbeiten bewusst in ein Jahr legen, um den effektiven Abzug zu nutzen – bis zum Systemwechsel beim Eigenmietwert.

Prüfe ausserdem, ob die Steuerrate fürs laufende Jahr bezahlt ist. Vorauszahlungen werden in vielen Kantonen verzinst, Nachzahlungen kosten Verzugszins.

Der Ablauf in vier Wochen

Woche 1 im Oktober: Prämienbrief lesen, Prämien auf priminfo.ch vergleichen, Modell und Franchise überlegen. Woche 2 Anfang November: Entscheid treffen, Kündigung und Anmeldung bei der neuen Kasse eingeschrieben senden. Woche 3 Ende November: Säule 3a und allfälligen PK-Einkauf auslösen, Spenden überweisen, Abos und Versicherungen kündigen, die sich auf Januar verlängern würden.

Woche 4 im Dezember: das Budget fürs neue Jahr aufsetzen, Daueraufträge anpassen (3a-Betrag, Krankenkasse, Serafe), Rückstellungen neu berechnen und die Belege des Jahres für die Steuererklärung sammeln. Wer diesen Ablauf einmal macht, braucht im nächsten Jahr nur noch die Hälfte der Zeit.

Abos, Verträge und Budget

Viele Abos und Versicherungen verlängern sich auf Anfang Jahr. Prüfe Streaming, Fitness, Zeitschriften, Handy, Hausrat und Rechtsschutz und kündige rechtzeitig, was du nicht mehr brauchst. Zum Schluss: das Budget fürs neue Jahr aufsetzen, mit den neuen Prämien und Vorsorgebeträgen.

Wer Franchise und Selbstbehalt dieses Jahr bereits ausgeschöpft hat, kann geplante Arzt- oder Zahnarzttermine noch ins alte Jahr legen – Zahnarzt ist allerdings meist nicht über die Grundversicherung gedeckt.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?+

Die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse eingetroffen sein. Am besten bis Mitte November eingeschrieben senden.

Bis wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?+

Die Gutschrift muss bis 31. Dezember beim Anbieter sein. Banken setzen oft eine interne Frist Mitte bis Ende Dezember.

Bis wann kann ich die Franchise ändern?+

Senken bis 30. November, erhöhen bei den meisten Kassen bis 31. Dezember.

Lohnt sich ein PK-Einkauf im Dezember?+

Wenn das Einkommen hoch ist, die Kasse gesund ist und in den nächsten drei Jahren kein Kapitalbezug geplant ist.

Sind Spenden steuerlich abziehbar?+

Ja, an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen, innerhalb kantonaler Grenzen, wenn sie im Steuerjahr erfolgen.

Muss ich die Zusatzversicherung auch kündigen?+

Nein. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennt. Die Zusatzversicherung nur kündigen, wenn eine neue bestätigt ist.

Wann sollte ich mit der Checkliste beginnen?+

Anfang Oktober, wenn der Prämienbrief kommt. Dann bleiben vier bis sechs Wochen für alle Entscheide ohne Zeitdruck.

Muss ich Abos zum Jahresende kündigen?+

Nur wenn sie sich auf Januar verlängern und du sie nicht mehr brauchst. Kündigungsfristen stehen in den Vertragsbedingungen.

Halt das Ergebnis fest

Eine einmalige Berechnung beantwortet die Frage von heute. Interessant wird es, wenn du in drei Monaten siehst, ob sich etwas bewegt hat.