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Ruhestand

13. AHV-Rente: Wie viel im Dezember 2026 kommt – und was du damit sinnvoll machst

Kurz beantwortet: Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Altersrente zum ersten Mal ausbezahlt – automatisch, ohne Antrag, zusammen mit der Dezemberrente. Sie entspricht einem Zwölftel (8.33 %) der im Jahr tatsächlich bezogenen Altersrenten: bei der Maximalrente rund CHF 2’520, bei der Minimalrente rund CHF 1’260.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wer sie bekommt – und wer nicht

Anspruch hat, wer am 1. Dezember lebt und im Monat Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente hat. Entscheidend ist also der Dezember, nicht irgendein Monat im Jahr.

Ausdrücklich keinen Anspruch haben Bezügerinnen einer IV-Rente sowie Witwen- und Witwerrenten. Das ist die häufigste Enttäuschung rund um dieses Thema und wird oft erst im Dezember bemerkt – die 13. Rente gibt es ausschliesslich auf der ordentlichen Altersrente.

Wie hoch sie bei dir ausfällt

Massgebend ist die Rente, die dir tatsächlich ausbezahlt wurde – nicht die theoretische Vollrente. Wurde deine Rente wegen der Ehepaar-Plafonierung gekürzt, wegen eines Vorbezugs reduziert oder wegen eines Aufschubs erhöht, wirkt sich das eins zu eins auf die 13. Rente aus.

Konkret bedeutet das für ein ganzes Bezugsjahr: Die jährliche Vollrente steigt bei der Minimalrente auf CHF 16’380, bei der Maximalrente auf CHF 32’760. Bei einem Rentenbeginn mitten im Jahr fällt die 13. Rente entsprechend tiefer aus, weil nur die effektiv bezogenen Monate zählen.

Was du tun musst: nichts

Die Ausgleichskasse berechnet und überweist automatisch. Es gibt kein Formular, keine Anmeldung und keine Frist. Wer angerufen wird und aufgefordert wird, die 13. Rente zu «beantragen» oder dafür Daten zu bestätigen, hat einen Betrugsversuch am Telefon – Ausgleichskassen fragen so nichts ab.

Ein Verzicht ist übrigens nicht möglich, auch nicht aus steuerlichen Überlegungen. Die 13. Rente ist fester Bestandteil der Jahresrentensumme.

Die drei sinnvollen Verwendungen

Ein einmaliger Betrag im Dezember landet erfahrungsgemäss dort, wo gerade eine Rechnung offen ist. Das ist nicht falsch, aber es ist keine Entscheidung. Drei Verwendungen, die sich in dieser Reihenfolge lohnen:

  • Die Steuerrückstellung für die höhere Jahresrente – sie ist steuerbares Einkommen und erhöht die Rechnung des Folgejahres.
  • Ein Gesundheitspolster für Franchise und Selbstbehalt des kommenden Jahres.
  • Ein planbarer Wunsch, den das Monatsbudget sonst nicht hergibt – bewusst gewählt statt zufällig verbraucht.
  • Mit BudgetHub siehst du dein Renteneinkommen und deine Ausgaben nebeneinander – ohne Bankverknüpfung, in grosser Schrift, auch am Tablet.

Die Lücke zwischen Lohn und Rente

AHV und Pensionskasse ergeben zusammen typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Die Fixkosten sinken dagegen kaum – Miete und Krankenkasse bleiben, was sie waren.

Bei einem Lohn von CHF 8'000 bedeutet das rund CHF 2'400 bis 3'200 weniger im Monat bei nahezu unveränderten Grundkosten. Wer diese Differenz erst bei der Pensionierung berechnet, hat keine Zeit mehr, sie zu schliessen.

Kapital oder Rente – die Frage vor der Frist

Die Rente ist lebenslang und voll steuerbar, das Kapital einmalig zu reduziertem Satz besteuert und selbst zu verwalten. Wer nur auf die Steuerbelastung schaut, kommt fast immer beim Kapital heraus – das ist der Denkfehler.

Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.

Die Säule 3a vor der Pensionierung

Sie kann frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden. Wer über mehrere Konten verfügt, staffelt den Bezug über mehrere Jahre – die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv.

Ein Konto lässt sich nicht teilweise beziehen. Die Kontenstruktur muss deshalb beim Ansparen stimmen und ist später nicht mehr korrigierbar.

Häufige Fragen

Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?+

Jeweils im Dezember, zusammen mit der regulären Dezemberrente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?+

Ein Zwölftel (8.33 %) der im Kalenderjahr effektiv ausgerichteten Altersrenten. Bei ganzjährigem Bezug entspricht das ungefähr einer zusätzlichen Monatsrente – zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520.

Muss ich die 13. AHV-Rente beantragen?+

Nein. Die Ausgleichskasse berechnet und überweist sie automatisch. Es gibt kein Formular und keine Frist – Anrufe, die eine Anmeldung verlangen, sind Betrugsversuche.

Erhalten IV-Rentner auch eine 13. Rente?+

Nein. Der Anspruch besteht ausschliesslich für Bezügerinnen und Bezüger einer ordentlichen AHV-Altersrente. IV-Renten sowie Witwen- und Witwerrenten sind ausgenommen.

Was passiert bei einem Todesfall im Dezember?+

Stirbt die berechtigte Person im Verlauf des Dezembers, sind sowohl die reguläre Dezemberrente als auch die 13. Rente geschuldet; sie fliessen in den Nachlass. Bei einem Tod vor dem 1. Dezember besteht kein Anspruch.

Wie viel Einkommen habe ich im Ruhestand?+

AHV und Pensionskasse zusammen ergeben typischerweise 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns – bei kaum sinkenden Fixkosten.

Bis wann muss ich mich für Kapital oder Rente entscheiden?+

Ein bis drei Jahre vor der Pensionierung, je nach Reglement der Pensionskasse. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Kann ich ein 3a-Konto teilweise beziehen?+

Nein, ein Konto wird immer vollständig aufgelöst. Die Aufteilung muss beim Ansparen erfolgen.

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