Die vier Posten, die den Bruttolohn auffressen
Sie werden einzeln überschaubar geschätzt und wirken zusammen erheblich:
- Externe Betreuung – der grösste Posten, oft einkommensabhängig subventioniert.
- Steuerprogression: Bei Verheirateten wird das Zweiteinkommen zum Grenzsteuersatz des Haushalts besteuert.
- Wegfallende Subventionen: Betreuungsbeiträge und Prämienverbilligung sinken mit steigendem Einkommen.
- Zusätzliche Alltagskosten: Mobilität, auswärtige Verpflegung, mehr Convenience.
Warum die Rechnung trotzdem oft zu kurz greift
Weil sie nur das laufende Jahr betrachtet. Die eigentliche Wirkung liegt in der Vorsorge: Beitragsjahre bei der AHV, Sparbeiträge in der Pensionskasse und die Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen.
Und in der Erwerbsbiografie: Eine lange Lücke verringert die Chance auf einen späteren Wiedereinstieg zu vergleichbaren Konditionen. Beide Effekte tauchen in keiner Monatsrechnung auf und sind trotzdem oft grösser als der kurzfristige Nettoeffekt.
Was sich rechnen lässt
Stelle zwei Zahlen nebeneinander: den Nettozuwachs pro Monat nach allen vier Posten – und den Zuwachs an Vorsorgevermögen pro Jahr aus AHV-Beiträgen, PK-Sparbeiträgen und möglicher 3a-Einzahlung.
Die zweite Zahl ist häufig grösser als die erste. Das ändert die Frage von «lohnt es sich?» zu «in welchem Pensum?» – und das ist die brauchbarere Frage.
Das Pensum ist der Hebel
Wegen des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle von CHF 22’680 macht der Sprung von 30 auf 50 Prozent vorsorgeseitig oft mehr aus als der von 50 auf 70. Wer die Schwelle knapp verfehlt, verliert die Pensionskassenanbindung ganz.
Ein Gespräch mit der Personalabteilung über das genaue Jahresgehalt lohnt sich deshalb vor der Zusage – manchmal entscheiden wenige hundert Franken über die Versicherungspflicht.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Ansprüche, die einen Antrag brauchen
Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.
Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.
Was sich bei jeder Veränderung neu stellt
Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.
Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.
Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein
Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.
Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.
