Bald: Budget + Steuern in einer AppDein Steuerdossier – automatisch aus deinen BuchungenAlle Schweizer Fristen im Blick – ohne BankverknüpfungJetzt Vorschau ansehen und vormerken →
Lebensphasen

Wiedereinstieg nach der Familienpause: Die Rechnung, die vor der Bewerbung kommt

Kurz beantwortet: Ob sich ein Wiedereinstieg lohnt, entscheidet nicht der Bruttolohn, sondern was nach Betreuungskosten, Steuerprogression und wegfallenden Subventionen übrig bleibt. Bei einem 50-Prozent-Pensum kann dieser Rest überraschend klein sein – und trotzdem ist die Entscheidung fast immer richtig, weil sie die Vorsorge betrifft.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Vorsorgelücke bei Teilzeit schliessen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die vier Posten, die den Bruttolohn auffressen

Sie werden einzeln überschaubar geschätzt und wirken zusammen erheblich:

  • Externe Betreuung – der grösste Posten, oft einkommensabhängig subventioniert.
  • Steuerprogression: Bei Verheirateten wird das Zweiteinkommen zum Grenzsteuersatz des Haushalts besteuert.
  • Wegfallende Subventionen: Betreuungsbeiträge und Prämienverbilligung sinken mit steigendem Einkommen.
  • Zusätzliche Alltagskosten: Mobilität, auswärtige Verpflegung, mehr Convenience.

Warum die Rechnung trotzdem oft zu kurz greift

Weil sie nur das laufende Jahr betrachtet. Die eigentliche Wirkung liegt in der Vorsorge: Beitragsjahre bei der AHV, Sparbeiträge in der Pensionskasse und die Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen.

Und in der Erwerbsbiografie: Eine lange Lücke verringert die Chance auf einen späteren Wiedereinstieg zu vergleichbaren Konditionen. Beide Effekte tauchen in keiner Monatsrechnung auf und sind trotzdem oft grösser als der kurzfristige Nettoeffekt.

Was sich rechnen lässt

Stelle zwei Zahlen nebeneinander: den Nettozuwachs pro Monat nach allen vier Posten – und den Zuwachs an Vorsorgevermögen pro Jahr aus AHV-Beiträgen, PK-Sparbeiträgen und möglicher 3a-Einzahlung.

Die zweite Zahl ist häufig grösser als die erste. Das ändert die Frage von «lohnt es sich?» zu «in welchem Pensum?» – und das ist die brauchbarere Frage.

Das Pensum ist der Hebel

Wegen des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle von CHF 22’680 macht der Sprung von 30 auf 50 Prozent vorsorgeseitig oft mehr aus als der von 50 auf 70. Wer die Schwelle knapp verfehlt, verliert die Pensionskassenanbindung ganz.

Ein Gespräch mit der Personalabteilung über das genaue Jahresgehalt lohnt sich deshalb vor der Zusage – manchmal entscheiden wenige hundert Franken über die Versicherungspflicht.

In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein

Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.

Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Wiedereinstieg finanziell?+

Kurzfristig oft weniger, als der Bruttolohn vermuten lässt – Betreuung, Progression und wegfallende Subventionen zehren daran. Langfristig fast immer, weil Beitragsjahre und Sparbeiträge in der Vorsorge zählen.

Welches Pensum ist sinnvoll?+

Vorsorgeseitig ist der Sprung über die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 entscheidend. Wer sie knapp verfehlt, bleibt ohne Pensionskassenanbindung – wenige hundert Franken Jahreslohn können den Unterschied machen.

Wie wirkt sich das Zweiteinkommen steuerlich aus?+

Bei Verheirateten werden die Einkommen zusammengerechnet, das Zweiteinkommen wird also zum Grenzsteuersatz des Haushalts besteuert. Ein Zweiverdienerabzug mildert das teilweise ab.

Was passiert mit meiner Pensionskasse während der Pause?+

Das bisherige Guthaben bleibt bestehen und wird verzinst, es kommen aber keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil der Vorsorgelücke nach einer Familienpause.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was fehlt im Konkubinat gegenüber der Ehe?+

Gesetzliches Erbrecht, AHV-Hinterlassenenrente und Vorsorgeausgleich. Testament und Begünstigungserklärung schliessen die wichtigsten Lücken.

Setz es direkt um

Erstelle dein Budget in BudgetHub – kostenlos, ohne Kreditkarte.