Wer als nichterwerbstätig gilt
Kurz: Nichterwerbstätig ist, wer kein oder nur ein sehr geringes Erwerbseinkommen hat – zum Beispiel Frühpensionierte, Studierende ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag, Personen in einem Sabbatical, Hausfrauen und Hausmänner ohne beitragspflichtigen Ehepartner oder Bezüger von IV-Renten ohne Erwerbstätigkeit.
Auch wer arbeitet, aber nur wenig verdient, kann als Nichterwerbstätiger eingestuft werden, wenn die Beiträge aus dem Erwerb nicht mindestens die Hälfte des Beitrags als Nichterwerbstätiger erreichen. Die Ausgleichskasse prüft das jährlich anhand der Steuerdaten.
- Frühpensionierte bis zum Referenzalter
- Studierende ab 21, Auszeit, Sabbatical
- Wer weniger als den halben NE-Beitrag aus Erwerb zahlt
So wird der Beitrag berechnet
Grundlage ist das Vermögen gemäss Steuerveranlagung plus das Zwanzigfache des jährlichen Renteneinkommens (etwa PK-Rente, ausländische Renten, Unterhaltsbeiträge). Daraus ergibt sich nach einer Tabelle der Jahresbeitrag. Bei Verheirateten wird die Hälfte des gemeinsamen Vermögens und Renteneinkommens angerechnet.
| Grundlage (Vermögen + 20 × Rente) | Beitrag pro Jahr (Richtwert 2027) |
|---|---|
| unter rund CHF 350'000 | Mindestbeitrag CHF 541 |
| CHF 1 Mio. | rund CHF 1'500–2'000 |
| CHF 3 Mio. | rund CHF 5'000–6'000 |
| ab rund CHF 9 Mio. | Höchstbeitrag CHF 27’050 |
Die genauen Stufen stehen in der Beitragstabelle der AHV. Der Höchstbeitrag entspricht dem 50-Fachen des Mindestbeitrags (2026: CHF 26’500).
Wann du keine eigenen Beiträge zahlen musst
Nicht erwerbstätige Ehepartner und eingetragene Partner gelten als versichert, wenn der erwerbstätige Partner mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt – ab 2027 also CHF 1’082 pro Jahr. Das erreicht fast jede Person mit einem normalen Lohn. Für Frühpensionierte mit einem noch arbeitenden Partner fällt die Beitragspflicht deshalb oft weg.
Achtung: Diese Befreiung endet, wenn der erwerbstätige Partner selbst in Pension geht. Dann muss der jüngere, nicht erwerbstätige Partner bis zu seinem eigenen Referenzalter wieder Beiträge zahlen.
Rechenbeispiel Frühpensionierung
Herr B. lässt sich mit 62 frühpensionieren. Er bezieht eine Pensionskassenrente von CHF 30'000 pro Jahr und hat CHF 600'000 Vermögen. Die Grundlage für den AHV-Beitrag beträgt also CHF 600'000 plus 20 × 30'000 = CHF 1,2 Mio. Daraus ergibt sich ein Jahresbeitrag von rund CHF 2'000 – drei Jahre lang, bis 65.
Hätte er statt der Rente das Kapital bezogen, würde das Kapital zum Vermögen zählen und den Beitrag ähnlich erhöhen. Ein Kapitalbezug kurz vor dem Referenzalter verändert die Beitragsgrundlage deshalb kaum zu seinen Gunsten. Ist seine Frau noch erwerbstätig und zahlt sie genug Beiträge, entfällt seine Pflicht ganz.
Warum sich die Anmeldung lohnt
Wer keine Beiträge zahlt, riskiert eine Beitragslücke – und jedes fehlende Jahr kürzt die Rente lebenslang um rund ein Vierundvierzigstel. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre zurück, mit Verzugszinsen. Studierende und Personen im Sabbatical sollten sich deshalb aktiv bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons melden.
Die Ausgleichskasse stellt provisorische Akontorechnungen, die später anhand der Steuerveranlagung korrigiert werden. Plane eine Reserve für Nachforderungen ein, besonders in den ersten Jahren nach der Pensionierung, wenn sich das Vermögen durch Kapitalbezüge verändert.
In BudgetHub legst du 3a-Dauerauftrag, PK-Einkauf und Sparziele als Planposten an und siehst im Vermögensverlauf, wie deine Vorsorge Jahr für Jahr wächst.
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
