Die Ausgangslage
Im März 2024 hat die Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die Leistung ist damit beschlossen und tritt unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung in Kraft.
Offen blieb die Finanzierung. Die 13. Rente kostet die AHV jährlich rund vier bis fünf Milliarden Franken – bei rund 2,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentnern entspricht das im Schnitt gut CHF 1'700 pro Person und Jahr. Das Parlament hat sich im Juni 2026 für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 entschieden, die jährlich rund 1,5 Milliarden einbringen soll. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen.
Die Argumente der Befürworter
Sie führen an, dass eine beschlossene Leistung finanziert werden muss und die Mehrwertsteuer der breiteste und stabilste Finanzierungsweg sei – getragen von der gesamten Bevölkerung statt allein von den Erwerbstätigen. Zudem sei die Erhöhung mit 0,4 Prozentpunkten moderat und die AHV brauche angesichts der demografischen Entwicklung ohnehin zusätzliche Mittel.
Die Argumente der Gegner
Sie halten dagegen, dass die Mehrwertsteuer alle Konsumentinnen unabhängig vom Einkommen gleich belastet und damit Haushalte mit kleinem Budget verhältnismässig stärker trifft. Zudem sei die Finanzierung damit nur bis etwa 2030 gesichert; strukturelle Reformen würden weiter aufgeschoben. Ein Teil der Kritik richtet sich auch dagegen, die Last einseitig auf den Konsum statt auf die Lohnbeiträge zu legen.
Was in beiden Fällen gilt
Die 13. AHV-Rente kommt im Dezember 2026 zur Auszahlung – so oder so. Bei einem Nein wäre die Finanzierungsfrage erneut offen und müsste vom Parlament neu beantwortet werden; die Leistung selbst stünde nicht zur Disposition.
Diese Seite stellt die Positionen dar und gibt bewusst keine Abstimmungsempfehlung ab. Für die offiziellen Erläuterungen sind die Abstimmungsunterlagen des Bundes massgebend.
Ergänzungsleistungen sind ein Rechtsanspruch
Sie sind eine gesetzliche Versicherungsleistung, kein Almosen – finanziert über Beiträge und Steuern und genau für diese Situation vorgesehen. Ein erheblicher Teil der Berechtigten stellt trotzdem nie einen Antrag.
Geprüft wird der Anspruch von der kantonalen Ausgleichskasse. Sozialdienste der Gemeinden und Pro Senectute helfen kostenlos beim Ausfüllen.
Kapital oder Rente – die Frage vor der Frist
Die Rente ist lebenslang und voll steuerbar, das Kapital einmalig zu reduziertem Satz besteuert und selbst zu verwalten. Wer nur auf die Steuerbelastung schaut, kommt fast immer beim Kapital heraus – das ist der Denkfehler.
Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.
Pflegekosten im Alter
Ein Pflegeheimplatz liegt in der Grössenordnung von CHF 8'000 bis 10'000 im Monat. Rente und Ergänzungsleistungen decken davon einen Teil; die Restfinanzierung ist kantonal geregelt.
Spitex ist deutlich günstiger und wird von der Grundversicherung teilweise übernommen. Die Hilflosenentschädigung kann zusätzlich beantragt werden.
