Warum diese Frage überhaupt gestellt wird
Ergänzungsleistungen funktionieren als Differenzrechnung: Sie decken die Lücke zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Steigt eine Einnahme, sinkt normalerweise die EL im selben Umfang – unter dem Strich bleibt nichts übrig.
Genau dieser Mechanismus hätte die 13. Rente für EL-Beziehende wirkungslos gemacht. Deshalb wurde sie ausdrücklich von der Anrechnung ausgenommen. Die Zahlung kommt vollständig zusätzlich.
Was das praktisch bedeutet
Für rund 300'000 Haushalte in der Schweiz, die EL beziehen, ist das ein realer zusätzlicher Betrag im Dezember – bei einer Rente von CHF 2'000 also CHF 2'000 zusätzlich, nicht eine Umbuchung. Es ist gleichzeitig die Gruppe, für die eine zusätzliche Monatsrente am meisten Gewicht hat.
Zu tun ist auch hier nichts: Weder die Ausgleichskasse noch die EL-Stelle brauchen eine Meldung. Die 13. Rente wird automatisch ausbezahlt, und die EL laufen unverändert weiter.
Der Hinweis, der wichtiger ist als die 13. Rente
Schätzungen gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der EL-Berechtigten keinen Antrag stellt – aus Unkenntnis oder aus Scham. Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe und keine Almosen. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wer mit AHV und Pensionskasse die Lebenshaltungskosten nicht deckt, sollte den Anspruch prüfen lassen – der einmalige Aufwand steht in keinem Verhältnis zum laufenden Betrag.
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Was im ersten Rentenjahr überrascht
Die Steuern sinken mit Verzögerung. Die Rechnung beruht oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr, während das Einkommen bereits gesunken ist – das erste Rentenjahr ist deshalb regelmässig enger als die Jahre danach.
Ebenfalls im Übergang: Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.
Vorbereiten ab 60
Fünf Jahre vor der Pensionierung lohnen drei Schritte: Vorsorgeausweis und AHV-Kontoauszug prüfen, Einkaufspotenzial in der Pensionskasse abklären und ein realistisches Ruhestandsbudget rechnen.
Der PK-Einkauf hat dabei eine Frist im Blick zu behalten: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
Ergänzungsleistungen und Vermögen
Geprüft werden Einkommen und Vermögen. Ein Vermögensverzehr wird angerechnet, die selbstbewohnte Liegenschaft dagegen mit einem Freibetrag berücksichtigt.
Die Berechnung ist komplex und lohnt eine Abklärung auch dann, wenn man sie für aussichtslos hält. Sozialdienste und Pro Senectute helfen kostenlos beim Antrag.
