Der zentrale Unterschied zur Grundversicherung
In der Grundversicherung muss dich jede Kasse aufnehmen – ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen. Bei Zusatzversicherungen gilt das nicht. Dort darf der Versicherer Fragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ganz ablehnen.
Deshalb ist eine Kündigung hier eine Entscheidung mit anderer Tragweite. Wer mit fünfzig eine Spitalzusatzversicherung für CHF 120 im Monat kündigt, spart CHF 1'440 im Jahr – bekommt sie mit sechzig aber womöglich nicht mehr, oder nur mit Vorbehalten. Das ist kein Abo, das man wieder aktivieren kann.
Was sich zu prüfen lohnt, bevor du kündigst
Zwischen «behalten» und «kündigen» liegt fast immer eine mittlere Option:
- Deckung reduzieren statt streichen – etwa von Privat auf Halbprivat.
- Doppelspurigkeiten suchen: Manche Leistungen sind bereits über die Grundversicherung, den Arbeitgeber oder eine andere Police gedeckt.
- Prüfen, was du in den letzten fünf Jahren tatsächlich beansprucht hast.
- Bei mehreren Policen bei verschiedenen Anbietern: Bündelungsrabatte abfragen.
Die Fristen stehen im Vertrag, nicht im Gesetz
Für Zusatzversicherungen gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Üblich sind drei Monate auf Ende des Versicherungsjahres, es gibt aber auch mehrjährige Mindestlaufzeiten mit Rabatt. Die Frist steht in deinen Unterlagen – nicht raten, nachlesen.
Und ein Punkt, der oft für Verunsicherung sorgt: Wenn du die Grundversicherung wechselst, darf dich die alte Kasse nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen. Sie darf sie auch nicht selbst kündigen. Beide Verträge sind voneinander unabhängig.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln
Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.
Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.
Sparmodelle und ihre Einschränkung
Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.
Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.
Was bei Prämienschulden passiert
Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.
Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.
