Warum der Begriff so oft irreführt
Viele Ratgeber stellen das Sonderkündigungsrecht als zusätzliches Zeitfenster dar, das nach dem Prämienbrief aufgeht. Praktisch ist es das nicht: Nach Mitteilung der neuen Prämie ist die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt – und weil die Prämien Ende September publiziert werden, endet dieser Monat ohnehin Ende November. Die beiden Fristen fallen zusammen.
Wer also glaubt, nach dem 30. November noch Zeit zu haben, weil «da ja noch das Sonderkündigungsrecht ist», irrt in den meisten Fällen – und das ist teuer: Die Prämiendifferenz zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse beträgt je nach Kanton mehrere hundert bis über CHF 2'000 pro Jahr, bei identischen Leistungen.
Für wen es den Unterschied macht
Die eigentliche Wirkung liegt woanders. Mit der Grundfranchise und dem Standardmodell kannst du die Grundversicherung ohnehin auch per Ende Juni kündigen. Mit einer höheren Franchise oder in einem Sparmodell – Hausarzt, HMO, Telmed – geht das nicht: Dort ist nur der Jahreswechsel möglich.
Genau für diese Gruppe ist die verkürzte Frist nach der Prämienmitteilung der Zugang zum Wechsel per 1. Januar. Sie ist kein Bonus, sondern die einzige Tür – und sie schliesst am selben Tag wie die ordentliche.
Bei Zusatzversicherungen ist die Lage anders
Zusatzversicherungen laufen nicht unter dem Krankenversicherungsgesetz, sondern unter dem Versicherungsvertragsgesetz. Dort gelten eigene, oft längere Kündigungsfristen und andere Bedingungen – ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung ist bei vielen Anbietern vertraglich vorgesehen, aber eben vertraglich und nicht gesetzlich einheitlich.
Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht von sich aus kündigen.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Prämienverbilligung wird unterschätzt
Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.
Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.
Sparmodelle und ihre Einschränkung
Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.
Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
