Die drei Ebenen der Kostenbeteiligung
Das Schweizer System hat drei Stufen, und nur eine davon steht als fixer Monatsbetrag im Budget: die Prämie. Danach kommt die Franchise – alles bis zu diesem Betrag zahlst du selbst. Und darüber der Selbstbehalt von 10 % bis höchstens CHF 700 pro Jahr.
Im ungünstigsten Jahr summiert sich das bei der Höchstfranchise auf CHF 3200 zusätzlich zur Prämie – pro Person. Bei einem Paar mit zwei Höchstfranchisen ist das ein vierstelliger Betrag, der in keinem Monatsbudget als Position auftaucht.
Die Rückstellung ist die Lösung, nicht der Notgroschen
Viele planen dafür den Notgroschen ein. Das funktioniert einmal – danach ist er weg und muss wieder aufgebaut werden, während der Notgroschen eigentlich für Einkommensausfälle gedacht ist, nicht für vorhersehbare Kostenbeteiligungen.
Sauberer ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit», in die monatlich ein Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags fliesst. Bei tiefer Franchise ist das wenig, bei hoher Franchise entsprechend mehr – und genau diese Differenz ist der ehrliche Preis der hohen Franchise.
Was sonst noch dazugehört
Nicht alles Gesundheitsbezogene läuft über die Grundversicherung. Diese Posten fehlen besonders oft:
- Zahnarzt und Dentalhygiene – in der Grundversicherung nicht gedeckt.
- Brille und Kontaktlinsen bei Erwachsenen.
- Nicht kassenpflichtige Medikamente und Komplementärmedizin ausserhalb des Katalogs.
- Prämien der Zusatzversicherungen, die oft separat abgebucht werden.
Der ehrliche Vergleich zweier Strategien
Erst wenn Prämie, Franchise-Rückstellung und die nicht gedeckten Posten zusammen im Budget stehen, lässt sich die Franchisefrage sauber beantworten. Häufig zeigt sich dann, dass die hohe Franchise zwar rechnerisch gewinnt, aber ein Rückstellungsniveau verlangt, das der Haushalt gar nicht durchhält.
Diese Erkenntnis ist wertvoller als jede Faustregel: Die richtige Franchise ist die, deren Risiko du auch wirklich finanzieren kannst.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Der Jahresrhythmus im Überblick
Ende September publiziert das BAG die Prämien, im Oktober kommt der Brief der Kasse, am 30. November muss eine Kündigung eingetroffen sein. Franchise senken bis Ende November, erhöhen bei den meisten Kassen bis Ende Dezember.
Diese vier Termine entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Keiner davon wird erstreckt, und keiner meldet sich von selbst.
Sparmodelle und ihre Einschränkung
Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.
Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.
Was bei Prämienschulden passiert
Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.
Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.
