Frist

Welche Fristen gelten für den Krankenkassenwechsel auf 2027?

Sechs Stichtage entscheiden über das Prämienjahr 2027: Zusatzversicherung Ende September, Grundversicherung und Franchisesenkung am 30. November, Franchiseerhöhung am 31. Dezember. Die Fristen sind asymmetrisch und werden regelmässig verwechselt – wer den falschen Stichtag im Kopf hat, verliert ein volles Jahr, weil unterjährige Korrekturen nur in engen Ausnahmefällen möglich sind.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert September 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Kalender in der richtigen Reihenfolge

Kurz: Die früheste Frist ist nicht die bekannteste. Zusatzversicherungen nach VVG haben in aller Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist auf das Jahresende – der Stichtag ist damit Ende September, also zwei Monate vor der bekannten Novemberfrist und meist bevor das BAG die neuen Prämien überhaupt publiziert. Wer bis zur Prämienrunde wartet, hat diese Frist bereits verpasst.

Danach folgt Ende September die BAG-Publikation der Prämien 2027, dann der 30. November für die Kündigung der Grundversicherung und für die Senkung der Franchise, und schliesslich der 31. Dezember für die Erhöhung der Franchise. Diese letzte Asymmetrie ist echt und wird häufig falsch wiedergegeben.

  • Ende September: Kündigung Zusatzversicherung (VVG, meist 3 Monate auf Jahresende)
  • Ende September: BAG publiziert die Prämien 2027
  • 30. November: Kündigung Grundversicherung – Eingang zählt
  • 30. November: Franchise senken
  • 31. Dezember: Franchise erhöhen
  • 1. Januar: neue Deckung, neue Prämie, neues Budget

Warum die Zusatzversicherung zuerst kommt

Die dreimonatige Frist der Zusatzversicherung ist der Stichtag, der am häufigsten verpasst wird – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil er unlogisch früh liegt. Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Krankenkasse entsteht mit der Prämienpublikation Ende September. Da ist die Zusatzversicherungsfrist praktisch abgelaufen.

Prüf deshalb die Zusatzversicherung getrennt und im Sommer, nicht zusammen mit der Grundversicherung im November. Die Frist steht in deiner Police; drei Monate auf Jahresende ist verbreitet, aber nicht zwingend – es gibt Verträge mit längeren Fristen und mit Mehrjahresbindung.

  • Frist steht in der Police, nicht im Gesetz – individuell prüfen
  • Mehrjahresverträge binden über das Jahresende hinaus
  • Kündigung der Zusatzversicherung ist endgültig: neue Aufnahme mit Gesundheitsprüfung
  • Im Zweifel behalten und nur die Grundversicherung wechseln

Die Ausnahmen von der Novemberfrist

Es gibt schmale unterjährige Wege. Wer im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert ist und eine Prämienerhöhung mitgeteilt bekommt, kann unter Umständen auf Mitte Jahr kündigen. Auch bei einem Wohnortwechsel in eine andere Prämienregion ergeben sich Möglichkeiten. Beides sind Ausnahmen mit eigenen Voraussetzungen – lass dir die Zulässigkeit von der Kasse schriftlich bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.

Der Normalfall bleibt der Jahreswechsel. Plane deshalb rückwärts vom 1. Januar: Kündigung eine Woche vor dem Stichtag absenden, neue Kasse zwei Wochen davor abschliessen, Offerten Anfang Oktober einholen, sobald die amtlichen Prämien vorliegen.

  • Anfang Oktober: Offerten einholen, sobald die BAG-Zahlen publiziert sind
  • Mitte November: neue Grundversicherung abschliessen
  • Eine Woche vor dem Stichtag: Kündigung eingeschrieben absenden
  • Dezember: Bestätigungen ablegen, neue Prämie ins Budget eintragen

Was auf dem Spiel steht

Die mittlere Monatsprämie liegt bei rund CHF 393.30; für 2027 wird ein Anstieg von etwa 3,7 % erwartet. Das ist eine externe Prognose, keine amtliche Zahl – massgebend ist allein die BAG-Publikation Ende September 2026. Die Franchise reicht von CHF 300 bis CHF 2500, dazu kommt ein Selbstbehalt von 10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.

Ein verpasster Stichtag kostet nicht eine Gebühr, sondern ein Jahr. Trag die Daten deshalb jetzt als Termine ein, nicht im November. Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Prämienverbilligung wird unterschätzt

Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.

Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.

Sparmodelle und ihre Einschränkung

Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.

Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.

Kinder und Familienrabatte

Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.

Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?+

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung der Grundversicherung bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein. Der Poststempel genügt nicht.

Welche Frist gilt für die Zusatzversicherung?+

In der Regel drei Monate auf das Jahresende, also Ende September. Massgebend ist aber die Police – es gibt längere Fristen und Mehrjahresverträge.

Bis wann kann ich die Franchise ändern?+

Eine Senkung muss bis zum 30. November gemeldet sein, eine Erhöhung bei den meisten Kassen bis zum 31. Dezember. Diese Asymmetrie wird oft verwechselt.

Wann publiziert das BAG die neuen Prämien?+

Die amtlichen Prämien für 2027 werden Ende September 2026 publiziert. Vorher kursierende Zahlen sind Prognosen.

Kann ich unterjährig wechseln?+

Nur in Ausnahmefällen, etwa im Standardmodell mit tiefster Franchise bei einer Prämienerhöhung oder bei einem Wohnortwechsel in eine andere Prämienregion. Lass dir die Zulässigkeit vorher schriftlich bestätigen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?+

Dann gilt der bestehende Vertrag ein weiteres Jahr. Eine nachträgliche Korrektur ist ausserhalb der genannten Ausnahmen nicht möglich.

Lohnt sich ein Antrag auf Prämienverbilligung?+

Häufiger als angenommen. Massgebend ist eine kantonale Bemessungsgrundlage, nicht der Bruttolohn – und eine Ablehnung kostet nichts.

Was schränkt ein Sparmodell ein?+

Die freie Arztwahl beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen – wer denselben Hausarzt hat, verliert praktisch nichts.

Gibt es Rabatte für mehrere Kinder?+

Ja, viele Kassen staffeln ab dem zweiten oder dritten Kind. Für Familien zählt die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

Rechne durch, was der Wechsel bringt

Franchise, Modell und Region zusammen entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Der Rechner zeigt dir die Differenz für deine Situation.