Der Kalender in der richtigen Reihenfolge
Kurz: Die früheste Frist ist nicht die bekannteste. Zusatzversicherungen nach VVG haben in aller Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist auf das Jahresende – der Stichtag ist damit Ende September, also zwei Monate vor der bekannten Novemberfrist und meist bevor das BAG die neuen Prämien überhaupt publiziert. Wer bis zur Prämienrunde wartet, hat diese Frist bereits verpasst.
Danach folgt Ende September die BAG-Publikation der Prämien 2027, dann der 30. November für die Kündigung der Grundversicherung und für die Senkung der Franchise, und schliesslich der 31. Dezember für die Erhöhung der Franchise. Diese letzte Asymmetrie ist echt und wird häufig falsch wiedergegeben.
- Ende September: Kündigung Zusatzversicherung (VVG, meist 3 Monate auf Jahresende)
- Ende September: BAG publiziert die Prämien 2027
- 30. November: Kündigung Grundversicherung – Eingang zählt
- 30. November: Franchise senken
- 31. Dezember: Franchise erhöhen
- 1. Januar: neue Deckung, neue Prämie, neues Budget
Warum die Zusatzversicherung zuerst kommt
Die dreimonatige Frist der Zusatzversicherung ist der Stichtag, der am häufigsten verpasst wird – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil er unlogisch früh liegt. Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Krankenkasse entsteht mit der Prämienpublikation Ende September. Da ist die Zusatzversicherungsfrist praktisch abgelaufen.
Prüf deshalb die Zusatzversicherung getrennt und im Sommer, nicht zusammen mit der Grundversicherung im November. Die Frist steht in deiner Police; drei Monate auf Jahresende ist verbreitet, aber nicht zwingend – es gibt Verträge mit längeren Fristen und mit Mehrjahresbindung.
- Frist steht in der Police, nicht im Gesetz – individuell prüfen
- Mehrjahresverträge binden über das Jahresende hinaus
- Kündigung der Zusatzversicherung ist endgültig: neue Aufnahme mit Gesundheitsprüfung
- Im Zweifel behalten und nur die Grundversicherung wechseln
Die Ausnahmen von der Novemberfrist
Es gibt schmale unterjährige Wege. Wer im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert ist und eine Prämienerhöhung mitgeteilt bekommt, kann unter Umständen auf Mitte Jahr kündigen. Auch bei einem Wohnortwechsel in eine andere Prämienregion ergeben sich Möglichkeiten. Beides sind Ausnahmen mit eigenen Voraussetzungen – lass dir die Zulässigkeit von der Kasse schriftlich bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.
Der Normalfall bleibt der Jahreswechsel. Plane deshalb rückwärts vom 1. Januar: Kündigung eine Woche vor dem Stichtag absenden, neue Kasse zwei Wochen davor abschliessen, Offerten Anfang Oktober einholen, sobald die amtlichen Prämien vorliegen.
- Anfang Oktober: Offerten einholen, sobald die BAG-Zahlen publiziert sind
- Mitte November: neue Grundversicherung abschliessen
- Eine Woche vor dem Stichtag: Kündigung eingeschrieben absenden
- Dezember: Bestätigungen ablegen, neue Prämie ins Budget eintragen
Was auf dem Spiel steht
Die mittlere Monatsprämie liegt bei rund CHF 393.30; für 2027 wird ein Anstieg von etwa 3,7 % erwartet. Das ist eine externe Prognose, keine amtliche Zahl – massgebend ist allein die BAG-Publikation Ende September 2026. Die Franchise reicht von CHF 300 bis CHF 2500, dazu kommt ein Selbstbehalt von 10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
Ein verpasster Stichtag kostet nicht eine Gebühr, sondern ein Jahr. Trag die Daten deshalb jetzt als Termine ein, nicht im November. Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
Prämienverbilligung wird unterschätzt
Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.
Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.
Sparmodelle und ihre Einschränkung
Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.
Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
