Wann der Ausschluss möglich ist
Die Bedingung ist die Wochenarbeitszeit von mindestens acht Stunden beim selben Arbeitgeber. Ist sie erfüllt, deckt die obligatorische Unfallversicherung Berufs- und Nichtberufsunfälle – die Unfalldeckung über die Krankenkasse ist dann redundant.
Der Ausschluss ist kein Automatismus: Du musst ihn bei der Kasse beantragen, in der Regel mit einer Bestätigung des Arbeitgebers. Wer nichts unternimmt, zahlt weiter für beides – bei einer Monatsprämie von CHF 400 sind das rund CHF 4 bis 8 im Monat oder CHF 50 bis 100 im Jahr, die ohne jede Gegenleistung abfliessen.
Und wann du ihn dringend rückgängig machen musst
Der wichtige und riskante Teil: Endet das Arbeitsverhältnis oder sinkt das Pensum unter acht Stunden, endet die Deckung über den Arbeitgeber – mit einer Nachdeckung von einigen Wochen. Danach besteht eine Lücke, wenn die Unfalldeckung in der Grundversicherung nicht rechtzeitig wieder eingeschlossen wird.
Diese Lücke ist der Grund, warum der Ausschluss trotz seiner Einfachheit nicht pauschal zu empfehlen ist. Er gehört auf die Kündigungs- und Pensumsänderungs-Checkliste: Wer den Job wechselt, muss auch hier aktiv werden.
Für wen es sich nicht lohnt
Bei stark schwankenden Pensen, mehreren kleinen Anstellungen oder häufigen Wechseln ist das Risiko einer unbemerkten Lücke grösser als der Prämienvorteil. Auch bei Selbstständigen und Nichterwerbstätigen entfällt die Option ohnehin.
Für Angestellte in einem stabilen Arbeitsverhältnis ist es dagegen ein sauberer, risikofreier Hebel – klein, aber jedes Jahr wieder.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Warum ein Wechsel nichts kostet
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich in allen Kassen identisch. Wer wechselt, verliert also nichts ausser der Prämiendifferenz – und die beträgt je nach Kanton mehrere hundert bis über CHF 2'000 im Jahr.
Abgelehnt werden kann niemand: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Nur offene, gemahnte Prämien bei der alten Kasse blockieren den Wechsel.
Sparmodelle und ihre Einschränkung
Hausarzt, HMO und Telmed senken die Prämie spürbar gegen eine Einschränkung beim Erstkontakt. Notfälle, Augenarzt und Gynäkologie sind meist ausgenommen.
Wer ohnehin immer zum selben Hausarzt geht, verliert praktisch nichts. Der Modellwechsel ist damit einer der wenigen Sparhebel, die keinen realen Verzicht bedeuten.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
