Was sich mit 18 ändert
Bis zum vollendeten 18. Altersjahr gilt die Kinderprämie, und für Kinder schreibt das Gesetz keine Mindestfranchise vor – sie kann bei null liegen. Danach greift der Erwachsenen- beziehungsweise Jungerwachsenen-Tarif, und die gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300 gilt.
Ein Detail, das Geld kostet: Wer als Kind eine Franchise von null hatte und beim Übergang nichts anpasst, wird in der Regel automatisch auf die Mindestfranchise gesetzt – nicht auf die für junge Gesunde meist günstigere Höchstfranchise von CHF 2500. Diese Anpassung passiert nicht von selbst.
Die Hebel, die in diesem Alter am stärksten wirken
Junge Erwachsene sind statistisch die gesündeste Versichertengruppe – genau deshalb wirken hier die Hebel besonders stark, die Eigenrisiko gegen Prämie tauschen:
- Höchste Franchise (CHF 2500), wenn keine laufende Behandlung ansteht – aber nur mit zurückgelegter Reserve.
- Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) statt freier Arztwahl.
- Prämienverbilligung prüfen: In Ausbildung und mit tiefem Einkommen besteht sehr häufig ein Anspruch.
- Unfalldeckung ausschliessen, sobald du mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest – dann bist du über den Arbeitgeber unfallversichert.
Die Reserve ist der Teil, den fast alle überspringen
Die hohe Franchise ist für Gesunde die richtige Wahl – aber nur, wenn die eingesparte Prämie tatsächlich zurückgelegt wird. Sonst wird aus dem Spartrick eine Falle: Ein einziger Unfall oder eine unerwartete Behandlung erzeugt eine Rechnung über bis zu CHF 2500 plus Selbstbehalt, und mit 22 hat kaum jemand diesen Betrag greifbar.
Der ganze Vorteil hängt an einer einzigen Gewohnheit: den Prämienunterschied jeden Monat auf ein separates Ziel legen, bis das Polster steht. Danach ist es echtes Sparen.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Prämienverbilligung wird unterschätzt
Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.
Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.
Gesundheitskosten als Budgetposten
Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.
Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
