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Prämiensaison

Der Prämienbrief ist da: vier Optionen und ein Zeitfenster von acht Wochen

Kurz beantwortet: Der Oktoberbrief deiner Kasse ist keine Rechnung, sondern eine Entscheidungsaufforderung. Du hast vier Optionen – bleiben, Kasse wechseln, Modell wechseln, Franchise anpassen – und für die meisten davon Zeit bis zum 30. November. Wer nichts tut, wählt automatisch die teuerste Variante.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Krankenkassenprämien 2027: Prognose und Fristen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was im Brief wirklich steht

Der Brief nennt deine neue Monatsprämie für das kommende Jahr, aufgeschlüsselt nach Modell und Franchise. Was er nicht nennt: was dieselbe Deckung bei anderen Kassen kostet. Diese Lücke ist der eigentliche Grund, warum so viele Haushalte jahrelang zu viel zahlen.

Prüfe zuerst zwei Zahlen: den Frankenbetrag der Erhöhung pro Monat und – wichtiger – den Jahresbetrag. Eine Erhöhung von CHF 25 im Monat liest sich harmlos; CHF 300 im Jahr liest sich anders, und das ist dieselbe Zahl.

Die vier Optionen, ehrlich abgewogen

Alle vier sind legitim – sie unterscheiden sich in Aufwand und Wirkung:

  • Bleiben: null Aufwand, volle Erhöhung. Sinnvoll, wenn du bereits bei einer günstigen Kasse im passenden Modell bist.
  • Kasse wechseln: der grösste Hebel, weil die Leistungen identisch sind. Aufwand: ein Vergleich und ein Kündigungsschreiben.
  • Modell wechseln: Hausarzt, HMO oder Telmed senken die Prämie spürbar – gegen eine Einschränkung bei der Arztwahl.
  • Franchise anpassen: wirkt nur, wenn sie zum echten Gesundheitsprofil passt. Achtung auf die unterschiedlichen Fristen.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Prüfe in dieser Reihenfolge: erst die Prämienverbilligung (weil sie den Rest der Rechnung verändert), dann den Kassenwechsel, dann das Modell, zuletzt die Franchise. Wer umgekehrt beginnt, optimiert an der kleinen Schraube und übersieht die grosse.

Und ein praktischer Punkt: Du musst die neue Kasse nicht vor der Kündigung fixiert haben. Rechtlich genügt die fristgerechte Kündigung – klüger ist es trotzdem, den Anschluss vorher zu klären.

Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.

Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln

Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.

Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.

Die Franchise passend zum Profil

Die höchste Franchise lohnt sich, wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter dem Break-Even liegen – meist bei rund CHF 1'800 bis 2'200. Die beste Grundlage sind die tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre.

Bei Kindern gilt das Gegenteil: Es gibt keine Mindestfranchise, und der Prämienrabatt für höhere Stufen fällt im Verhältnis klein aus. Für Kinder ist die tiefste Franchise fast immer richtig.

Was bei Prämienschulden passiert

Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.

Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.

Häufige Fragen

Wann kommt der Prämienbrief der Krankenkasse?+

In der Regel im Oktober, nachdem das BAG Ende September die Prämien publiziert hat. Die Kassen müssen ihre Versicherten rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist informieren.

Muss ich auf den Prämienbrief reagieren?+

Nein – aber Nichtstun bedeutet, die Erhöhung vollständig zu akzeptieren. Das kann die richtige Entscheidung sein, sollte aber eine Entscheidung sein und kein Versäumnis.

Kann meine Kasse mich ablehnen, wenn ich wechseln will?+

Nein. In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang: Jede Kasse muss dich aufnehmen, unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder bisherigem Kostenverlauf. Eine Gesundheitsprüfung gibt es dort nicht.

Was, wenn ich noch Prämienschulden habe?+

Dann ist der Wechsel blockiert. Wer bis Ende Dezember offene, gemahnte Beträge bei der bisherigen Kasse hat, kann sie nicht verlassen – die Kündigung wird dann wirkungslos.

Muss ich die Zusatzversicherung mitkündigen?+

Nein, und niemand darf das verlangen. Die beiden Verträge sind unabhängig und folgen unterschiedlichem Recht.

Ab wann lohnt sich die hohe Franchise?+

Wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter rund CHF 1'800 bis 2'200 liegen – und wenn das Eigenrisiko von bis zu CHF 3'200 verfügbar ist.

Kann ich mit Prämienschulden die Kasse wechseln?+

Nein, offene gemahnte Beträge blockieren den Wechsel. Eine Ratenvereinbarung vor Fristablauf ist fast immer möglich.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

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