Zwei Verträge, zwei Gesetze
Kurz: Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Es sind zwei getrennte Verträge – die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), die Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dass beide oft bei derselben Gesellschaft liegen und auf derselben Rechnung stehen, ändert daran nichts.
Der Unterschied ist wesentlich: In die Grundversicherung muss dich jede Kasse aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Bei der Zusatzversicherung entscheidet die Gesellschaft frei und prüft deine Gesundheit. Genau deshalb ist die Zusatzversicherung der Teil, den man nicht leichtfertig aufgibt – und genau deshalb ist es so wichtig zu wissen, dass man ihn beim Kassenwechsel nicht aufgeben muss.
- Grundversicherung: KVG, Aufnahmezwang, überall identische Leistungen
- Zusatzversicherung: VVG, Gesundheitsprüfung, frei gestaltete Leistungen
- Kündigung der Grundversicherung beendet die Zusatzversicherung nicht
- Beide dürfen dauerhaft bei verschiedenen Gesellschaften liegen
Der eine Punkt, der wirklich zählt: der Kombirabatt
Wenn beim Wechsel etwas teurer wird, dann meist nicht die Zusatzversicherung selbst, sondern der Rabatt darauf. Viele Gesellschaften gewähren einen Kombirabatt, wenn Grund- und Zusatzversicherung bei ihnen liegen. Fällt die Grundversicherung weg, kann dieser Rabatt entfallen – die Zusatzversicherung bleibt bestehen, kostet aber mehr.
Das ist keine Sanktion, sondern eine Rabattbedingung, und es ist rechnerisch lösbar: Zieh die mögliche Rabatteinbusse von der Prämienersparnis der Grundversicherung ab. Bleibt unter dem Strich ein Plus, ist der Wechsel richtig. Frag die Zusatzversicherung schriftlich nach der Prämie ohne Grundversicherung, bevor du kündigst – nicht danach.
- Kombirabatt ist der häufigste versteckte Kostenpunkt beim Wechsel
- Vor der Kündigung schriftlich nach der Prämie ohne Grundversicherung fragen
- Rechnung: Ersparnis Grundversicherung minus wegfallender Rabatt
- Die Zusatzversicherung selbst darf nicht wegen des Wechsels gekündigt werden
Die Reihenfolge, die Deckungslücken verhindert
Erst die neue Grundversicherung abschliessen, dann die alte kündigen. Die Aufnahme in die Grundversicherung ist garantiert, aber die Bestätigung braucht Zeit – und ohne gültige Grundversicherung am 1. Januar entsteht eine Deckungslücke, die niemand braucht. Massgebend für die Kündigung ist der Eingang bei der bisherigen Kasse bis zum 30. November, nicht der Poststempel. Eingeschrieben senden.
Die Zusatzversicherung lässt du dabei bewusst unangetastet. Kündige sie nicht «vorsorglich mit» – das ist der Fehler, der sich am teuersten rächt, weil du bei Vorerkrankungen möglicherweise nirgends mehr aufgenommen wirst. Wer die Zusatzversicherung wirklich beenden will, prüft das getrennt und mit deutlich mehr Vorlauf.
- 1. Neue Grundversicherung abschliessen und Bestätigung abwarten
- 2. Alte Grundversicherung kündigen – eingeschrieben, Eingang zählt
- 3. Zusatzversicherung ausdrücklich NICHT mitkündigen
- 4. Neue Prämie und Differenz sofort ins Budget übertragen
Was der Wechsel im Budget wirklich bringt
Die mittlere Monatsprämie liegt bei rund CHF 393.30, für 2027 wird ein Anstieg von etwa 3,7 % erwartet. Das ist eine externe Prognose, keine amtliche Zahl – massgebend ist allein die BAG-Publikation Ende September 2026. Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse liegen in derselben Region und bei gleichen Leistungen regelmässig mehrere hundert Franken im Jahr – bei identischem Leistungskatalog, denn die Grundversicherung ist gesetzlich überall gleich.
Diese Differenz ist der einzige Grund für den Wechsel, und sie verschwindet erfahrungsgemäss innerhalb weniger Monate im Alltag, wenn man sie nicht sichtbar macht. Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
Warum ein Wechsel nichts kostet
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich in allen Kassen identisch. Wer wechselt, verliert also nichts ausser der Prämiendifferenz – und die beträgt je nach Kanton mehrere hundert bis über CHF 2'000 im Jahr.
Abgelehnt werden kann niemand: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Nur offene, gemahnte Prämien bei der alten Kasse blockieren den Wechsel.
Gesundheitskosten als Budgetposten
Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.
Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
