Kassenwechsel

Kann ich die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten?

Ja. Grundversicherung und Zusatzversicherung sind zwei rechtlich getrennte Verträge, und die Kündigung des einen beendet den anderen nicht automatisch. Die Grundversicherung läuft nach KVG mit Aufnahmezwang, die Zusatzversicherung nach VVG mit Gesundheitsprüfung – deshalb darfst du die eine kündigen und die andere weiterführen, auch bei zwei verschiedenen Gesellschaften.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert September 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Zwei Verträge, zwei Gesetze

Kurz: Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Es sind zwei getrennte Verträge – die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), die Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dass beide oft bei derselben Gesellschaft liegen und auf derselben Rechnung stehen, ändert daran nichts.

Der Unterschied ist wesentlich: In die Grundversicherung muss dich jede Kasse aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Bei der Zusatzversicherung entscheidet die Gesellschaft frei und prüft deine Gesundheit. Genau deshalb ist die Zusatzversicherung der Teil, den man nicht leichtfertig aufgibt – und genau deshalb ist es so wichtig zu wissen, dass man ihn beim Kassenwechsel nicht aufgeben muss.

  • Grundversicherung: KVG, Aufnahmezwang, überall identische Leistungen
  • Zusatzversicherung: VVG, Gesundheitsprüfung, frei gestaltete Leistungen
  • Kündigung der Grundversicherung beendet die Zusatzversicherung nicht
  • Beide dürfen dauerhaft bei verschiedenen Gesellschaften liegen

Der eine Punkt, der wirklich zählt: der Kombirabatt

Wenn beim Wechsel etwas teurer wird, dann meist nicht die Zusatzversicherung selbst, sondern der Rabatt darauf. Viele Gesellschaften gewähren einen Kombirabatt, wenn Grund- und Zusatzversicherung bei ihnen liegen. Fällt die Grundversicherung weg, kann dieser Rabatt entfallen – die Zusatzversicherung bleibt bestehen, kostet aber mehr.

Das ist keine Sanktion, sondern eine Rabattbedingung, und es ist rechnerisch lösbar: Zieh die mögliche Rabatteinbusse von der Prämienersparnis der Grundversicherung ab. Bleibt unter dem Strich ein Plus, ist der Wechsel richtig. Frag die Zusatzversicherung schriftlich nach der Prämie ohne Grundversicherung, bevor du kündigst – nicht danach.

  • Kombirabatt ist der häufigste versteckte Kostenpunkt beim Wechsel
  • Vor der Kündigung schriftlich nach der Prämie ohne Grundversicherung fragen
  • Rechnung: Ersparnis Grundversicherung minus wegfallender Rabatt
  • Die Zusatzversicherung selbst darf nicht wegen des Wechsels gekündigt werden

Die Reihenfolge, die Deckungslücken verhindert

Erst die neue Grundversicherung abschliessen, dann die alte kündigen. Die Aufnahme in die Grundversicherung ist garantiert, aber die Bestätigung braucht Zeit – und ohne gültige Grundversicherung am 1. Januar entsteht eine Deckungslücke, die niemand braucht. Massgebend für die Kündigung ist der Eingang bei der bisherigen Kasse bis zum 30. November, nicht der Poststempel. Eingeschrieben senden.

Die Zusatzversicherung lässt du dabei bewusst unangetastet. Kündige sie nicht «vorsorglich mit» – das ist der Fehler, der sich am teuersten rächt, weil du bei Vorerkrankungen möglicherweise nirgends mehr aufgenommen wirst. Wer die Zusatzversicherung wirklich beenden will, prüft das getrennt und mit deutlich mehr Vorlauf.

  • 1. Neue Grundversicherung abschliessen und Bestätigung abwarten
  • 2. Alte Grundversicherung kündigen – eingeschrieben, Eingang zählt
  • 3. Zusatzversicherung ausdrücklich NICHT mitkündigen
  • 4. Neue Prämie und Differenz sofort ins Budget übertragen

Was der Wechsel im Budget wirklich bringt

Die mittlere Monatsprämie liegt bei rund CHF 393.30, für 2027 wird ein Anstieg von etwa 3,7 % erwartet. Das ist eine externe Prognose, keine amtliche Zahl – massgebend ist allein die BAG-Publikation Ende September 2026. Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse liegen in derselben Region und bei gleichen Leistungen regelmässig mehrere hundert Franken im Jahr – bei identischem Leistungskatalog, denn die Grundversicherung ist gesetzlich überall gleich.

Diese Differenz ist der einzige Grund für den Wechsel, und sie verschwindet erfahrungsgemäss innerhalb weniger Monate im Alltag, wenn man sie nicht sichtbar macht. Trag die neue Prämie und die Differenz zur alten in BudgetHub ein und leg den gesparten Betrag direkt auf ein Sparziel – so wird aus dem Wechsel ein sichtbarer Fortschritt statt einer Zahl, die im Alltag verschwindet. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Warum ein Wechsel nichts kostet

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich in allen Kassen identisch. Wer wechselt, verliert also nichts ausser der Prämiendifferenz – und die beträgt je nach Kanton mehrere hundert bis über CHF 2'000 im Jahr.

Abgelehnt werden kann niemand: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Nur offene, gemahnte Prämien bei der alten Kasse blockieren den Wechsel.

Gesundheitskosten als Budgetposten

Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.

Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.

Kinder und Familienrabatte

Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.

Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.

Häufige Fragen

Verliere ich die Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung kündige?+

Nein. Es sind zwei getrennte Verträge nach zwei verschiedenen Gesetzen. Die Zusatzversicherung läuft weiter, auch wenn die Grundversicherung zu einer anderen Gesellschaft geht.

Darf die Zusatzversicherung mich wegen des Wechsels kündigen?+

Der Wechsel der Grundversicherung ist kein Kündigungsgrund für die bestehende Zusatzversicherung. Was wegfallen kann, ist ein Kombirabatt.

Was kostet mich der Wegfall des Kombirabatts?+

Das ist je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich. Lass dir die Prämie ohne Grundversicherung vor der Kündigung schriftlich bestätigen und zieh die Differenz von der Ersparnis ab.

Können Grund- und Zusatzversicherung dauerhaft bei zwei Gesellschaften liegen?+

Ja, das ist zulässig und verbreitet. Es entstehen zwei Rechnungen und zwei Ansprechstellen, sonst ändert sich nichts.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?+

Zuerst die neue Grundversicherung abschliessen, dann die alte kündigen, die Zusatzversicherung unangetastet lassen. So entsteht keine Deckungslücke.

Bis wann muss die Kündigung eingehen?+

Für den Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein. Der Poststempel genügt nicht.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?+

In der Grundversicherung nicht – es gilt Aufnahmezwang. Nur offene, gemahnte Prämien bei der bisherigen Kasse blockieren einen Wechsel.

Wie budgetiere ich Gesundheitskosten?+

Als eigene Rückstellung mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags aus Franchise, Selbstbehalt und nicht gedeckten Posten.

Gibt es Rabatte für mehrere Kinder?+

Ja, viele Kassen staffeln ab dem zweiten oder dritten Kind. Für Familien zählt die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

Rechne durch, was der Wechsel bringt

Franchise, Modell und Region zusammen entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Der Rechner zeigt dir die Differenz für deine Situation.