Die Regel und ihr Grund
Wer die Franchise senken will, wechselt in die teurere Prämienstufe mit besserem Schutz – dafür braucht die Kasse den früheren Stichtag, 30. November. Wer sie erhöht, wechselt in die günstigere Stufe mit mehr Eigenrisiko; dafür räumen die meisten Kassen Zeit bis zum 31. Dezember ein.
Die Logik dahinter ist Risikoauswahl: Eine späte Senkung, kurz vor einer bekannten Behandlung, wäre für die Kasse ein einseitiges Geschäft. Die zweite Frist ist zudem eine Kulanz vieler Kassen und keine gesetzliche Garantie – im Zweifel nachfragen statt annehmen.
Die Stufen und was sie bedeuten
Für Erwachsene gibt es sechs gesetzlich festgelegte Stufen zwischen CHF 300 und CHF 2500. Für Kinder liegt die Spanne zwischen null und CHF 600. Die Stufen dazwischen lohnen sich selten – der Prämienrabatt fällt im Verhältnis zum zusätzlichen Eigenrisiko meist zu klein aus.
Nach Erreichen der Franchise kommt der Selbstbehalt dazu: 10 % der weiteren Kosten, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Das ist der Betrag, den viele in ihrer Rechnung vergessen.
Einmal pro Jahr – also überlegt
Die Franchise lässt sich nur einmal jährlich und nur auf den 1. Januar ändern. Wer im Februar merkt, dass die Wahl nicht passt, muss elf Monate damit leben. Genau deshalb gehört die Entscheidung nicht ans Ende der Prämiensaison, sondern an den Anfang.
Die brauchbarste Grundlage ist der Blick zurück: Was hast du in den letzten drei Jahren tatsächlich an Gesundheitskosten gehabt? Diese Zahl schlägt jedes Bauchgefühl.
Trag die neue Prämie in BudgetHub ein, sobald der Brief da ist – du siehst sofort, was sie im Monatsbudget verdrängt, und kannst gegensteuern, bevor die Frist abläuft.
Der Jahresrhythmus im Überblick
Ende September publiziert das BAG die Prämien, im Oktober kommt der Brief der Kasse, am 30. November muss eine Kündigung eingetroffen sein. Franchise senken bis Ende November, erhöhen bei den meisten Kassen bis Ende Dezember.
Diese vier Termine entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Keiner davon wird erstreckt, und keiner meldet sich von selbst.
Gesundheitskosten als Budgetposten
Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.
Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.
Was bei Prämienschulden passiert
Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.
Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.
