Wie sie berechnet wird
Nicht als Prozentsatz deines Einkommens, sondern als Steuerfuss auf der einfachen Staatssteuer – demselben Bezugspunkt wie die Gemeindesteuer. Für einen mittleren Haushalt bewegt sich der Betrag typischerweise im Bereich von einigen hundert Franken pro Jahr.
Ein Beispiel: Bei einer einfachen Staatssteuer von CHF 5'000 und einem Kirchensteuerfuss von 10 % sind das CHF 500 pro Jahr.
Bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Konfessionszugehörigkeit wird häufig hälftig aufgeteilt oder nur der Anteil des Mitglieds erhoben – die Handhabung ist kantonal unterschiedlich.
Was der Austritt bewirkt
Er erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Kirchgemeinde und wirkt in der Regel auf das Ende des laufenden Jahres oder den nächsten möglichen Termin. Ab dann entfällt die Steuerpflicht.
Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft. Kirchliche Trauung, Taufe, kirchliche Bestattung und die Übernahme eines Patenamts sind danach nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wer den Schritt allein aus finanziellen Gründen erwägt, sollte diese Konsequenzen kennen – sie treffen oft nicht einen selbst, sondern Angehörige in einer belastenden Situation.
Was mit dem Geld geschieht
Die Landeskirchen finanzieren damit unter anderem Sozialdienste, Beratungsstellen, Jugendarbeit und den Unterhalt von Gebäuden, die oft dem Ortsbild und der Allgemeinheit dienen. Ein Teil dieser Leistungen steht auch Nichtmitgliedern offen.
Das ist keine Aufforderung in die eine oder andere Richtung, sondern die Information, die zu einem informierten Entscheid gehört. Wer austritt und den Betrag stattdessen gezielt spendet, macht das bewusst – und Spenden sind ihrerseits abziehbar.
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Wann ein Budget kippt
Fast immer im ersten Quartal – dann kommen Steuerraten, Versicherungsprämien und Jahresrechnungen zusammen. Ein Budget, das nur mit Monatsdurchschnitten rechnet, hält diesen Zeitraum nicht aus.
Die Gegenmassnahme ist mechanisch: Jeder Betrag, der jährlich oder seltener anfällt und über CHF 300 liegt, wird durch zwölf geteilt und als Fixposten geführt. Bei einem mittleren Haushalt sind das CHF 500 bis 900 monatlich.
Warum Kategorien zusammengehören
Zehn bis fünfzehn Kategorien sind das Optimum. Weniger verdeckt, wo das Geld hingeht; mehr macht die Zuordnung zur Last – und ein Budget, das Aufwand macht, wird nach zwei Monaten liegen gelassen.
Kategorien mit unter CHF 30 im Monat gehören zusammengelegt, solche über zwanzig Prozent des Budgets aufgeteilt. «Freizeit» mit CHF 600 sagt wenig; «Restaurant» und «Hobby» getrennt zeigen, wo der Betrag entsteht.
Der Jahreswechsel als Prüftermin
Im Januar ändern sich Krankenkassenprämie, teilweise Miete und Abo-Preise, dazu die Steuerraten. Zusammen verschieben sie ein Budget oft um mehr als CHF 100 im Monat.
Eine Stunde im Januar ersetzt zwölf Monate Nachjustieren. Für Kündigungen ist allerdings der Oktober entscheidend – dann liegen die neuen Prämien vor.
