Bald: Budget + Steuern in einer AppDein Steuerdossier – automatisch aus deinen BuchungenAlle Schweizer Fristen im Blick – ohne BankverknüpfungJetzt Vorschau ansehen und vormerken →
Lebensphasen

Konkubinat absichern: Was ohne Trauschein nicht automatisch gilt

Kurz beantwortet: Im Konkubinat gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch, keine AHV-Witwenrente und keinen Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was verheiratete Paare automatisch haben, müssen unverheiratete aktiv regeln – mit Testament, Vorsorgeauftrag und Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die drei Lücken

Sie werden erst im Ernstfall sichtbar, und dann ist es zu spät, sie zu schliessen:

  • Erbrecht: Ohne Testament erbt der überlebende Partner nichts – das Vermögen geht an die Blutsverwandten.
  • Hinterlassenenrente: Die AHV kennt keine Witwenrente für Konkubinatspartner.
  • Vorsorgeausgleich: Bei einer Trennung wird das während der Beziehung geäufnete PK-Guthaben nicht geteilt.
  • Vertretungsrecht: Ohne Vorsorgeauftrag darf der Partner bei Urteilsunfähigkeit nicht entscheiden.

Was sich regeln lässt

Vieles, und der Aufwand ist überschaubar. Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos, muss aber vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein – und es kann den Partner nur im Rahmen der freien Quote begünstigen, weil Pflichtteile der Nachkommen bestehen bleiben.

  • Testament oder Erbvertrag – bei Kindern aus früheren Beziehungen ist notarielle Beratung sinnvoll.
  • Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a: Viele Reglemente erlauben Konkubinatspartner, verlangen aber eine schriftliche Meldung zu Lebzeiten.
  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung für den Fall der Urteilsunfähigkeit.
  • Konkubinatsvertrag: hält fest, wem was gehört und wie gemeinsame Kosten getragen werden.

Die Erbschaftssteuer ist der unterschätzte Teil

Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Konkubinatspartner werden in mehreren Kantonen wie Nichtverwandte behandelt – mit Sätzen, die erheblich sein können.

Die Grössenordnung ist erheblich: Bei einem Nachlass von CHF 300'000 kann die Steuerbelastung für einen Konkubinatspartner je nach Kanton einen fünfstelligen Betrag erreichen, während sie für Ehegatten null wäre.

Manche Kantone kennen reduzierte Sätze nach mehrjährigem gemeinsamem Haushalt. Das ist kantonal sehr unterschiedlich und gehört vor grösseren Vermögensdispositionen abgeklärt.

Und die Vorsorgeasymmetrie

Wenn ein Teil das Pensum für die Familienarbeit reduziert, entsteht eine Vorsorgelücke, die im Konkubinat allein bei dieser Person bleibt – es gibt keinen Splitting-Mechanismus wie bei der Ehe.

Wer diese Konstellation lebt, sollte den Ausgleich vertraglich regeln oder über die Säule 3a der betroffenen Person kompensieren. Das ist unromantisch und deutlich einfacher, als es später zu bereinigen.

In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.

Der Posten, der als Erstes geopfert wird

Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.

Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.

Rückstellungen tragen durch Übergänge

In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.

Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.

Alleinerziehend: die Ansprüche kennen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und der günstigere Steuertarif für Alleinstehende mit Kind. Alle setzen einen Antrag voraus.

Bei Nichtzahlung von Unterhalt bevorschussen die meisten Kantone und übernehmen das Inkasso – kostenlos, mit einem Rechtstitel als Voraussetzung.

Häufige Fragen

Erbt mein Konkubinatspartner automatisch?+

Nein. Ohne Testament besteht kein gesetzlicher Erbanspruch – das Vermögen geht an die Blutsverwandten. Ein Testament kann den Partner im Rahmen der freien Quote begünstigen.

Gibt es eine Witwenrente im Konkubinat?+

Aus der AHV nicht. Viele Pensionskassen sehen dagegen eine Lebenspartnerrente vor – meist nur, wenn die Partnerschaft zu Lebzeiten schriftlich gemeldet wurde.

Wird die Pensionskasse bei einer Trennung geteilt?+

Nein. Der Vorsorgeausgleich gilt nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft. Im Konkubinat bleibt die Lücke bei der Person, die das Pensum reduziert hat.

Zahlen Konkubinatspartner Erbschaftssteuer?+

In mehreren Kantonen ja, teils zu den Sätzen für Nichtverwandte. Einzelne Kantone kennen Ermässigungen nach mehrjährigem gemeinsamem Haushalt – die Regelung ist kantonal sehr unterschiedlich.

Was passiert mit der Vorsorge bei knappem Budget?+

Sie wird als Erstes gekürzt, weil sie keine Mahnung schickt. Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung.

Wie viel kostet eine grössere Lebensveränderung?+

Einmalig meist CHF 3'000 bis 9'000 für Kaution, Umzug und Neuanschaffungen – plus die Überschneidung bei Mietzins und Kaution.

Was tun, wenn Alimente nicht bezahlt werden?+

Bevorschussung und Inkassohilfe beim zuständigen kantonalen oder kommunalen Amt beantragen – kostenlos, mit Rechtstitel als Voraussetzung.

Setz es direkt um

Erstelle dein Budget in BudgetHub – kostenlos, ohne Kreditkarte.