Die drei Lücken
Sie werden erst im Ernstfall sichtbar, und dann ist es zu spät, sie zu schliessen:
- Erbrecht: Ohne Testament erbt der überlebende Partner nichts – das Vermögen geht an die Blutsverwandten.
- Hinterlassenenrente: Die AHV kennt keine Witwenrente für Konkubinatspartner.
- Vorsorgeausgleich: Bei einer Trennung wird das während der Beziehung geäufnete PK-Guthaben nicht geteilt.
- Vertretungsrecht: Ohne Vorsorgeauftrag darf der Partner bei Urteilsunfähigkeit nicht entscheiden.
Was sich regeln lässt
Vieles, und der Aufwand ist überschaubar. Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos, muss aber vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein – und es kann den Partner nur im Rahmen der freien Quote begünstigen, weil Pflichtteile der Nachkommen bestehen bleiben.
- Testament oder Erbvertrag – bei Kindern aus früheren Beziehungen ist notarielle Beratung sinnvoll.
- Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a: Viele Reglemente erlauben Konkubinatspartner, verlangen aber eine schriftliche Meldung zu Lebzeiten.
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung für den Fall der Urteilsunfähigkeit.
- Konkubinatsvertrag: hält fest, wem was gehört und wie gemeinsame Kosten getragen werden.
Die Erbschaftssteuer ist der unterschätzte Teil
Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Konkubinatspartner werden in mehreren Kantonen wie Nichtverwandte behandelt – mit Sätzen, die erheblich sein können.
Die Grössenordnung ist erheblich: Bei einem Nachlass von CHF 300'000 kann die Steuerbelastung für einen Konkubinatspartner je nach Kanton einen fünfstelligen Betrag erreichen, während sie für Ehegatten null wäre.
Manche Kantone kennen reduzierte Sätze nach mehrjährigem gemeinsamem Haushalt. Das ist kantonal sehr unterschiedlich und gehört vor grösseren Vermögensdispositionen abgeklärt.
Und die Vorsorgeasymmetrie
Wenn ein Teil das Pensum für die Familienarbeit reduziert, entsteht eine Vorsorgelücke, die im Konkubinat allein bei dieser Person bleibt – es gibt keinen Splitting-Mechanismus wie bei der Ehe.
Wer diese Konstellation lebt, sollte den Ausgleich vertraglich regeln oder über die Säule 3a der betroffenen Person kompensieren. Das ist unromantisch und deutlich einfacher, als es später zu bereinigen.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Der Posten, der als Erstes geopfert wird
Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.
Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.
Rückstellungen tragen durch Übergänge
In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.
Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.
Alleinerziehend: die Ansprüche kennen
Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und der günstigere Steuertarif für Alleinstehende mit Kind. Alle setzen einen Antrag voraus.
Bei Nichtzahlung von Unterhalt bevorschussen die meisten Kantone und übernehmen das Inkasso – kostenlos, mit einem Rechtstitel als Voraussetzung.
