Die falsche und die richtige Frage
Die verbreitete Frage lautet: «Was ist günstiger?» Sie ist unbeantwortbar, weil sie eine Zinsprognose über zehn Jahre verlangt. Die beantwortbare Frage lautet: «Welche Monatsbelastung kann ich im schlechtesten realistischen Fall tragen, ohne mein Budget zu zerreissen?»
Rechne beide Varianten mit einem Stresstest durch: Was passiert bei einem Zinssatz von 3 %? Bei 4 %? Wenn die Antwort «wir müssten die Ferien und die 3a-Einzahlung streichen» lautet, hast du deine Antwort – unabhängig von jeder Prognose.
Was für welche Variante spricht
Beide Modelle haben ein klares Profil – es geht um Passung, nicht um Überlegenheit:
- Saron: partizipiert an sinkenden Zinsen, historisch oft günstiger, aber die Monatsbelastung schwankt.
- Festhypothek: fixe Belastung über die ganze Laufzeit, dafür ein Aufpreis für die Planungssicherheit.
- Gestaffelte Tranchen: verteilt das Zinsänderungsrisiko über mehrere Ablaufdaten – der Kompromiss für mittlere Risikofähigkeit.
- Wichtig bei Staffelung: Bindet die Tranchenstruktur dich faktisch an eine Bank, verlierst du Verhandlungsmacht bei der Verlängerung.
Der teuerste Fehler: zu spät verhandeln
Viele Banken unterbreiten das Verlängerungsangebot wenige Wochen vor Ablauf – zu einem Zeitpunkt, an dem ein Anbieterwechsel praktisch nicht mehr möglich ist. Wer stattdessen zwölf bis achtzehn Monate vorher zwei bis drei Konkurrenzofferten einholt, verhandelt aus einer völlig anderen Position.
Der Unterschied ist selten spektakulär pro Prozentpunkt, aber er wirkt auf eine grosse Summe über viele Jahre. Ein Viertelprozentpunkt auf CHF 600'000 sind CHF 1'500 pro Jahr – für ein paar Telefonate.
Mit BudgetHub siehst du sofort, was die neue Miete in deinem Monatsbudget verändert – und wohin der freigewordene Betrag am besten fliesst.
Der Referenzzinssatz als Sparhebel
Beruht dein Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem aktuellen, besteht Anspruch auf eine Herabsetzung – rund 2,91 Prozent je Viertelprozentpunkt. Bei CHF 1'800 Nettomiete sind das etwa CHF 52 im Monat je Stufe.
Der Anspruch verjährt nicht, wirkt aber nie rückwirkend. Jeder Monat Zuwarten ist damit endgültig verloren – und verlangt werden muss die Senkung von der Mieterschaft, sie kommt nicht von selbst.
Nebenkosten prüfen lohnt sich
Verrechnet werden dürfen nur Positionen, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung selbst und Amortisationen gehören nicht dazu.
Du darfst die Originalbelege einsehen, nicht nur die Zusammenfassung. Bei CHF 200 monatlichen Nebenkosten geht es um CHF 2'400 im Jahr – zwanzig Minuten Prüfung lohnen sich.
Was bei einem Umzug zu melden ist
Gemeinde innert 14 Tagen, dazu Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank und Steueramt. Die Krankenkasse ist dabei die wichtigste: Ohne Meldung wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet.
Bei einem Kantonswechsel kommt die Prämienverbilligung dazu – sie ist kantonal geregelt und muss neu beantragt werden.
