Wann du ein Freizügigkeitskonto brauchst
Kurz: Bei einem normalen Stellenwechsel wandert das Guthaben direkt von der alten zur neuen Pensionskasse. Ein Freizügigkeitskonto brauchst du nur, wenn dazwischen keine Kasse ist: Weltreise, Weiterbildung, Elternzeit ohne Anstellung, Arbeitslosigkeit, Wechsel in die Selbständigkeit oder Wegzug ins Ausland.
Wichtig: Bei einem neuen Arbeitgeber musst du das Freizügigkeitsguthaben wieder in die neue Pensionskasse einbringen. Es auf dem Freizügigkeitskonto liegen zu lassen, ist nicht erlaubt.
- Auszeit, Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit
- Auswanderung
- Bei neuer Stelle: zurück in die Pensionskasse
Konto oder Wertschriften
Freizügigkeitsguthaben kann auf einem Zinskonto liegen oder in Wertschriften angelegt werden. Bei einer kurzen Auszeit ist das Konto sinnvoll, bei einem langen Anlagehorizont – etwa nach dem Wechsel in die Selbständigkeit mit 40 – kann eine Wertschriftenlösung deutlich mehr bringen. Das Anlagerisiko trägst du dann selbst.
| Lösung | geeignet für | beachten |
|---|---|---|
| Zinskonto | kurze Unterbrüche, kurz vor dem Bezug | tiefe Zinsen |
| Wertschriften | langer Horizont, ab ca. 10 Jahren | Schwankungen, Gebühren |
| Zwei Stellen | gestaffelter Bezug im Alter | höchstens zwei erlaubt |
Risikoschutz nicht vergessen
In der Pensionskasse bist du gegen Invalidität und Tod versichert. Auf einem Freizügigkeitskonto nicht: Nach dem Austritt besteht nur noch eine Nachdeckung von einem Monat. Wer länger ohne Anstellung ist, sollte prüfen, ob eine private Risikoversicherung oder die Weiterversicherung bei der bisherigen Kasse nötig ist – besonders mit Familie oder Hypothek.
Arbeitslose sind über die Arbeitslosenversicherung bei der Auffangeinrichtung für Tod und Invalidität versichert, nicht aber für das Alterssparen. Selbständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
Vergessenes Guthaben finden
Wer die alte Kasse nicht informiert, verliert sein Geld nicht: Es landet bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. In der Schweiz liegen Milliarden auf solchen vergessenen Konten. Die Zentralstelle 2. Säule hilft kostenlos, Guthaben aufzuspüren – sinnvoll für alle, die mehrere Stellen hatten oder länger im Ausland lebten.
Prüfe auch alte Unterlagen: Austrittsabrechnungen der Pensionskasse zeigen, wohin das Guthaben überwiesen wurde.
Barauszahlung: nur in drei Fällen
Eine Barauszahlung des Freizügigkeitsguthabens ist nur möglich bei Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit, bei definitivem Wegzug aus der Schweiz und wenn das Guthaben kleiner ist als ein Jahresbeitrag. Bei Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat bleibt der obligatorische Teil gesperrt, wenn du dort obligatorisch versichert bist.
Der Bezug wird als Kapitalleistung getrennt besteuert, bei Wegzug als Quellensteuer, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen zurückgefordert werden kann.
Bezug im Alter
Freizügigkeitsguthaben kann frühestens fünf Jahre vor und muss spätestens fünf Jahre nach dem Referenzalter bezogen werden – also zwischen 60 und 70. Mit zwei Freizügigkeitsstellen lässt sich der Bezug auf zwei Jahre verteilen und die Steuerprogression senken.
In BudgetHub legst du 3a-Dauerauftrag, PK-Einkauf und Sparziele als Planposten an und siehst im Vermögensverlauf, wie deine Vorsorge Jahr für Jahr wächst.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
