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Lebensphasen

Angehörige pflegen: Welche Entschädigungen es gibt – und welche man beantragen muss

Kurz beantwortet: Wer Angehörige pflegt, kann über drei Wege entschädigt werden – Anstellung bei einer Spitex-Organisation, Hilflosenentschädigung der betreuten Person und die AHV-Betreuungsgutschrift. Keiner davon läuft automatisch, und die Betreuungsgutschrift verfällt sogar jährlich, wenn sie nicht geltend gemacht wird.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die drei Wege im Überblick

Sie schliessen sich nicht aus und werden häufig verwechselt – jeder hat eine andere Anspruchsgrundlage und eine andere zuständige Stelle:

  • Anstellung bei einer anerkannten Spitex-Organisation: Die pflegende Person wird angestellt und für Pflegeleistungen entschädigt, die über die Grundversicherung abgerechnet werden.
  • Hilflosenentschädigung: Sie geht an die betreute Person und ist dafür gedacht, Hilfe zu finanzieren – auch die von Angehörigen.
  • Betreuungsgutschrift der AHV: kein Geld, sondern CHF 45’360 pro Jahr angerechnetes Einkommen bei der späteren Rente.
  • Dazu kommen kantonale Betreuungszulagen, die es nicht überall gibt.

Betreuungsurlaub und Erwerbsausfall

Für kurzfristige Abwesenheiten zur Betreuung von Angehörigen besteht ein bezahlter Urlaub von wenigen Tagen pro Fall und Jahr. Für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes gibt es einen längeren, über die Erwerbsersatzordnung entschädigten Urlaub.

Das sind zwei verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Bei längerer Pflege eines erwachsenen Angehörigen greift keines von beiden – dort führt der Weg über Anstellung oder Pensumsreduktion.

Die Kosten, die niemand nennt

Angehörigenpflege ist selten kostenneutral, auch mit Entschädigung. Die grössten Posten sind der Erwerbsausfall durch Pensumsreduktion und die daraus folgende Vorsorgelücke – genau die Lücke, die die Betreuungsgutschrift teilweise schliessen soll.

Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: zuerst die Betreuungsgutschrift anmelden, dann über die Pensumsreduktion entscheiden. Umgekehrt vergehen Jahre, bevor jemand darauf hinweist.

Auf dich selbst schauen ist Teil davon

Pflegende Angehörige tragen ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken oder finanziell in Schwierigkeiten zu geraten. Entlastungsangebote – Ferienbetten, Tagesstrukturen, Ersatzbetreuung – existieren und werden zu selten genutzt.

Pro Senectute, die kantonalen Fachstellen und die Sozialdienste der Gemeinden beraten dazu kostenlos. Diese Beratung früh zu suchen ist der Unterschied zwischen einer tragbaren und einer aufreibenden Situation.

Budget- und Schuldenberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch zu Trennungs- und Unterhaltsfragen. Eine Übersicht findest du unter Fachstellen.

In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.

Der Posten, der als Erstes geopfert wird

Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.

Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.

Rückstellungen tragen durch Übergänge

In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.

Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.

Die einmaligen Kosten realistisch ansetzen

Kaution, Umzug, Neuanschaffungen und die Überschneidung bei Mietzins und Kaution ergeben je nach Situation CHF 3'000 bis 9'000. Sie fallen geballt an, meist in einem Monat.

Als eigenes Sparziel geführt sind sie unauffällig finanzierbar. Aus dem laufenden Monat gedeckt landen sie auf der Kreditkarte.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld, wenn ich Angehörige pflege?+

Möglich über eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation oder indirekt über die Hilflosenentschädigung der betreuten Person. Die AHV-Betreuungsgutschrift ist kein Geld, sondern erhöht die spätere Rente.

Was ist die Hilflosenentschädigung?+

Eine Leistung an die pflegebedürftige Person, abgestuft nach Grad der Hilflosigkeit. Sie ist dafür gedacht, benötigte Hilfe zu finanzieren – auch die von Angehörigen.

Muss ich die Betreuungsgutschrift beantragen?+

Ja, jedes Jahr neu bei der Ausgleichskasse. Ohne Anmeldung verfällt sie – anders als die Erziehungsgutschrift, die automatisch berücksichtigt wird.

Gibt es bezahlten Urlaub für die Pflege von Angehörigen?+

Für kurzfristige Abwesenheiten einige Tage pro Fall und Jahr. Für die Betreuung eines schwer beeinträchtigten Kindes besteht ein längerer, über die Erwerbsersatzordnung entschädigter Urlaub.

Wo bekomme ich Entlastung?+

Bei Pro Senectute, den kantonalen Fachstellen und den Sozialdiensten der Gemeinden. Entlastungsangebote wie Ferienbetten und Tagesstrukturen sind vorhanden und werden zu wenig genutzt.

Was passiert mit der Vorsorge bei knappem Budget?+

Sie wird als Erstes gekürzt, weil sie keine Mahnung schickt. Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung.

Wie viel kostet eine grössere Lebensveränderung?+

Einmalig meist CHF 3'000 bis 9'000 für Kaution, Umzug und Neuanschaffungen – plus die Überschneidung bei Mietzins und Kaution.

Was kostet ein Lebensübergang einmalig?+

Je nach Situation CHF 3'000 bis 9'000 für Kaution, Umzug und Neuanschaffungen – meist geballt in einem Monat.

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