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Generationen

Erbvorbezug: Zu Lebzeiten weitergeben, ohne sich selbst zu gefährden

Kurz beantwortet: Ein Erbvorbezug ist eine Zuwendung zu Lebzeiten, die bei der späteren Erbteilung angerechnet wird. Er hilft dort, wo Geld im Leben der Kinder gebraucht wird und nicht dreissig Jahre später – aber er darf die eigene Altersvorsorge nicht antasten, weil er bei Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht weitergerechnet wird.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wann er sinnvoll ist

Die typische Konstellation: Die Kinder sind vierzig, kaufen ein Eigenheim oder finanzieren eine Ausbildung – und die Eltern haben Vermögen, das sie nicht brauchen. Erben mit 65 hilft weniger als Unterstützung mit 40.

Die Beträge sind oft erheblich: Ein Erbvorbezug von CHF 100'000 kann beim Eigenheimkauf über die Tragbarkeit entscheiden, während dasselbe Geld dreissig Jahre später bloss ein Depot vergrössert.

Ein zweiter Grund ist die Klarheit. Wer zu Lebzeiten regelt, kann erklären, warum wer was bekommt. Nach dem Tod ist diese Erklärung nicht mehr möglich, und genau dort entstehen Familienkonflikte.

Was schriftlich festgehalten werden muss

Ein Erbvorbezug ist formlos gültig, aber praktisch nur mit Dokumentation:

  • Betrag, Datum und die Bezeichnung als Erbvorbezug.
  • Ob eine Ausgleichung bei der Erbteilung erfolgen soll oder ausdrücklich nicht.
  • Ob eine Verzinsung oder Aufwertung vorgesehen ist.
  • Unterschriften aller Beteiligten – auch der Geschwister, die nichts erhalten.

Die Grenzen: Pflichtteil und Eigenbedarf

Der Pflichtteil der Nachkommen ist geschützt; eine Zuwendung, die ihn verletzt, kann von den übergangenen Erben angefochten werden. Bei komplexeren Vermögen oder Patchwork-Konstellationen lohnt sich eine notarielle Beratung – dieser Text ersetzt sie nicht.

Die härtere Grenze ist die eigene: Was weggegeben wurde, steht bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr zur Verfügung. Und bei einem Antrag auf Ergänzungsleistungen wird der Betrag als Vermögensverzicht weiterhin angerechnet, mit einer jährlichen Reduktion. Ein Erbvorbezug, der die eigene Sicherheit untergräbt, verlagert das Problem nur.

Die Rechnung, die vorher gehört

Bevor ein Betrag festgelegt wird: Wie hoch sind die eigenen Lebenshaltungskosten, wie lange reicht das Vermögen bei der aktuellen Rentenlücke, und was bliebe bei mehreren Jahren Pflegebedarf? Erst der Betrag, der diese Rechnung übersteht, ist frei verfügbar.

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Das Gespräch, das niemand führen will

Über Geld, Vollmachten und Wünsche mit den eigenen Eltern zu sprechen, solange sie urteilsfähig sind – das erspart später am meisten. Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und ein Überblick über Konten gehören dazu.

Wer das versäumt, braucht im Ernstfall eine behördliche Beistandschaft. Die kostet Zeit, Geld und Handlungsspielraum – das Gespräch ist unangenehm, die Alternative teurer.

Betreuungsgutschriften verfallen jährlich

Wer pflegebedürftige Angehörige mit Hilflosenentschädigung betreut und weniger als 30 Kilometer entfernt wohnt, hat Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift – dieselbe Höhe wie die Erziehungsgutschrift.

Anders als diese muss sie jedes Jahr neu bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Wer sie für automatisch hält, verliert sie Jahr für Jahr – bei fünf Jahren Pflege ein sechsstelliger Betrag an angerechnetem Einkommen.

Schenkung und Pflichtteil

Schenkungen zu Lebzeiten können Pflichtteile von Nachkommen verletzen und später zur Herabsetzung führen. Das ist der häufigste Streitpunkt bei Generationentransfers.

Wer grössere Beträge weitergibt, sollte die Auswirkung auf die Erbteilung klären – am besten schriftlich und mit allen Beteiligten.

Häufige Fragen

Was ist ein Erbvorbezug?+

Eine Zuwendung zu Lebzeiten, die bei der späteren Erbteilung angerechnet wird. Sie ist formlos gültig, sollte aber schriftlich mit Betrag, Datum und Ausgleichungsregel festgehalten werden.

Muss ein Erbvorbezug ausgeglichen werden?+

Grundsätzlich ja, sofern die schenkende Person die Ausgleichung nicht ausdrücklich erlassen hat. Der Pflichtteil der übrigen Nachkommen bleibt in jedem Fall geschützt.

Wirkt sich ein Erbvorbezug auf Ergänzungsleistungen aus?+

Ja. Vermögen, das ohne angemessene Gegenleistung weggegeben wurde, wird als Vermögensverzicht weiterhin angerechnet – mit einer jährlichen Reduktion des angerechneten Betrags.

Wie viel sollte ich als Erbvorbezug weitergeben?+

Nur so viel, wie nach einer ehrlichen Rechnung zur eigenen Absicherung nicht gebraucht wird – einschliesslich eines Szenarios mit mehreren Jahren Pflegebedarf.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?+

Eine Erklärung, wer bei Urteilsunfähigkeit persönliche und finanzielle Angelegenheiten regeln darf. Ohne ihn braucht es eine behördliche Beistandschaft.

Muss ich die Betreuungsgutschrift beantragen?+

Ja, jedes Jahr neu bei der Ausgleichskasse. Ohne Anmeldung verfällt sie – anders als die Erziehungsgutschrift, die automatisch berücksichtigt wird.

Kann eine Schenkung später angefochten werden?+

Ja, wenn sie Pflichtteile von Nachkommen verletzt. Deshalb gehören grössere Beträge vorher besprochen und schriftlich festgehalten.

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