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Ruhestand

Budget nach dem Tod des Partners: Was sich finanziell ändert – und was Zeit hat

Kurz beantwortet: Nach dem Tod eines Ehepartners fällt dessen Rente weg, während die Fixkosten der Wohnung weitgehend bleiben. Die Witwen- oder Witwerrente der AHV beträgt 80 Prozent der Altersrente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte – und für Ehepaare entfällt die Plafonierung, was die eigene Rente erhöht.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Was sofort erledigt werden muss – und was nicht

Sofort nötig ist wenig: die Meldung an die Ausgleichskasse, an die Pensionskasse und an die Krankenkasse. Alles andere hat Zeit, und das ist wichtig zu wissen. Entscheidungen über Wohnung, Vermögen oder Versicherungen in den ersten Wochen zu treffen, ist selten klug.

Ein praktischer Hinweis, der viel Ärger erspart: Zahlungen der Renten für den Sterbemonat werden in der Regel nicht zurückgefordert, spätere Zahlungen dagegen schon. Ein Dauerauftrag, der weiterläuft, erzeugt später eine Rückforderung.

Die neue Einnahmensituation

Drei Veränderungen greifen gleichzeitig:

  • Die Witwen- oder Witwerrente der AHV beträgt 80 Prozent der Altersrente des Verstorbenen.
  • Die Ehepaar-Plafonierung auf CHF 3’780 entfällt – die eigene Altersrente kann dadurch steigen.
  • Die Pensionskasse zahlt in der Regel eine Hinterlassenenrente, meist 60 Prozent der laufenden Altersrente; die Details stehen im Reglement.
  • Wichtig: Auf Witwen- und Witwerrenten gibt es keine 13. Rente – sie gilt nur für die Altersrente.

Der Punkt, an dem viele zu viel bezahlen

Sobald das Referenzalter erreicht ist, berechnet die Ausgleichskasse, wie hoch die eigene Altersrente wäre, und zahlt den höheren der beiden Beträge aus. Es lohnt sich, das aktiv zu prüfen statt darauf zu vertrauen – ein Wechsel kann auch die 13. Rente auslösen, die es auf der Witwenrente nicht gibt.

Ebenso zu prüfen: der Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ein Haushalt, der zu zweit knapp auskam, kann allein darunter fallen, weil Miete und Grundkosten kaum sinken.

Die Fixkosten sinken nicht proportional

Das ist die eigentliche finanzielle Härte. Miete, Nebenkosten, Serafe, Versicherungen bleiben nahezu gleich, während ein erheblicher Teil des Einkommens wegfällt. Nur die variablen Kosten – Lebensmittel, Mobilität – halbieren sich ungefähr.

Eine ehrliche Neurechnung des Budgets gehört deshalb dazu, aber nicht in den ersten Wochen. Ein guter Zeitpunkt ist nach drei bis sechs Monaten, wenn sich der Alltag wieder eingespielt hat und die tatsächlichen Ausgaben sichtbar sind.

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Was im ersten Rentenjahr überrascht

Die Steuern sinken mit Verzögerung. Die Rechnung beruht oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr, während das Einkommen bereits gesunken ist – das erste Rentenjahr ist deshalb regelmässig enger als die Jahre danach.

Ebenfalls im Übergang: Der Kapitalbezug muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich. Wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.

Gesundheitskosten steigen verlässlich

Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.

Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.

Die Säule 3a vor der Pensionierung

Sie kann frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden. Wer über mehrere Konten verfügt, staffelt den Bezug über mehrere Jahre – die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv.

Ein Konto lässt sich nicht teilweise beziehen. Die Kontenstruktur muss deshalb beim Ansparen stimmen und ist später nicht mehr korrigierbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die AHV-Witwenrente?+

80 Prozent der Altersrente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte. Sie wird durch die eigene Altersrente abgelöst, sobald diese höher ausfällt.

Gibt es eine 13. Rente auf die Witwenrente?+

Nein. Die 13. Rente besteht ausschliesslich auf der ordentlichen AHV-Altersrente. Hinterlassenenrenten sind ausgenommen.

Steigt meine eigene AHV-Rente nach dem Tod des Partners?+

Möglich, weil die Ehepaar-Plafonierung auf CHF 3’780 entfällt. Die Ausgleichskasse berechnet die Rente neu und zahlt den höheren Betrag aus.

Was muss ich sofort melden?+

Den Todesfall an Ausgleichskasse, Pensionskasse und Krankenkasse. Weitergehende Entscheidungen zu Wohnung, Vermögen und Versicherungen haben Zeit und sollten nicht überstürzt getroffen werden.

Warum ist das erste Rentenjahr finanziell eng?+

Weil die Steuerrechnung oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr beruht, während das Einkommen bereits gesunken ist.

Welche Franchise im Ruhestand?+

Meist eine tiefere als in jungen Jahren, weil die Gesundheitskosten verlässlich steigen. Das maximale Eigenrisiko bei Höchstfranchise beträgt CHF 3'200 pro Jahr.

Kann ich ein 3a-Konto teilweise beziehen?+

Nein, ein Konto wird immer vollständig aufgelöst. Die Aufteilung muss beim Ansparen erfolgen.

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