Lebenssituation

Budget für die Hochzeit

Kurz beantwortet: Eine Hochzeit in der Schweiz kostet je nach Grösse und Anspruch CHF 15'000 bis 40'000, bei rund 80 Gästen häufig gegen CHF 25'000. Location, Verpflegung und Fotografie machen zusammen etwa zwei Drittel aus.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Budget-App für Paare – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die grössten Posten

Location und Verpflegung machen meist den Löwenanteil aus, dazu Kleidung, Fotograf, Dekoration und Ringe.

Prioritäten setzen

Legt zu zweit fest, was euch wirklich wichtig ist, und verteilt das Budget bewusst – statt überall ein bisschen.

Früh ansparen

Richtet ein gemeinsames Sparziel «Hochzeit» ein und spart über die Verlobungszeit automatisch darauf.

In BudgetHub passt du dein Budget an die neue Situation an, statt es neu zu bauen – die bisherigen Zahlen bleiben als Vergleichsmassstab erhalten.

Was sich finanziell ändert – jenseits des Fests

Die Heirat verändert die Steuersituation: Ehepaare werden gemeinsam veranlagt, was bei zwei ähnlich hohen Einkommen zu einer höheren Progression führen kann. Bei stark unterschiedlichen Einkommen wirkt sie oft entlastend.

Gleichzeitig entstehen Ansprüche, die im Konkubinat fehlen: gesetzliches Erbrecht, AHV-Witwenrente und der Vorsorgeausgleich bei einer späteren Scheidung. Diese Punkte sind langfristig relevanter als das Budget des Fests.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Vorsorge bei Erwerbspausen

Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.

Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.

Namensänderung und Folgekosten

Eine Namensänderung zieht Anpassungen bei Ausweisen, Führerausweis, Bank, Versicherungen und Arbeitgeber nach sich. Identitätskarte und Pass kosten zusammen rund CHF 220.

Diese Beträge sind einzeln klein und in Hochzeitsbudgets trotzdem selten eingeplant. Zusammen mit den Trauungsgebühren der Gemeinde kommen schnell CHF 400 bis 600 zusammen.

Der Güterstand als stille Entscheidung

Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Was während der Ehe erarbeitet wird, wird bei einer Auflösung geteilt; Eingebrachtes und Erbschaften bleiben Eigengut.

Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem bei einem Unternehmen, bei stark ungleichem Vermögen oder bei Kindern aus früheren Beziehungen. Er ist notariell zu beurkunden.

Was sich steuerlich am Tag der Heirat ändert

Ab dem Jahr der Heirat werden Ehepaare gemeinsam veranlagt – rückwirkend für das ganze Jahr, unabhängig vom Hochzeitsdatum. Die Einkommen werden addiert, und weil der Tarif progressiv ist, kann die gemeinsame Steuerlast höher ausfallen als die Summe zweier Einzelveranlagungen.

Betroffen sind vor allem Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen; bei stark unterschiedlichen Einkommen wirkt das Splitting oft entlastend. Die Bandbreite ist gross und kantonal verschieden – beide Varianten vor der Heirat durchrechnen zu lassen kostet nichts und verhindert die Überraschung im Folgejahr.

Wichtig für die Liquidität: Die höhere Rechnung kommt nicht sofort, sondern mit der Veranlagung des Heiratsjahres – oft eineinhalb Jahre später. Wer die Akontozahlungen nicht anpasst, bekommt die Differenz als Nachzahlung.

Was sonst noch anders wird

Bei der AHV gilt ab der Heirat ein Plafond: Die beiden Einzelrenten zusammen dürfen 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Für Paare, die beide voll einbezahlt haben, bedeutet das im Alter weniger als die Summe der Einzelrenten – ein Punkt, der in der Hochzeitsplanung nie vorkommt und über zwanzig Rentenjahre erhebliche Beträge ausmacht.

Bei den Versicherungen lassen sich Policen zusammenlegen: Hausrat und Privathaftpflicht als gemeinsame Police statt zwei einzelne spart typischerweise CHF 150 bis 300 pro Jahr. Bei der Krankenkasse bleibt jede Person einzeln versichert – auf die Grundversicherung gibt es keinen Familienrabatt.

Und ein Punkt, der nichts kostet und viel bringt: Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Wer Vermögen in die Ehe einbringt, sollte es dokumentieren – im Trennungsfall muss das Eigengut nachgewiesen werden, und ohne Belege gilt es im Zweifel als Errungenschaft.

Häufige Fragen

Wie früh sollte man fürs Hochzeitsbudget sparen?+

Je früher, desto entspannter – ein gemeinsames Sparziel über 12–24 Monate verteilt die Last.

Was kostet eine Hochzeit in der Schweiz?+

Je nach Grösse CHF 15'000 bis 40'000. Bei rund 80 Gästen liegt der Betrag häufig gegen CHF 25'000, wobei Location und Verpflegung den grössten Teil ausmachen.

Ändert die Heirat meine Steuern?+

Ja, Ehepaare werden gemeinsam veranlagt. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen kann das zu höherer Progression führen, bei ungleichen Einkommen wirkt es meist entlastend.

Was ändert sich bei der Vorsorge?+

Es entstehen Ansprüche, die im Konkubinat fehlen: gesetzliches Erbrecht, AHV-Hinterlassenenrente und der Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung.

Sollen wir gemeinsam oder getrennt budgetieren?+

Beides funktioniert. Verbreitet ist das Drei-Konten-Modell: ein Gemeinschaftskonto für Fixkosten, zwei persönliche Konten für alles Übrige.

Wie lange sollte ich für die Hochzeit ansparen?+

Bei CHF 25'000 Budget und 18 Monaten Vorlaufzeit sind das CHF 1'390 im Monat. Wer diese Zahl früh kennt, plant realistischer – oder verschiebt das Datum bewusst.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was passiert mit der Pensionskasse in einer Erwerbspause?+

Das Guthaben bleibt und wird verzinst, Sparbeiträge fallen weg. Diese Lücke federn Erziehungsgutschriften nicht ab.

Zahlen wir nach der Heirat mehr Steuern?+

Möglich, aber nicht zwingend. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen wirkt die gemeinsame Veranlagung wegen der Progression oft belastend, bei stark unterschiedlichen entlastend. Lass beide Varianten vorher durchrechnen und passe die Akontozahlungen an – sonst kommt die Differenz eineinhalb Jahre später als Nachzahlung.

Was ändert sich bei der AHV, wenn wir heiraten?+

Im Alter gilt ein Plafond: Die beiden Einzelrenten zusammen dürfen 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Für Paare, die beide voll einbezahlt haben, ist die gemeinsame Rente damit tiefer als die Summe zweier Einzelrenten.

Gemeinsames Budget, getrennte Konten

Die meisten Konflikte ums Geld entstehen nicht aus unterschiedlichen Beträgen, sondern aus fehlender Transparenz. Ein geteiltes Budget löst das, ohne dass jemand sein Konto offenlegen muss.