Die grössten Posten
Location und Verpflegung machen meist den Löwenanteil aus, dazu Kleidung, Fotograf, Dekoration und Ringe.
Prioritäten setzen
Legt zu zweit fest, was euch wirklich wichtig ist, und verteilt das Budget bewusst – statt überall ein bisschen.
Früh ansparen
Richtet ein gemeinsames Sparziel «Hochzeit» ein und spart über die Verlobungszeit automatisch darauf.
In BudgetHub passt du dein Budget an die neue Situation an, statt es neu zu bauen – die bisherigen Zahlen bleiben als Vergleichsmassstab erhalten.
Was sich finanziell ändert – jenseits des Fests
Die Heirat verändert die Steuersituation: Ehepaare werden gemeinsam veranlagt, was bei zwei ähnlich hohen Einkommen zu einer höheren Progression führen kann. Bei stark unterschiedlichen Einkommen wirkt sie oft entlastend.
Gleichzeitig entstehen Ansprüche, die im Konkubinat fehlen: gesetzliches Erbrecht, AHV-Witwenrente und der Vorsorgeausgleich bei einer späteren Scheidung. Diese Punkte sind langfristig relevanter als das Budget des Fests.
Ansprüche, die einen Antrag brauchen
Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.
Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.
Was sich bei jeder Veränderung neu stellt
Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.
Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.
Vorsorge bei Erwerbspausen
Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.
Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.
Namensänderung und Folgekosten
Eine Namensänderung zieht Anpassungen bei Ausweisen, Führerausweis, Bank, Versicherungen und Arbeitgeber nach sich. Identitätskarte und Pass kosten zusammen rund CHF 220.
Diese Beträge sind einzeln klein und in Hochzeitsbudgets trotzdem selten eingeplant. Zusammen mit den Trauungsgebühren der Gemeinde kommen schnell CHF 400 bis 600 zusammen.
Der Güterstand als stille Entscheidung
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Was während der Ehe erarbeitet wird, wird bei einer Auflösung geteilt; Eingebrachtes und Erbschaften bleiben Eigengut.
Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem bei einem Unternehmen, bei stark ungleichem Vermögen oder bei Kindern aus früheren Beziehungen. Er ist notariell zu beurkunden.
Was sich steuerlich am Tag der Heirat ändert
Ab dem Jahr der Heirat werden Ehepaare gemeinsam veranlagt – rückwirkend für das ganze Jahr, unabhängig vom Hochzeitsdatum. Die Einkommen werden addiert, und weil der Tarif progressiv ist, kann die gemeinsame Steuerlast höher ausfallen als die Summe zweier Einzelveranlagungen.
Betroffen sind vor allem Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen; bei stark unterschiedlichen Einkommen wirkt das Splitting oft entlastend. Die Bandbreite ist gross und kantonal verschieden – beide Varianten vor der Heirat durchrechnen zu lassen kostet nichts und verhindert die Überraschung im Folgejahr.
Wichtig für die Liquidität: Die höhere Rechnung kommt nicht sofort, sondern mit der Veranlagung des Heiratsjahres – oft eineinhalb Jahre später. Wer die Akontozahlungen nicht anpasst, bekommt die Differenz als Nachzahlung.
Was sonst noch anders wird
Bei der AHV gilt ab der Heirat ein Plafond: Die beiden Einzelrenten zusammen dürfen 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Für Paare, die beide voll einbezahlt haben, bedeutet das im Alter weniger als die Summe der Einzelrenten – ein Punkt, der in der Hochzeitsplanung nie vorkommt und über zwanzig Rentenjahre erhebliche Beträge ausmacht.
Bei den Versicherungen lassen sich Policen zusammenlegen: Hausrat und Privathaftpflicht als gemeinsame Police statt zwei einzelne spart typischerweise CHF 150 bis 300 pro Jahr. Bei der Krankenkasse bleibt jede Person einzeln versichert – auf die Grundversicherung gibt es keinen Familienrabatt.
Und ein Punkt, der nichts kostet und viel bringt: Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Wer Vermögen in die Ehe einbringt, sollte es dokumentieren – im Trennungsfall muss das Eigengut nachgewiesen werden, und ohne Belege gilt es im Zweifel als Errungenschaft.
