Lebenssituation

Budget als Student:in

Kurz beantwortet: Studierende in der Schweiz kommen je nach Wohnsituation auf CHF 1'800 bis 2'600 pro Monat. Der grösste Unterschied entsteht beim Wohnen – wer zu Hause wohnt, spart CHF 700 bis 900 gegenüber einem WG-Zimmer.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Einnahmen realistisch erfassen

Nebenjob, Stipendien, Unterstützung der Eltern: Liste alle Quellen auf – auch unregelmässige.

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Halbtax, Studi-Tarife bei Software, Mensa: kleine Hebel mit grosser Wirkung.

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Ein typisches Studi-Budget

Knappe Mittel, klare Prioritäten – so sieht ein realistisches Monatsbudget aus:

  • WG-Zimmer: CHF 600–800
  • Krankenkasse (mit Prämienverbilligung): CHF 0–280
  • Lebensmittel: CHF 400
  • Halbtax/ÖV: CHF 50–80
  • Lernmaterial & Handy: CHF 100
  • Freizeit: CHF 150–250

Die Ansprüche, die am häufigsten liegen bleiben

Prämienverbilligung besteht bei tiefem eigenem Einkommen sehr häufig – der Antrag lohnt sich fast immer, weil eine Ablehnung nichts kostet ausser dem Formular. Dazu kommen kantonale Stipendien und Ausbildungsbeiträge, deren Fristen oft ein halbes Jahr vor Semesterbeginn liegen.

Und die Steuererklärung: Ab der Volljährigkeit ist sie Pflicht, auch bei kleinem Einkommen. Wer sie nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt – regelmässig zu hoch, mit Mahngebühren obendrauf.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Alleinerziehend: die Ansprüche kennen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und der günstigere Steuertarif für Alleinstehende mit Kind. Alle setzen einen Antrag voraus.

Bei Nichtzahlung von Unterhalt bevorschussen die meisten Kantone und übernehmen das Inkasso – kostenlos, mit einem Rechtstitel als Voraussetzung.

Nebenjob und Studienzeit

Finanziell lohnt sich ein Nebenjob meist. Die Grenze liegt dort, wo er die Studienzeit verlängert – ein verlorenes Semester kostet an entgangenem Berufseinstieg mehr, als ein Jahr Nebenverdienst einbringt.

Als Orientierung gelten 20 bis 30 Stellenprozente als gut vereinbar. Darüber steigt das Risiko, und Stipendien können durch das höhere Einkommen gekürzt werden.

Der AHV-Beitrag, an den niemand denkt

Wer ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag nicht oder kaum erwerbstätig ist, muss trotzdem AHV-Beiträge zahlen – als Nichterwerbstätige mindestens rund 530 pro Jahr. Studierende sind davon nicht ausgenommen, und die Ausgleichskasse meldet sich nicht immer von selbst.

Werden die Beiträge nicht gezahlt, entstehen Beitragslücken. Jedes fehlende Jahr kürzt die spätere AHV-Rente um rund 2,3 Prozent – bei einer vollen Rente sind das gut CHF 700 pro Jahr, lebenslang. Nachzahlen lässt sich höchstens fünf Jahre rückwirkend; danach bleibt die Lücke.

Die Ausnahme: Wer neben dem Studium arbeitet und dabei über den Lohn mindestens den Mindestbeitrag abrechnet, ist gedeckt. Ein Nebenjob mit ein paar Tausend Franken Jahreslohn genügt dafür meist – nachrechnen lohnt sich trotzdem, weil die Lücke sonst erst 40 Jahre später auffällt.

Stipendium oder Darlehen – und warum der Kanton entscheidet

Ausbildungsbeiträge sind kantonal geregelt, und die Unterschiede sind erheblich: Was in einem Kanton als Stipendium ausgerichtet wird, ist im Nachbarkanton ein rückzahlbares Darlehen. Massgebend ist der Wohnsitz der Eltern beim Ausbildungsbeginn, nicht der Studienort.

Zwei praktische Punkte. Der Antrag muss meist vor Semesterbeginn eingereicht werden und wirkt nicht rückwirkend – wer im November merkt, dass es knapp wird, verliert das laufende Semester. Und ein abgelehnter Antrag im ersten Jahr heisst nicht, dass er im zweiten wieder abgelehnt wird: Die Berechnung folgt der aktuellen Steuerveranlagung der Eltern, und die ändert sich.

Häufige Fragen

Habe ich als Student:in Anspruch auf Prämienverbilligung?+

Oft ja – je nach Kanton und Einkommen. Antrag lohnt sich fast immer.

Wie spare ich im Studium?+

Halbtax statt GA prüfen, kochen statt auswärts essen, Studi-Rabatte nutzen.

Wie viel Geld braucht man als Studentin oder Student?+

Je nach Wohnsituation CHF 1'800 bis 2'600 pro Monat. Wer zu Hause wohnt, liegt deutlich darunter – die Wohnkosten sind der grösste einzelne Unterschied.

Muss ich als Studierende Steuern zahlen?+

Steuerpflichtig bist du ab der Volljährigkeit. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Einkommen ab – die Erklärung ist aber in jedem Fall einzureichen.

Ab wann zahle ich AHV-Beiträge?+

Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag auf jedem Erwerbseinkommen. Ohne Erwerbstätigkeit ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag als Nichterwerbstätige.

Lohnt sich ein Nebenjob im Studium?+

Finanziell meist ja, aber die Grenze liegt dort, wo er die Studienzeit verlängert. Ein verlorenes Semester kostet mehr als ein Jahr Nebenverdienst einbringt.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was tun, wenn Alimente nicht bezahlt werden?+

Bevorschussung und Inkassohilfe beim zuständigen kantonalen oder kommunalen Amt beantragen – kostenlos, mit Rechtstitel als Voraussetzung.

Muss ich als Studentin AHV-Beiträge zahlen?+

Ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag ja, sofern du nicht erwerbstätig bist und über den Lohn bereits mindestens den Mindestbeitrag abrechnest. Er beträgt rund 530 pro Jahr. Fehlende Jahre kürzen die spätere Rente dauerhaft und lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend nachzahlen.

Habe ich als Studentin Anspruch auf Prämienverbilligung?+

Häufiger als angenommen. Studierende mit eigenem Steuerdomizil und tiefem Einkommen fallen in fast allen Kantonen unter die Grenze. Der Antrag ist kostenlos, eine Ablehnung hat keine Nachteile – im Zweifel einreichen statt schätzen.

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