Festes Einkommen, klare Planung
AHV und Pensionskasse sind planbar – ideal für ein präzises Budget.
Gesundheitskosten berücksichtigen
Im Alter steigen oft die Gesundheitsausgaben – plane eine entsprechende Kategorie.
In BudgetHub bildest du unregelmässige Einnahmen als Bandbreite statt als Fixbetrag ab – so siehst du, welche Monate tragen und welche nicht.
Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand
Im Ruhestand ersetzen AHV, Pensionskasse und 3a-Bezüge den Lohn – meist tiefer als zuvor. Gleichzeitig verschieben sich Ausgaben: Pendeln und berufliche Kosten fallen weg, Gesundheit und Freizeit/Reisen können steigen.
Was sich tatsächlich ändert
Weg fallen Pendelkosten, auswärtige Verpflegung, Berufskleidung und die Sparbeiträge in die Vorsorge. Dazu kommen tiefere Steuern, weil das Einkommen sinkt. Neu oder höher werden Gesundheitskosten, Freizeit und teilweise Unterstützung für Angehörige.
Der Punkt, der am meisten überrascht: Die Steuern sinken erst mit Verzögerung. Im ersten Rentenjahr kommt oft noch die Rechnung auf Basis des letzten Erwerbsjahres – bei bereits gesunkenem Einkommen.
Warum Fixkosten nicht mitschrumpfen
Miete, Krankenkasse und Energie fallen pro Haushalt beziehungsweise pro Person an. Sie halbieren sich nicht, wenn ein Erwachsener wegfällt – nur die variablen Kosten skalieren.
Diese Asymmetrie erklärt, warum ein Budget, das zu zweit funktionierte, allein nicht mehr aufgeht. Es ist keine Frage der Disziplin, sondern der Struktur.
Wo es Unterstützung gibt
Budget- und Schuldenberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch zu Trennungs-, Unterhalts- und Pflegefragen. Sie kennen Ansprüche, die von aussen nicht sichtbar sind.
Eine Übersicht findest du unter Fachstellen. Früh hinzugehen ist kein Eingeständnis, sondern der Schritt, der die Sache klein hält.
Vorsorge bei Erwerbspausen
Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.
Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.
Die Steuern nach der Pensionierung
Renten aus AHV und Pensionskasse sind voll steuerbar, Kapitalbezüge einmalig zu reduziertem Satz und Ergänzungsleistungen steuerfrei. Die Zusammensetzung des Einkommens entscheidet deshalb über die Steuerlast.
Bei einem Kapitalbezug lohnt die Prüfung des Wohnorts: Die Kapitalauszahlungssteuer unterscheidet sich zwischen Kantonen erheblich, und massgebend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Bezugs.
Wohnen im Alter neu denken
Die bisherige Wohnung ist oft grösser als nötig und teurer als eine passende. Ein Wechsel setzt jedoch Marktkenntnis voraus: Eine kleinere Wohnung ist bei neuem Mietvertrag nicht automatisch günstiger als die langjährige grosse.
Wer prüft, sollte auch Umbaukosten für Barrierefreiheit gegenrechnen. Ein Treppenlift kostet CHF 8'000 bis 25'000 – manchmal weniger als ein Umzug, manchmal deutlich mehr.
Ergänzungsleistungen sind ein Rechtsanspruch
Wenn AHV und Pensionskasse die anerkannten Lebenskosten nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Das ist keine Sozialhilfe und kein Almosen, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch – und er wird aus Scham oder Unkenntnis von einem erheblichen Teil der Berechtigten nicht geltend gemacht.
Berechnet wird die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben – Lebensbedarf, Miete bis zu einem Höchstbetrag, Krankenkassenprämie – und anrechenbaren Einnahmen. Vermögen wird nicht vollständig angerechnet, sondern nur ein jährlicher Verzehr oberhalb eines Freibetrags. Wer knapp über der Grenze zu liegen glaubt, sollte trotzdem rechnen lassen: Die anerkannten Ausgaben sind höher, als die meisten annehmen.
Für die Planung entscheidend: Der Anspruch entsteht frühestens im Monat der Anmeldung, nicht rückwirkend. Wer zwei Jahre zuwartet, verliert zwei Jahre.
Warum die Franchise im Alter oft die falsche ist
Viele behalten die hohe Franchise aus der Zeit, in der sie kaum zum Arzt gingen. Im Ruhestand steigen die Gesundheitskosten planbar, und ab einem gewissen Punkt kippt die Rechnung: Wer jährlich mehr als rund CHF 1'700 bis 1'900 an Leistungen bezieht, fährt mit der Mindestfranchise günstiger.
Die Umstellung hat eine Tücke, die regelmässig übersehen wird: Die Franchise zu SENKEN ist nur bis Ende November möglich, sie zu erhöhen bei den meisten Kassen bis Ende Dezember. Wer im Dezember merkt, dass die hohe Franchise nicht mehr passt, verliert ein ganzes Jahr.
