Lebenssituation

Budget als Rentner:in

Kurz beantwortet: Nach der Pensionierung sinkt das Einkommen typischerweise auf 60 bis 70 % des letzten Lohns, die Fixkosten aber kaum. Wer vorher CHF 8'000 verdiente, hat neu rund CHF 5'000 – bei praktisch unveränderter Miete und Krankenkassenprämie.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: 13. AHV-Rente: Höhe, Termin und Budgetwirkung – dort findest du den vollständigen Überblick.

Festes Einkommen, klare Planung

AHV und Pensionskasse sind planbar – ideal für ein präzises Budget.

Gesundheitskosten berücksichtigen

Im Alter steigen oft die Gesundheitsausgaben – plane eine entsprechende Kategorie.

In BudgetHub bildest du unregelmässige Einnahmen als Bandbreite statt als Fixbetrag ab – so siehst du, welche Monate tragen und welche nicht.

Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand

Im Ruhestand ersetzen AHV, Pensionskasse und 3a-Bezüge den Lohn – meist tiefer als zuvor. Gleichzeitig verschieben sich Ausgaben: Pendeln und berufliche Kosten fallen weg, Gesundheit und Freizeit/Reisen können steigen.

Was sich tatsächlich ändert

Weg fallen Pendelkosten, auswärtige Verpflegung, Berufskleidung und die Sparbeiträge in die Vorsorge. Dazu kommen tiefere Steuern, weil das Einkommen sinkt. Neu oder höher werden Gesundheitskosten, Freizeit und teilweise Unterstützung für Angehörige.

Der Punkt, der am meisten überrascht: Die Steuern sinken erst mit Verzögerung. Im ersten Rentenjahr kommt oft noch die Rechnung auf Basis des letzten Erwerbsjahres – bei bereits gesunkenem Einkommen.

Warum Fixkosten nicht mitschrumpfen

Miete, Krankenkasse und Energie fallen pro Haushalt beziehungsweise pro Person an. Sie halbieren sich nicht, wenn ein Erwachsener wegfällt – nur die variablen Kosten skalieren.

Diese Asymmetrie erklärt, warum ein Budget, das zu zweit funktionierte, allein nicht mehr aufgeht. Es ist keine Frage der Disziplin, sondern der Struktur.

Wo es Unterstützung gibt

Budget- und Schuldenberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch zu Trennungs-, Unterhalts- und Pflegefragen. Sie kennen Ansprüche, die von aussen nicht sichtbar sind.

Eine Übersicht findest du unter Fachstellen. Früh hinzugehen ist kein Eingeständnis, sondern der Schritt, der die Sache klein hält.

Vorsorge bei Erwerbspausen

Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.

Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.

Die Steuern nach der Pensionierung

Renten aus AHV und Pensionskasse sind voll steuerbar, Kapitalbezüge einmalig zu reduziertem Satz und Ergänzungsleistungen steuerfrei. Die Zusammensetzung des Einkommens entscheidet deshalb über die Steuerlast.

Bei einem Kapitalbezug lohnt die Prüfung des Wohnorts: Die Kapitalauszahlungssteuer unterscheidet sich zwischen Kantonen erheblich, und massgebend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Bezugs.

Wohnen im Alter neu denken

Die bisherige Wohnung ist oft grösser als nötig und teurer als eine passende. Ein Wechsel setzt jedoch Marktkenntnis voraus: Eine kleinere Wohnung ist bei neuem Mietvertrag nicht automatisch günstiger als die langjährige grosse.

Wer prüft, sollte auch Umbaukosten für Barrierefreiheit gegenrechnen. Ein Treppenlift kostet CHF 8'000 bis 25'000 – manchmal weniger als ein Umzug, manchmal deutlich mehr.

Ergänzungsleistungen sind ein Rechtsanspruch

Wenn AHV und Pensionskasse die anerkannten Lebenskosten nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Das ist keine Sozialhilfe und kein Almosen, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch – und er wird aus Scham oder Unkenntnis von einem erheblichen Teil der Berechtigten nicht geltend gemacht.

Berechnet wird die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben – Lebensbedarf, Miete bis zu einem Höchstbetrag, Krankenkassenprämie – und anrechenbaren Einnahmen. Vermögen wird nicht vollständig angerechnet, sondern nur ein jährlicher Verzehr oberhalb eines Freibetrags. Wer knapp über der Grenze zu liegen glaubt, sollte trotzdem rechnen lassen: Die anerkannten Ausgaben sind höher, als die meisten annehmen.

Für die Planung entscheidend: Der Anspruch entsteht frühestens im Monat der Anmeldung, nicht rückwirkend. Wer zwei Jahre zuwartet, verliert zwei Jahre.

Warum die Franchise im Alter oft die falsche ist

Viele behalten die hohe Franchise aus der Zeit, in der sie kaum zum Arzt gingen. Im Ruhestand steigen die Gesundheitskosten planbar, und ab einem gewissen Punkt kippt die Rechnung: Wer jährlich mehr als rund CHF 1'700 bis 1'900 an Leistungen bezieht, fährt mit der Mindestfranchise günstiger.

Die Umstellung hat eine Tücke, die regelmässig übersehen wird: Die Franchise zu SENKEN ist nur bis Ende November möglich, sie zu erhöhen bei den meisten Kassen bis Ende Dezember. Wer im Dezember merkt, dass die hohe Franchise nicht mehr passt, verliert ein ganzes Jahr.

Häufige Fragen

Wie viel Budget brauche ich als Rentner:in?+

Als Faustregel rund 70–80 % des letzten Einkommens, je nach Lebensstil und Wohnkosten.

Wie viel Einkommen habe ich als Rentnerin?+

AHV und Pensionskasse zusammen ergeben typischerweise 60 bis 70 % des letzten Lohns. Die maximale AHV-Rente liegt bei CHF 2’520 im Monat, für Ehepaare gilt ein Plafond.

Sinken meine Ausgaben im Ruhestand?+

Nur teilweise. Pendeln und Sparbeiträge fallen weg, Wohnen und Krankenkasse bleiben – und Gesundheitskosten steigen tendenziell.

Wann kommt die 13. AHV-Rente?+

Erstmals im Dezember 2026, als Zuschlag zur Dezemberrente. Der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten, nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.

Was passiert steuerlich im ersten Rentenjahr?+

Die Steuern sinken mit Verzögerung, weil die Rechnung oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr beruht. Dieser Übergang gehört als Rückstellung eingeplant.

Warum ist ein Einpersonenhaushalt überproportional teuer?+

Weil Fixkosten pro Haushalt anfallen und sich nicht teilen lassen. Nur variable Kosten wie Essen und Mobilität skalieren.

Wo bekomme ich Unterstützung?+

Bei den anerkannten Budget- und Schuldenberatungsstellen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich – je früher, desto einfacher die Lösung.

Was passiert mit der Pensionskasse in einer Erwerbspause?+

Das Guthaben bleibt und wird verzinst, Sparbeiträge fallen weg. Diese Lücke federn Erziehungsgutschriften nicht ab.

Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?+

Wenn AHV und Pensionskasse die anerkannten Lebenskosten nicht decken. Es ist ein Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe. Die Berechnung berücksichtigt Miete und Prämie und rechnet Vermögen nur teilweise an. Im Zweifel bei der kantonalen Ausgleichskasse rechnen lassen – der Anspruch beginnt erst mit der Anmeldung.

Soll ich das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen?+

Das hängt an Lebenserwartung, weiteren Einkünften, Familiensituation und kantonaler Kapitalbezugssteuer – eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Zwei Punkte zählen praktisch am meisten: Die Rente ist als Einkommen voll steuerbar, das Kapital einmalig zu einem reduzierten Satz. Und ein Kapitalbezug lässt sich über mehrere Steuerjahre staffeln, was die Progression deutlich senkt.

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