Lebenssituation

Budget beim ersten Job nach dem Studium

Kurz beantwortet: Vom ersten Bruttolohn gehen rund 13 bis 15 % an Sozialabgaben weg – bei CHF 6'000 brutto bleiben etwa CHF 5'200 netto. Die Steuern kommen separat und später: Sie sind der Posten, an dem die meisten Berufseinsteigenden scheitern.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Lifestyle-Inflation vermeiden

Wenn das Einkommen steigt, steigen oft auch die Ausgaben mit. Lege stattdessen einen festen Sparanteil fest, bevor du dich an mehr Konsum gewöhnst.

Früh mit der 3a beginnen

Je früher du in die Säule 3a einzahlst, desto stärker wirkt der Zinseszins – und du sparst Steuern.

Struktur von Anfang an

Richte direkt ein Budget mit Sparziel und automatischem Dauerauftrag ein.

In BudgetHub passt du dein Budget an die neue Situation an, statt es neu zu bauen – die bisherigen Zahlen bleiben als Vergleichsmassstab erhalten.

Die Steuerfalle im zweiten Jahr

Im ersten Berufsjahr ist die Steuerrechnung tief, weil sie auf dem geringen Vorjahreseinkommen beruht. Im zweiten Jahr kommt die Rechnung auf Basis des vollen Lohns – und sie fällt regelmässig doppelt so hoch aus wie erwartet.

Wer vom ersten Lohn an ein Zwölftel der erwarteten Jahressteuer auf ein separates Konto legt, umgeht das vollständig. Als Orientierung dienen die kantonalen Steuerrechner, grosszügig aufgerundet.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Alleinerziehend: die Ansprüche kennen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und der günstigere Steuertarif für Alleinstehende mit Kind. Alle setzen einen Antrag voraus.

Bei Nichtzahlung von Unterhalt bevorschussen die meisten Kantone und übernehmen das Inkasso – kostenlos, mit einem Rechtstitel als Voraussetzung.

Der Lohnausweis und was darauf steht

Bruttolohn, Sozialabgaben, allfällige Spesen und der Betrag für die Steuererklärung. Er kommt jährlich im Januar und ist das wichtigste Dokument für die Steuererklärung.

Prüfenswert ist die Position «übrige Leistungen»: Vergünstigungen wie ein Halbtax oder ein Firmenwagen sind steuerbares Einkommen und erhöhen die Steuerlast, auch wenn kein Geld geflossen ist.

Die Pensionskasse ab dem ersten Lohn

Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag laufen Risikobeiträge, ab dem Jahr nach dem 24. Geburtstag auch Sparbeiträge – vorausgesetzt, der Jahreslohn erreicht die BVG-Eintrittsschwelle.

Der Vorsorgeausweis kommt jährlich und wird meist ungelesen abgelegt. Ein Blick darauf lohnt sich: Er zeigt den versicherten Lohn, das Guthaben und die Leistungen bei Invalidität und Tod.

Warum das zweite Jahr teurer ist als das erste

Im ersten Berufsjahr fühlt sich der Lohn grosszügig an: Die Sozialabzüge stehen auf der Abrechnung, die Steuern nicht. In der Schweiz werden sie – ausser bei Quellensteuerpflicht – separat in Rechnung gestellt, und zwar mit Verzögerung.

Die erste ernsthafte Steuerrechnung trifft deshalb typischerweise im zweiten Berufsjahr ein, auf ein Budget, das sich bereits an den vollen Nettolohn gewöhnt hat. Bei CHF 75'000 Bruttolohn sind je nach Gemeinde CHF 7'000 bis 12'000 fällig – ein Betrag, den man aus dem laufenden Monat nicht aufbringt.

Die Lösung ist mechanisch und braucht keine Disziplin: ein Dauerauftrag von 10 bis 15 Prozent des Nettolohns auf ein separates Konto, eingerichtet am Tag des ersten Lohneingangs. Wer erst nach der ersten Rechnung beginnt, holt ein Jahr lang auf.

Was jetzt entschieden wird und in 40 Jahren wirkt

Mit dem ersten vollen Lohn beginnt der Eintritt in die Pensionskasse – ab einem Jahreslohn von 22’680. Die Altersgutschriften sind in den ersten Jahren tief und steigen mit dem Alter; ausgerechnet die frühen Beiträge haben aber die längste Verzinsungsdauer.

Dasselbe gilt für die Säule 3a. Eine Maximaleinzahlung von 7’258 mit 25 statt mit 45 bedeutet zwanzig Jahre zusätzliche Verzinsung – bei 2 Prozent rund 50 Prozent mehr Endkapital. Und sie senkt im Einzahlungsjahr die Steuerrechnung, was im zweiten Berufsjahr willkommen ist.

Der schwierigere Teil ist nicht das Sparen, sondern die Lifestyle-Inflation: Jede Lohnerhöhung wird zur neuen Normalität, bevor sie im Budget ankommt. Eine praktikable Regel ist, jede Erhöhung hälftig zu teilen – die Hälfte in den Alltag, die Hälfte in Sparen und Vorsorge. Sie funktioniert, weil sie nichts wegnimmt, sondern nur den Zuwachs aufteilt.

Häufige Fragen

Wie viel vom ersten Lohn sparen?+

Starte mit mindestens 10% und erhöhe mit jeder Lohnerhöhung – so wächst dein Sparen automatisch mit.

Wie viel bleibt vom Bruttolohn netto?+

Nach Sozialabgaben rund 85 bis 87 %. Bei CHF 6'000 brutto also etwa CHF 5'200 – Steuern sind darin noch nicht enthalten.

Warum ist die Steuerrechnung im zweiten Jahr höher?+

Weil sie auf dem Vorjahreseinkommen beruht. Im ersten Berufsjahr war das noch tief, im zweiten kommt die Rechnung auf Basis des vollen Lohns.

Was soll ich mit der ersten Lohnerhöhung machen?+

Ganz oder teilweise in die Sparrate umleiten, bevor du dich daran gewöhnst. Das ist der einzige Moment, in dem eine höhere Sparquote nichts kostet.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was tun, wenn Alimente nicht bezahlt werden?+

Bevorschussung und Inkassohilfe beim zuständigen kantonalen oder kommunalen Amt beantragen – kostenlos, mit Rechtstitel als Voraussetzung.

Wie viel soll ich im ersten Job für Steuern zurücklegen?+

10 bis 15 Prozent des Nettolohns als Dauerauftrag auf ein separates Konto, eingerichtet ab dem ersten Lohn. Verlässlicher als jede Faustregel ist die erste definitive Veranlagung geteilt durch zwölf – bis dahin ist die Pauschale der sichere Weg.

Lohnt sich die Säule 3a schon im ersten Berufsjahr?+

Ja, aus zwei Gründen: Die Einzahlung senkt die Steuerrechnung im selben Jahr, und frühe Beiträge haben die längste Verzinsungsdauer. Eine Maximaleinzahlung von 7’258 mit 25 statt 45 ergibt bei 2 Prozent rund 50 Prozent mehr Endkapital. Ein Teilbetrag ist besser als nichts – der Abzug ist anteilig.

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