1. Säule – AHV
Die staatliche Vorsorge sichert die Existenz im Alter. Sie ist obligatorisch und wird über Lohnbeiträge finanziert.
2. Säule – Pensionskasse (BVG)
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV. Arbeitnehmende ab einem Mindestlohn sind obligatorisch versichert.
3. Säule – privat
Freiwillig und steueroptimiert (3a) oder flexibel (3b). Hier hast du den grössten eigenen Hebel.
In BudgetHub planst du die Zeit nach dem Erwerbsleben mit denselben Kategorien wie heute – so wird die Lücke früh sichtbar, solange noch Spielraum besteht.
Wie funktioniert das Schweizer Drei-Säulen-System?
Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die 1. Säule (AHV/IV) ist obligatorisch für alle und sichert das Existenzminimum – sie wird im Umlageverfahren finanziert, die Erwerbstätigen zahlen also die laufenden Renten. Die 2. Säule (BVG, Pensionskasse) ist für Angestellte ab einem Mindestlohn obligatorisch und soll zusammen mit der AHV rund 60 % des letzten Lohns sichern; sie funktioniert im Kapitaldeckungsverfahren – jeder spart für sich. Die 3. Säule ist freiwillig und schliesst die verbleibende Lücke.
Der praktische Kern für die Budgetplanung: Säule 1 und 2 laufen automatisch über den Lohnabzug. Säule 3a ist die einzige, um die du dich selbst kümmern musst – und die einzige mit unmittelbarem Steuervorteil.
Die drei Säulen im Überblick
| Säule | Zweck | Für wen | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| 1. Säule (AHV/IV/EO) | Existenzsicherung | obligatorisch für alle | Umlageverfahren |
| 2. Säule (BVG/PK) | Gewohnten Lebensstandard sichern | obligatorisch für Angestellte ab Mindestlohn | Kapitaldeckung |
| 3a (gebunden) | Vorsorgelücke schliessen, Steuern sparen | freiwillig, mit Erwerbseinkommen | Eigene Einzahlung |
| 3b (frei) | Freies Sparen und Anlegen | freiwillig, alle | Eigene Einzahlung |
Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Angestellte mit Pensionskasse können 2026 bis CHF 7'258 einzahlen. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen bis 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, gedeckelt auf einen deutlich höheren Betrag. In beiden Fällen ist die Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Was das konkret bringt: Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % spart die Maximaleinzahlung rund CHF 1'810 Steuern pro Jahr. Das ist eine garantierte Sofortrendite, die keine Anlage bietet – unabhängig davon, wie das 3a-Guthaben selbst verzinst oder angelegt wird.
Wann kommt man an das Geld?
Das Guthaben der Säule 3a ist grundsätzlich bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in klar definierten Fällen möglich: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz, Einkauf in die Pensionskasse oder Bezug einer vollen IV-Rente.
Genau deshalb gehört der Notgroschen nicht in die Säule 3a. Er muss innert Tagen verfügbar sein – ein 3a-Konto ist das nicht.
Wo die Lücke typischerweise entsteht
Zwischen dem, was AHV und Pensionskasse zusammen ergeben – rund 60 Prozent des letzten Lohns – und dem gewohnten Lebensstandard. Bei einem Lohn von CHF 8'000 sind das rund CHF 3'200 Differenz im Monat.
Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse. Dort kann die Deckung deutlich unter 60 Prozent liegen.
Was du prüfen kannst
Den Vorsorgeausweis der Pensionskasse: Er nennt die voraussichtliche Rente und das Einkaufspotenzial. Und den AHV-Kontoauszug, kostenlos bei der Ausgleichskasse – er zeigt Beitragslücken, die sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen lassen.
Beide zusammen ergeben in zwanzig Minuten ein realistisches Bild. Das ist mehr, als die meisten über ihre Altersvorsorge wissen.
Der Abgleich mit der Realität
Der grösste Unsicherheitsfaktor ist hier nicht der Betrag, sondern die Laufzeit. Eine Berechnung über zwanzig Jahre reagiert auf eine Änderung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt stärker als auf eine um zehn Prozent höhere Sparrate – deshalb lohnt es sich, beide Grössen einzeln zu variieren statt eine einzige Zahl zu glauben.
Zweite Fehlerquelle sind Beiträge, die als konstant angenommen werden, es aber nicht sind: Lohnentwicklung, Pensumsänderungen und Erwerbsunterbrüche verschieben das Ergebnis deutlich. Rechne deshalb eine pessimistische Variante mit – sie ist die planungsrelevantere.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
