Das Problem mit der Steuerrechnung
In den meisten Kantonen zahlst du Steuern nachgelagert – oft als grosse Jahres- oder Ratenrechnung. Ohne Rückstellung fehlt das Geld dann plötzlich.
So viel zurücklegen
Eine grobe Faustregel sind 10–20% des Einkommens, je nach Kanton und Situation. Lege den Betrag monatlich auf ein separates Konto.
Mit Sparziel automatisieren
Richte ein Sparziel «Steuern» ein und behandle die monatliche Rate wie eine Fixkostenposition. Mehr im Ratgeber Steuern zurücklegen.
In BudgetHub führst du die Steuerrückstellung als eigene Position – so liegt der Betrag bereit, wenn die Rechnung kommt, statt den Monat zu sprengen.
Warum Akontorechnungen nicht genügen
Sie beruhen auf der letzten Veranlagung. Nach einer Lohnerhöhung, einem Bonus oder dem Wegfall eines Abzugs sind sie systematisch zu tief – die Differenz kommt mit der Schlussrechnung, oft mehr als ein Jahr später.
Wer die Akontobeträge bezahlt und zusätzlich einen Puffer zurücklegt, deckt genau diese Lücke. Der Puffer kann klein sein, aber er sollte existieren.
Wann die Rechnung besonders hoch ausfällt
Im zweiten Berufsjahr, nach einer Lohnerhöhung, nach einem Bonusjahr und im Jahr nach dem Wegfall eines Abzugs – etwa wenn die Kinderbetreuungskosten enden.
In all diesen Fällen beruhen die Akontorechnungen auf einem tieferen Vorjahreseinkommen. Die Differenz kommt mit der Schlussrechnung, oft über CHF 2'000.
Vorauszahlen kann sich lohnen
Mehrere Kantone verzinsen freiwillige Vorauszahlungen. Liegt dieser Vergütungszins über dem Sparzins, ist das Steueramt der bessere Ort für die Rückstellung als das eigene Konto.
Die Grenze: Vorauszahlen nur, wenn Notgroschen und laufende Verpflichtungen gedeckt sind. Geld beim Steueramt ist gebundenes Geld.
Warum ein Rechner nur ein Ausgangspunkt ist
Jede Berechnung arbeitet mit Annahmen: konstante Beträge, konstante Sätze, ein durchschnittlicher Monat. Die Realität liefert schwankende Einkommen, Sonderausgaben und Jahre, die aus der Reihe fallen.
Das Ergebnis ist deshalb eine Grössenordnung, keine Prognose. Brauchbar wird es, wenn du es mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate vergleichst – erst dieser Abgleich zeigt, ob die Annahmen zu dir passen.
Quellenbesteuerte und der Unterschied
Bei Quellensteuer wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen – eine separate Rückstellung erübrigt sich. Das gilt aber nur, solange keine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt wurde.
Wer sie beantragt, wechselt ins ordentliche Verfahren mit separater Rechnung. Dann gilt dieselbe Rückstellungslogik wie für alle anderen – und der Wechsel ist unwiderruflich.
Warum Akonto und Rückstellung zwei Dinge sind
Die Akontorechnung basiert auf der letzten Veranlagung, also auf einem Einkommen, das ein bis zwei Jahre zurückliegt. Wer seither mehr verdient, zahlt zu wenig akonto – und bekommt die Differenz mit der definitiven Veranlagung nachgefordert, oft in einem Betrag.
Die Rückstellung sollte deshalb am aktuellen Einkommen bemessen werden, nicht an der Akontorechnung. Als Faustregel: Steigt der Lohn, steigt die Rückstellung überproportional, weil der Grenzsteuersatz höher liegt als der Durchschnittssatz. Eine Lohnerhöhung von zehn Prozent verlangt eher fünfzehn Prozent mehr Rückstellung.
Die Grössenordnung, mit der zu rechnen ist
Bei CHF 80'000 steuerbarem Einkommen liegt die Gesamtbelastung aus Bund, Kanton und Gemeinde je nach Wohnort zwischen rund CHF 8'000 und 14'000 – monatlich also CHF 670 bis 1'170. Die Spanne von über CHF 6'000 pro Jahr allein durch den Wohnort ist grösser als die meisten Sparbemühungen im Alltag.
Wer im ersten Berufsjahr steht, hat einen zusätzlichen Effekt: Die Sozialabgaben von rund 13 Prozent stehen auf der Lohnabrechnung, die Steuern nicht. Der Nettolohn wirkt dadurch grosszügiger, als er nach Steuern ist – und die erste Rechnung trifft ein Budget, das sich bereits daran gewöhnt hat.
