So entsteht ein Anspruch
Die Kantone verwenden zwei Systeme. Die Mehrheit arbeitet mit einer Einkommensgrenze: Wer darunter liegt, bekommt eine Verbilligung. Kantone wie Aargau, Basel-Landschaft und Luzern rechnen stattdessen mit einer Schwelle – Anspruch besteht, sobald die Prämien einen bestimmten Anteil des Einkommens übersteigen (Aargau 17,5 %, Basel-Landschaft 7,75 %, Luzern 10 %). Der Rechner prüft beide Wege und meldet einen Anspruch, sobald einer davon greift.
Warum sich der Antrag fast immer lohnt
Ein Antrag ist kostenlos, und eine Ablehnung hat keinerlei Nachteile – weder für die Steuererklärung noch für spätere Gesuche. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil der Verbilligungen jedes Jahr unbezogen, weil der Anspruch unterschätzt wird. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte deshalb einreichen statt schätzen.
Automatisch oder auf Antrag
Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg prüfen den Anspruch weitgehend automatisch anhand der Steuerdaten. In den übrigen Kantonen passiert ohne Antrag nichts – auch dann nicht, wenn der Anspruch offensichtlich besteht. Der Rechner zeigt dir für deinen Kanton, welcher Fall gilt und bis wann die Frist läuft.
Wie stark sich die Kantone unterscheiden
Die Spannweite ist grösser, als die meisten vermuten. In Genf liegt die Einkommensgrenze für Familien bei rund CHF 78'000 und die typische Entlastung zwischen CHF 4'000 und 8'000 pro Jahr; in Zug bei rund CHF 66'000 und CHF 2'500 bis 5'000. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Folge der Prämienhöhe: Zug hat mit rund CHF 265 pro Monat die tiefsten Prämien der Schweiz, das Tessin und Genf mit rund CHF 500 beziehungsweise CHF 490 die höchsten. Wo die Prämie höher ist, muss auch die Verbilligung grösser ausfallen, um dieselbe Entlastung zu erzielen.
Für einen Umzug bedeutet das: Die Prämienverbilligung folgt dem Wohnsitz und wird beim Kantonswechsel neu beurteilt. Wer zum Jahreswechsel umzieht, sollte im neuen Kanton aktiv nachfragen – die Zuständigkeit wechselt nicht automatisch mit.
Was du mit dem Ergebnis machst
Die Verbilligung fliesst in der Regel direkt an die Krankenkasse. Im Haushaltsbudget solltest du deshalb die reduzierte Prämie führen, nicht die volle – sonst rechnest du dich systematisch ärmer, als du bist, und die Differenz taucht später als unerklärter Überschuss auf. Umgekehrt gilt: Fällt der Anspruch weg, etwa nach einer Lohnerhöhung, steigt die Prämienlast von einem Monat auf den anderen um mehrere hundert Franken. Wer diesen Betrag im Budget als eigene Position führt, sieht die Veränderung sofort statt erst beim Jahresabschluss.
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Was den Wert nach oben treibt
Bei fast allen Haushaltsposten sind es dieselben drei Faktoren: Wohnregion, Haushaltsgrösse und ob externe Dienstleistungen genutzt werden. Städtische Zentren liegen bei praktisch jedem Posten über dem Landesdurchschnitt.
Der vierte Faktor ist die Lebensphase: Ein Haushalt mit Jugendlichen liegt bei Lebensmitteln, Mobilität und Freizeit deutlich über einem mit Kleinkindern.
