Rechner

Prämienverbilligung-Rechner

Kurz beantwortet: Rund 30 % aller Versicherten in der Schweiz haben Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien liegt die Entlastung je nach Kanton zwischen CHF 2'500 und 8'000 pro Jahr. Der Rechner schätzt für deinen Wohnkanton, ob sich ein Antrag lohnt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Prämienverbilligung: Anspruch schätzen
Anspruch wahrscheinlich?Eher nicht
Geschätzte Entlastung / JahrCHF 0
Geschätzte Entlastung / MonatCHF 0
Prämienlast Haushalt nach VerbilligungCHF 380
Prämien in % des Einkommens8.8 %
Zuständige StelleSVA Zürich
AntragsfristLaufend, Neuberechnung bis 31. März möglich
Automatische PrüfungNein – Antrag nötig

Die Referenzprämie beträgt ab 2026 neu 70 % der regionalen Durchschnittsprämie (zuvor 60 %). Für Kinder werden 80 % der Prämie übernommen.

Orientierungswert, keine Verfügung. Die Kantone rechnen mit dem massgebenden Einkommen nach Abzügen und berücksichtigen zusätzlich das Vermögen – die verbindliche Berechnung macht SVA Zürich. Bei einem Grenzfall lohnt sich der Antrag praktisch immer: Er kostet nichts, und ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile.

Kostenlos starten, ohne Kreditkarte und ohne Bankverknüpfung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser, bis du sie selbst speicherst.

So entsteht ein Anspruch

Die Kantone verwenden zwei Systeme. Die Mehrheit arbeitet mit einer Einkommensgrenze: Wer darunter liegt, bekommt eine Verbilligung. Kantone wie Aargau, Basel-Landschaft und Luzern rechnen stattdessen mit einer Schwelle – Anspruch besteht, sobald die Prämien einen bestimmten Anteil des Einkommens übersteigen (Aargau 17,5 %, Basel-Landschaft 7,75 %, Luzern 10 %). Der Rechner prüft beide Wege und meldet einen Anspruch, sobald einer davon greift.

Warum sich der Antrag fast immer lohnt

Ein Antrag ist kostenlos, und eine Ablehnung hat keinerlei Nachteile – weder für die Steuererklärung noch für spätere Gesuche. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil der Verbilligungen jedes Jahr unbezogen, weil der Anspruch unterschätzt wird. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte deshalb einreichen statt schätzen.

Automatisch oder auf Antrag

Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg prüfen den Anspruch weitgehend automatisch anhand der Steuerdaten. In den übrigen Kantonen passiert ohne Antrag nichts – auch dann nicht, wenn der Anspruch offensichtlich besteht. Der Rechner zeigt dir für deinen Kanton, welcher Fall gilt und bis wann die Frist läuft.

Wie stark sich die Kantone unterscheiden

Die Spannweite ist grösser, als die meisten vermuten. In Genf liegt die Einkommensgrenze für Familien bei rund CHF 78'000 und die typische Entlastung zwischen CHF 4'000 und 8'000 pro Jahr; in Zug bei rund CHF 66'000 und CHF 2'500 bis 5'000. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Folge der Prämienhöhe: Zug hat mit rund CHF 265 pro Monat die tiefsten Prämien der Schweiz, das Tessin und Genf mit rund CHF 500 beziehungsweise CHF 490 die höchsten. Wo die Prämie höher ist, muss auch die Verbilligung grösser ausfallen, um dieselbe Entlastung zu erzielen.

Für einen Umzug bedeutet das: Die Prämienverbilligung folgt dem Wohnsitz und wird beim Kantonswechsel neu beurteilt. Wer zum Jahreswechsel umzieht, sollte im neuen Kanton aktiv nachfragen – die Zuständigkeit wechselt nicht automatisch mit.

Was du mit dem Ergebnis machst

Die Verbilligung fliesst in der Regel direkt an die Krankenkasse. Im Haushaltsbudget solltest du deshalb die reduzierte Prämie führen, nicht die volle – sonst rechnest du dich systematisch ärmer, als du bist, und die Differenz taucht später als unerklärter Überschuss auf. Umgekehrt gilt: Fällt der Anspruch weg, etwa nach einer Lohnerhöhung, steigt die Prämienlast von einem Monat auf den anderen um mehrere hundert Franken. Wer diesen Betrag im Budget als eigene Position führt, sieht die Veränderung sofort statt erst beim Jahresabschluss.

In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.

Was den Wert nach oben treibt

Bei fast allen Haushaltsposten sind es dieselben drei Faktoren: Wohnregion, Haushaltsgrösse und ob externe Dienstleistungen genutzt werden. Städtische Zentren liegen bei praktisch jedem Posten über dem Landesdurchschnitt.

Der vierte Faktor ist die Lebensphase: Ein Haushalt mit Jugendlichen liegt bei Lebensmitteln, Mobilität und Freizeit deutlich über einem mit Kleinkindern.

Häufige Fragen

Wird die Verbilligung auf mein Konto ausbezahlt?+

In der Regel nicht. Sie geht direkt an deine Krankenkasse und senkt deine monatliche Prämienrechnung. Im Budget erfasst du deshalb am besten die reduzierte Prämie, nicht die volle.

Zählt mein Bruttolohn oder das steuerbare Einkommen?+

Massgebend ist das steuerbare Einkommen aus der letzten rechtskräftigen Veranlagung, in einigen Kantonen mit Zuschlägen für Vermögen. Der Rechner arbeitet mit dem steuerbaren Einkommen – das ist die Zahl auf deiner Steuerveranlagung, nicht die auf dem Lohnausweis.

Was, wenn sich mein Einkommen stark verändert hat?+

Fast alle Kantone kennen eine Neubeurteilung bei erheblicher Veränderung – etwa nach Stellenverlust, Pensionierung, Trennung oder einem Wechsel in die Selbstständigkeit. Melde das aktiv bei der zuständigen Stelle; automatisch wird es meist erst mit der nächsten Veranlagung berücksichtigt.

Bekommen auch Familien mit mittlerem Einkommen etwas?+

Häufiger, als angenommen wird. Die Grenzen für Familien liegen deutlich über denen für Einzelpersonen, und Kinderprämien werden in mehreren Kantonen zu 80 bis 100 Prozent übernommen. In Zürich etwa liegt die Familiengrenze bei rund CHF 70'500.

Ist das Ergebnis dieses Rechners verbindlich?+

Nein. Es ist eine Orientierung auf Basis kantonaler Richtwerte. Die verbindliche Berechnung macht die zuständige Stelle deines Wohnkantons anhand deiner Steuerdaten und berücksichtigt Abzüge und Vermögensgrenzen, die hier bewusst nicht nachgebaut sind.

Warum liegen meine Kosten über dem Richtwert?+

Meist wegen Wohnregion, Haushaltsgrösse oder externer Dienstleistungen. Städtische Zentren liegen bei fast jedem Posten über dem Durchschnitt.

Prüf deinen Anspruch in zwei Minuten

Der Anspruchsrechner zeigt dir für deinen Kanton, ob sich ein Antrag lohnt und mit welcher Entlastung du rechnen kannst.