Kurz beantwortet
Für übrige Berufsauslagen (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufsbeiträge) gilt beim Bund eine Pauschale von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 pro Jahr – ohne einen einzigen Beleg. Effektive Kosten kannst du stattdessen geltend machen, wenn sie nachweisbar höher sind.
Pauschale oder effektiv?
Für die meisten Angestellten ist die Pauschale die beste Wahl: kein Aufwand, kein Risiko. Effektiv lohnt sich nur bei aussergewöhnlich hohen Auslagen (teure Spezialausrüstung, doppelte Haushaltführung als Wochenaufenthalter:in) – dann aber mit lückenlosen Belegen.
Mahlzeiten und Wochenaufenthalt
Wer nicht zu Hause essen kann, zieht die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung ab (Pauschalen je nach Kantine/Vergünstigung). Wochenaufenthalter:innen können zusätzlich Unterkunft am Arbeitsort und Heimfahrten geltend machen.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
Pauschale oder effektiv?
Die Pauschale deckt Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung und den privaten Arbeitsraum ab. Sie ist der Normalfall, weil sie ohne Nachweis gilt und für die meisten über den tatsächlichen Kosten liegt.
Effektiv abzurechnen lohnt sich in Berufen mit hohen eigenen Anschaffungen – etwa bei Werkzeug, spezieller Ausrüstung oder umfangreicher Fachliteratur. Dann braucht es allerdings vollständige Belege für alle Positionen, nicht nur für die grössten.
Pauschale oder effektiv – die Wahl ist jährlich
Für die übrigen Berufsauslagen gibt es einen Pauschalabzug ohne Belege. Wer höhere tatsächliche Kosten hat, kann stattdessen effektiv abrechnen – dann aber vollständig und mit Belegen, nicht selektiv das Beste aus beiden Welten.
Fahrkosten und auswärtige Verpflegung werden separat behandelt und sind von dieser Wahl nicht betroffen. Sie kommen zur Pauschale hinzu, nicht statt ihr – ein Punkt, der regelmässig verwechselt wird.
Was unter «übrige Berufsauslagen» fällt
Erfasst sind Kosten, die durch die Berufsausübung entstehen und nicht ersetzt werden:
- Berufsspezifische Kleidung und deren Reinigung
- Fachliteratur und Berufsverbandsbeiträge
- Arbeitsgeräte und Werkzeuge, soweit selbst beschafft
- Anteilige Kosten eines privaten Computers bei beruflicher Nutzung
Wann sich die effektive Abrechnung lohnt
Praktisch nur bei Berufen mit hohem Eigenaufwand: Handwerk mit eigenem Werkzeug, Berufe mit teurer Schutzkleidung, oder wenn im Anstellungsjahr eine grössere Anschaffung nötig war.
Für die meisten Angestellten liegt die Pauschale über den tatsächlichen Kosten – dann ist sie der bessere Weg, und der Belegaufwand entfällt vollständig. Ein Vergleich lohnt sich einmal, danach bleibt die Wahl meist über Jahre gleich.
Bei mehreren Arbeitgebern
Die Pauschale für übrige Berufsauslagen wird nicht mehrfach gewährt – sie richtet sich nach dem gesamten Erwerbseinkommen, nicht nach der Zahl der Anstellungen.
Anders bei den Fahrkosten: Wer für mehrere Arbeitgeber unterschiedliche Wege zurücklegt, macht sie separat geltend. Auch hier gilt die jeweilige kantonale Obergrenze.
