Kurz beantwortet
Für übrige Berufsauslagen (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufsbeiträge) gilt beim Bund eine Pauschale von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 pro Jahr – ohne einen einzigen Beleg. Effektive Kosten kannst du stattdessen geltend machen, wenn sie nachweisbar höher sind.
Pauschale oder effektiv?
Für die meisten Angestellten ist die Pauschale die beste Wahl: kein Aufwand, kein Risiko. Effektiv lohnt sich nur bei aussergewöhnlich hohen Auslagen (teure Spezialausrüstung, doppelte Haushaltführung als Wochenaufenthalter:in) – dann aber mit lückenlosen Belegen.
Mahlzeiten und Wochenaufenthalt
Wer nicht zu Hause essen kann, zieht die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung ab (Pauschalen je nach Kantine/Vergünstigung). Wochenaufenthalter:innen können zusätzlich Unterkunft am Arbeitsort und Heimfahrten geltend machen.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
